Theoretisch reicht die eTIN.
Aber wie das so ist mit der Technik, können aus irgendwelchen Gründen die Daten doch nicht beim FA angekommen sein.
Besser ist es daher, eine Kopie der Bescheinigung beizufügen.
Gruß
der Petz
Zugegeben, triviale Frage, aber ich finde die Antwort erst mal trotzdem nirgends: Muß ich den "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" meiner Steuererklärung an das FA beifügen, oder reicht es, die eTIN anzugeben?
Theoretisch reicht die eTIN.
Aber wie das so ist mit der Technik, können aus irgendwelchen Gründen die Daten doch nicht beim FA angekommen sein.
Besser ist es daher, eine Kopie der Bescheinigung beizufügen.
Gruß
der Petz
Wenn Ihnen mein Beitrag gefallen hat, bewerten Sie mich ruhig positiv.
Das tut nicht weh und erhöht meine Antwortbereitschaft ungemein
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)