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Thema: Paar Fragen bzgl. Privat-PKW u. Betriebsvermögen und Betriebsstätten

  1. #1
    TP-Member Kugelfisch macht alles soweit korrekt
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    Paar Fragen bzgl. Privat-PKW u. Betriebsvermögen und Betriebsstätten

    Hi zusammen,

    ich hätte folgende 2 Punkte, wo ich noch nicht richtig durchblicke:

    1.) Ich habe mein Gewerbe angemeldet an dem Standort, wo ich dir Buchführung mache und die Entscheidungen treffe. Die Waren selbst lagere ich in meinem Wohnhaus und verpacke sie auch dort, Versand wiederum wird von der Betriebsstätte gemacht.
    Muß ich das Lager irgendwie anmelden? Bisher habe ich nur die Betriebsstätte angemeldet, nicht den Lagerort (zumal der auch noch im Ausland liegt). Ist das so ok, oder wie geht man hier vor?

    2.) Ich nutze den Privat-PKW sowohl für private Fahrten als auch für dienstliche Zwecke. Nutzung dürfte etwa bei 40-50% dienstlich liegen. Demnach habe ich ja ein Wahlrecht und weiß momentan noch nicht, ob ich den Wagen ins Betriebsvermögen aufnehmen soll oder nicht. Der Vorteil wäre auf jeden Fall, daß ich kein Fahrtenbuch führen müsste, weil ich dann wohl die 1% Regel anwenden würde.

    Hier hätte ich gerne gewußt, ob mein Gedankengang richtig ist:
    Der Wagen wurde gekauft im Oktober 2004, Listenpreis war 26.000€ incl. Ust. Ich würde den Wagen ab Feb. 07 ins Betriebsvermögen einstellen und noch bis Okt. 2010 abschreiben (Nutzungsdauer 6 Jahre), jeweils mit 1/6 des Anschaffungspreises (der war 24.000€), also mit 4.000€ im Jahr, von 2007 bis 2010. Gleichzeitig müsste ich jeden Monat ab Februar 07 dann 260€ als Einnahmen (1%-Regel) buchen und könnte sämtliche laufende Kosten des Wagens geltend machen? Ist dies so möglich?
    Mich hat die folgende Bemerkung in den Steuerlinks bei der 1%-Regel ins Grübeln gebracht: "Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2006 jedoch nur noch für PKW, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden und somit notwendiges Betriebsvermögen darstellen".

    Heisst das nun., dass ich die 1%-Regel gar nicht anwenden kann? Oder ist mein Gedankengang richtig? Erkennt dies das FA auf jeden Fall an, oder muss ich hier tätig werden, wenn ich den Wagen ins Betriebsvermögen aufnehmen will?


    Vielen Dank.

  2. #2
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    1.) Ich habe mein Gewerbe angemeldet an dem Standort, wo ich dir Buchführung mache und die Entscheidungen treffe. Die Waren selbst lagere ich in meinem Wohnhaus und verpacke sie auch dort, Versand wiederum wird von der Betriebsstätte gemacht.
    Muß ich das Lager irgendwie anmelden? Bisher habe ich nur die Betriebsstätte angemeldet, nicht den Lagerort (zumal der auch noch im Ausland liegt). Ist das so ok, oder wie geht man hier vor?
    du solltest dich steuerlich beraten lassen. Gerade bzgl. der Lagerung im Ausland.

    2.) Ich nutze den Privat-PKW sowohl für private Fahrten als auch für dienstliche Zwecke. Nutzung dürfte etwa bei 40-50% dienstlich liegen. Demnach habe ich ja ein Wahlrecht und weiß momentan noch nicht, ob ich den Wagen ins Betriebsvermögen aufnehmen soll oder nicht. Der Vorteil wäre auf jeden Fall, daß ich kein Fahrtenbuch führen müsste, weil ich dann wohl die 1% Regel anwenden würde.
    die 1 %-Regelung ist ab 1.1.07 nur noch für PKW möglich, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden.

    Ich würde den Wagen ab Feb. 07 ins Betriebsvermögen einstellen und noch bis Okt. 2010 abschreiben (Nutzungsdauer 6 Jahre), jeweils mit 1/6 des Anschaffungspreises (der war 24.000€), also mit 4.000€ im Jahr, von 2007 bis 2010.
    die Einlage erfolgt zum Teilwert oder den fortgeführten Anschaffungskosten, sofern diese niedriger sind. Die Abschreibung erfolgt ebenfalls von diesem Wert und nicht von den ursprünglichen Anschaffungskosten.

    Gruß
    Sven
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  3. #3
    TP-Member Kugelfisch macht alles soweit korrekt
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    Danke Sven!

    Evtl. werde ich die Lagerung auch an die Betreibsstätte verlegen. Da meine Artikel klein sind und ich wenig Fläche brauche, wäre das kein großer Akt, nur halt etwas umständlicher als zuhause. Auf jeden Fall will ich mich nicht noch mit ausländischen Behörden rumschlagen...

    Bzgl. dem PKW:
    Demnach müsste ich für die 1%-Regel dem FA doch nachweisen, dass die Nutzung über 50% liegt, oder? Wie mache ich das, einfach ne Erklärung unterschreiben, oder muss man hier eine Zeitlang ein Fahrtenbuch führen? Jetzt am Anfang ist halt schwer abzuschätzen, ob der Wagen 40, 50 oder 60% dienstlich genutzt wird...
    Und welche Alternativen gibts dann seit 1.1.07? Nur noch die Fahrtenbuch-Methode?

  4. #4
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    Wie mache ich das, einfach ne Erklärung unterschreiben, oder muss man hier eine Zeitlang ein Fahrtenbuch führen? Jetzt am Anfang ist halt schwer abzuschätzen, ob der Wagen 40, 50 oder 60% dienstlich genutzt wird...
    jupp, über einen Zeitraum von 3 Monaten ein Fahrtenbuch führen und dann die betrieblichen Kilometer hochrechnen in einen Prozentsatz.

    Und welche Alternativen gibts dann seit 1.1.07? Nur noch die Fahrtenbuch-Methode?
    Fahrtenbuchmethode und Schätzung gibt es noch.

    Gruß
    Sven
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  5. #5
    TP-Member Kugelfisch macht alles soweit korrekt
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    Nochmals danke Sven!

    Mist, ich hatte gehofft, um das Fahrtenbuch herumzukommen. Ist einfach richtig lästig...

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