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Thema: Notebook als Betriebsvermögen

  1. #1
    TP-Junior dmarquardt macht alles soweit korrekt
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    Notebook als Betriebsvermögen

    Hallo zusammen,

    ich hab hier mal die Suche bemüht und ein bißchen was gefunden.
    Am weitesten hat mich dieser Beitrag gebracht.

    Ich möchte aber meinen Fall denoch mal schildern.

    Notebook am 15.06.04 für 1499 EUR brutto privat angeschafft. Wenn ich auch mal drei Jahre Nutzung unterstelle, dann hätten wir eine monatlich Brutto-AfA von 41,64 EUR. Wenn ich das mal mit Excel durchziehe, dann hätte ich zum 15.02.07 einen Restbuchwert von 166,56 EUR.

    Was mache ich nun mit der Erkenntnis? Im WISO Mein Büro mit diesem Wert eine Ausgabe buchen und das Notebook ins Anlageverzeichnis aufnehmen? Bei dem Buchwert wäre es doch wiederum ein GWG, oder?


    Gruß
    Dominik Marquardt

  2. #2
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    Bin jetzt zu faul das zu Fuß zu rechnen, daher diese Angaben:

    SIS AfA-Rechner
    Anschaffungskosten: 1.499 Euro angeschafft: Juni 2004
    BND: 3 Jahre
    monatsgenaue AfA-Berechnung im Jahr der Anschaffung

    Jahr Volumen linear
    2004 1.499 292
    2005 1.207 500
    2006 707 500
    2007 207 207
    2008 0
    500 pro Jahr => 2/12 für 2007 = 83,33 EUR

    Restwert 31.12.2006: 207 EUR - 83 EUR = 124 EUR

    Demnach also ein Restwert von round about 124 EUR.
    btw: Das Jahr 04 sind 7 Monate AfA und nicht 6 wie du es höchstwahrscheinlich gerechnet hast.

    Dieser Wert wird mit dem Teilwert verglichen. Dieser ist wie schon beschrieben ein Schätzwert. Einfach mal bei eBucht schauen, wie teuer vergleichbare Modelle sind. Beide Werte sind miteinander zu vergleichen und der niedrigere Wert ist als Einlagewert zu berücksichtigen.

    Da dieser Wert unter 410 EUR liegen wird kann der Betrag als GWG gebucht werden.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Junior dmarquardt macht alles soweit korrekt
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    Danke Sven!

    Stimmt, ich hab nur mit 6 Monaten gerechnet. Deswegen hab ich mich in der Wirtschaftsfachschule nur mit Müh und Not auf ne 3 in Rewe gerettet. Aber solange ich mich nur selbst besch...

    Ich denke, dass ich da gar nicht in der Bucht zu gucken brauche. Ich habe jetzt die gut 300 EUR, die ich noch in eine größere Platte und mehr RAM investiert habe, nicht mit eingerechnet, aber das Notebook hat sicher einen höheren Wert als die AfA hergibt. Aber da gilt dann ja das Niederstwertprinzip.

    Ich könnte jetzt also hergehen und den Buchwert ermitteln in dem ich den damaligen Bruttopreis heranziehe und durch meine Tabelle jage. In dem Monat, in dem ich aufgerüstet habe, erhöhe ich den Buchwert um den Bruttoanschaffungspreis und ermittle den AfA Betrag neu basierend auf der restlichen Nutzungsdauer und schreibe weiter ab. Den Wert, den ich dann für Februar 2007 ermittle, nehme ich als Ausgabe für GWG umsatzsteuerfrei in meine Ausgaben, korrekt?
    In meinem Programm kann ich es im Anlagenverzeichnis aufführen, gebe da aber da als Abschreibungstyp "Abschreibungen auf aktivierte GWG).

    Wenn ich das jetzt noch mit einer entsprechenden Abschreibungstabelle und den Rechnungen für Notebook und Aufrüstung dokumentiere, dann sollte das wasserdicht sein, richtig?


    Gruß
    Dominik Marquardt

  4. #4
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    In dem Monat, in dem ich aufgerüstet habe, erhöhe ich den Buchwert um den Bruttoanschaffungspreis und ermittle den AfA Betrag neu basierend auf der restlichen Nutzungsdauer und schreibe weiter ab.
    Aus Vereinfachungsgründen kann so getan werden, als ob die nachträglichen Anschaffungskosten am 01.01. des jeweiligen Jahres angeschafft wurden.

    In meinem Programm kann ich es im Anlagenverzeichnis aufführen, gebe da aber da als Abschreibungstyp "Abschreibungen auf aktivierte GWG)
    das wäre das Konto, wenn die Anschaffungskosten bzw. der Einlagewert unter 410 EUR liegt, du diese aber auf die Nutzungsdauer verteilen willst. Das richtige Konto heißt so weit ich mich erinnere "Sofortabschreibung auf GWG - Kto.Nr. bei SKR03 #4855".

    Wenn ich das jetzt noch mit einer entsprechenden Abschreibungstabelle und den Rechnungen für Notebook und Aufrüstung dokumentiere, dann sollte das wasserdicht sein, richtig?
    jupp

    Gruß
    Sven
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