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Thema: Wird MwSt. auf Miete draufgerechnet?

  1. #1
    TP-Newbie Annett27 macht alles soweit korrekt
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    Wird MwSt. auf Miete draufgerechnet?

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem:

    ich habe ein Ladenlokal gemietet, dass super ausgestattet ist zu einem hammer niedrigen Preis. Der Vermieter ist ein älterer Herr und hat mir tatsächlich auf die Kaltmiete die MwSt. draufgerechnet. Da ich aber gelernt Bürokauffrau bin, habe ich noch in Erinnerung, dass die MwSt. nicht auf die Miete draufgerechnet werden darf. Leider ist mir dies aber erst zu Hause in den Kopf gekommen, nachdem ich den Vertrag unterschrieben habe.

    Bevor ich den alten Herrn darauf anspreche, würde ich mich freuen, wenn Ihr mir dazu was sagen könntet!

  2. #2
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    privater Mietraum ist MWSt.-frei

    gewerblicher Mietraum liegt im Belieben des Vermieters, ob er dir MWSt. draufhaut oder nicht, also hat der alte Herr Recht

    dir kann es doch egal sein, ist ein durchlaufender Posten für dich (außer du bis Kleinunternehmerin)

  3. #3
    TP-Newbie Annett27 macht alles soweit korrekt
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    Hallo,
    ich bin Kleinunternehmerin. Wann würde es sich den für mich lohnen zu wechseln?

  4. #4

  5. #5
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    wenn du Kleinunternehmer bist besteht überhaupt nicht die Möglichkeit an dich umsatzsteuerpflichtig zu vermieten, weil du selbst dann zum Vorsteuerabzug berechtigt sein müsstest. Als Kleinunternehmer bist du dies jedoch nicht, so dass du schnell den Vertrag ändern lassen solltest.

    Gruß
    Sven
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  6. #6
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    aha, so ist das?

    nicht der Unterschied Privat- <-> Gewerbe-Mietraum macht den Unterschied sondern die Vorsteuerabzugsberechtigkeit ...

    aber wenn die gegeben ist, liegt es trotzdem im Ermessen des Vermieters, oder?

  7. #7
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    Zitat Zitat von Sven
    besteht überhaupt nicht die Möglichkeit an dich umsatzsteuerpflichtig zu vermieten
    Sven, verrätst du mir wo das steht?

  8. #8
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    nicht der Unterschied Privat- <-> Gewerbe-Mietraum macht den Unterschied sondern die Vorsteuerabzugsberechtigkeit ...

    aber wenn die gegeben ist, liegt es trotzdem im Ermessen des Vermieters, oder?
    genau so ist es, wobei es vielmehr auf die Umsätze des Mieters ankommt, ob diese zum Vorsteuerabzug berechtigen. Ein Arzt, der steuerfreie Umsätze ausführt und nebenbei noch Tiermedizin betreibt, die nicht umsatzsteuerfrei ist, muss also prüfen für was das Grundstück verwendet wird. Wird das Grundstück für die Tiermedizin verwendet ist eine Option möglich, ansonsten nicht.

    Sven, verrätst du mir wo das steht?
    Die Vermietung ist grds. steuerfrei, vgl. § 4 Nr. 12 Buchstabe a UStG
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html

    Es besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit der Option nach § 9 Abs. 1 und 2 UStG
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__9.html
    Geändert von SvenWeb (09.02.2007 um 23:19 Uhr)
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  9. #9
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    Danke Sven.

    Das mit dem grundsätzlich steuerfrei ist klar, Möglichkeit der Option zwar nicht ganz, weil da was von Grundstücken steht, aber egal.

    Mich hätte eher interessiert, auf welcher Grundlage der Vermieter, falls er berechtigterweise die MwSt. draufschlägt, bei einem Vertrag mit einem Kleinunternehmer, dies nicht tun darf.

  10. #10
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    Hm. Kleinunternehmer mit gemietetem Ladenlokal, da ist man aber doch sicher schnell über die 17.500 Euro, wenn man am Ende noch was über haben will, oder?

  11. #11
    TP-Member oerdiz ist auf einem guten Weg
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    Hier wurde zwar schon einiges geschrieben aber das bringt den Fragenden auch nicht weiter.

    Die Steuerfreiheit gemäß § 4 Nr. 12 wurde ja bereits geklärt und auch die Option § 9 (2). Hier ist erforderlich, dass der Mieter nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Das wäre beim Kleinunternehmer der Fall.

    Somit könnte bis hier keine Option seitens des Vermieters erfolgen.

    Es gibt aber noch den § 27 (2) Nr. 3 UStG.

    Um also den Fall abschließend beurteilen zu können müsste man wissen, wann das Gebäude fertiggestellt wurde und wann mit dem Bau begonnen wurde.

    Käme man also zu dem Ergebnis, das der 27 anwendbar ist, dann ist nur § 9 (1) maßgebend und die Vorsteuerabzugsberechtigung ist nicht von Bedeutung sondern nur, dass der Mieter Unternehmer ist.

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