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Thema: Minijob oder Honorarbasis ?

  1. #1
    TP-Junior movikamp macht alles soweit korrekt
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    Minijob oder Honorarbasis ?

    Ich bin selbstständig im unterrichtenden Bereich tätig und würde gern eine Freundin auf 400 € - Basis, also Minijob, beschäftigen.

    Welche Vor - und Nachteile hat das für sie, welche für mich ?

    Oder wäre es vorteilhafter, wenn ich sie als Honorarkraft beschäftige ?
    Wieviel darf eine Honorarkraft im Jahr verdienen, wenn sie hauptberuflich selbsttändig ist, ohne dass ihr Extrakosten entstehen?

    Wie sieht die Lage aus, wenn ich eine Schülerin auf Honorarbasis oder als Minijobberin beschäftige ?
    Worauf muss ich da achten versicherungstechnisch gesehen?


    Vielen Dank,

    Michaela

  2. #2
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Hallo Michaela,

    Deine Fragen sind so allgemein, die kann man nicht sinnvoll beantworten. Für die vernünftige Beantwortung bräuchte man so viele weitere Informationen, dies würde den Rahmen hier sprengen, finde ich. Das Thema solltest Du mal mit einem Steuerberater oder ähnliches besprechen.

    fridge

  3. #3
    TP-Junior movikamp macht alles soweit korrekt
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    Dann stelle ich mal konkrete Fragen und hoffe weiterhin auf Antworten.

    Meine Freundin ist selbstständig; ihr Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag, sie zahlt also keine Steuern.
    Wenn ich sie auf 400 € - Basis beschäftige, welche Abgaben und in welcher prozentualen Höhe muss ich zahlen ?
    Der 400 € - Job braucht in der Steuererklärung meiner Freundin nicht auftauchen, richtig ?
    Durch ihr niedriges Einkommen zahlt sie niedrige GKV - Beiträge.
    Würden sich diese durch einen 400 € - Job erhöhen ?

    Wenn ich eine Arbeitskraft auf 400 € - Basis haushaltsnah beschäftige, z.B. Reinigen meines Betriebsraumes, wie sieht das dann steuerlich für mich aus?

    Entstehen mir bei Beschäftigung einer Schülerin weniger Steuern und Versicherungskosten als bei Beschäftigung einer Selbstständigen ( es geht weiterhin um einen Minijob ) ?

    Ich hoffe, dass es nun jemanden gibt, der mir mit konkreten Antworten weiterhelfen kann.

    Gruß,
    Michaela

  4. #4
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    Zitat Zitat von movikamp
    Wenn ich eine Arbeitskraft auf 400 € - Basis haushaltsnah beschäftige, z.B. Reinigen meines Betriebsraumes, wie sieht das dann steuerlich für mich aus?
    Was ist daran "haushaltsnah"? Ist dein Betriebsraum dein privater Haushalt???

    Zitat Zitat von movikamp
    Entstehen mir bei Beschäftigung einer Schülerin weniger Steuern und Versicherungskosten als bei Beschäftigung einer Selbstständigen ( es geht weiterhin um einen Minijob ) ?
    Nein.

    PS: Von was lebt deine Freundin?

  5. #5
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Meine Freundin ist selbstständig; ihr Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag, sie zahlt also keine Steuern.
    Wenn ich sie auf 400 € - Basis beschäftige, welche Abgaben und in welcher prozentualen Höhe muss ich zahlen ?
    Der 400 € - Job braucht in der Steuererklärung meiner Freundin nicht auftauchen, richtig ?
    Durch ihr niedriges Einkommen zahlt sie niedrige GKV - Beiträge.
    Würden sich diese durch einen 400 € - Job erhöhen ?
    der 400-EUR Job kann auf Lohnsteuerkarte erfolgen oder pauschal versteuert werden. Wenn er auf Lohnsteuerkarte läuft muss er in der Steuererklärung angegeben werden, ansonsten nicht. Bei der Pauschalversteuerung werden folgende Abgaben fällig:
    http://www.minijob-zentrale.de/corem...856-13006.html

    Ansonsten würde ich dir generell raten sich auf der Internetseite schlau zu machen. Die gibt nämlich Antworten zu fast allen Fragen im Bereich der 400 EUR-Jobs.
    http://www.minijob-zentrale.de/

    Entstehen mir bei Beschäftigung einer Schülerin weniger Steuern und Versicherungskosten als bei Beschäftigung einer Selbstständigen ( es geht weiterhin um einen Minijob ) ?
    Minijob und Selbstständigkeit ist nicht möglich. Entweder oder.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  6. #6
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    Zitat Zitat von Sven
    Minijob und Selbstständigkeit ist nicht möglich. Entweder oder.
    Ähm, sie meint bestimmt ob es einen Unterschied macht eine Schülerin oder ihre Freundin (die halt selbständig ist) auf 400€-Basis zu beschäftigen.

    Und beides geht sehr wohl - hab auch 'nen Minijob, bin (nebenberuflich) selbständig und auch noch hauptberuflich angestellt

  7. #7
    TP-Junior movikamp macht alles soweit korrekt
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    Danke für die Antworten und besonders für den Link !!

    Also bedeutet " haushaltsnahe Beschäftigung " Beschäftigung im privaten Haushalt ?
    Ich habe es von einem Unternehmer so erklärt bekommen, dass das Putzen des Bteriebsraumes eine haushaltsnahe Beschäftigung sei...

    Was ist denn nun richtig - darf man als Selbsttändiger nebenher einen Minijob haben oder nicht ?

    Michaela

  8. #8
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Also bedeutet " haushaltsnahe Beschäftigung " Beschäftigung im privaten Haushalt ?
    genau, ansonsten wären es ja Betriebsausgaben oder Werbungskosten.

    Ich habe es von einem Unternehmer so erklärt bekommen, dass das Putzen des Bteriebsraumes eine haushaltsnahe Beschäftigung sei...
    die als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann, aber nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG.

    Was ist denn nun richtig - darf man als Selbsttändiger nebenher einen Minijob haben oder nicht ?
    darf man

    Gruß
    Sven
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