du solltest dich steuerlich beraten lassen. Gerade bzgl. der Lagerung im Ausland.1.) Ich habe mein Gewerbe angemeldet an dem Standort, wo ich dir Buchführung mache und die Entscheidungen treffe. Die Waren selbst lagere ich in meinem Wohnhaus und verpacke sie auch dort, Versand wiederum wird von der Betriebsstätte gemacht.
Muß ich das Lager irgendwie anmelden? Bisher habe ich nur die Betriebsstätte angemeldet, nicht den Lagerort (zumal der auch noch im Ausland liegt). Ist das so ok, oder wie geht man hier vor?
die 1 %-Regelung ist ab 1.1.07 nur noch für PKW möglich, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden.2.) Ich nutze den Privat-PKW sowohl für private Fahrten als auch für dienstliche Zwecke. Nutzung dürfte etwa bei 40-50% dienstlich liegen. Demnach habe ich ja ein Wahlrecht und weiß momentan noch nicht, ob ich den Wagen ins Betriebsvermögen aufnehmen soll oder nicht. Der Vorteil wäre auf jeden Fall, daß ich kein Fahrtenbuch führen müsste, weil ich dann wohl die 1% Regel anwenden würde.
die Einlage erfolgt zum Teilwert oder den fortgeführten Anschaffungskosten, sofern diese niedriger sind. Die Abschreibung erfolgt ebenfalls von diesem Wert und nicht von den ursprünglichen Anschaffungskosten.Ich würde den Wagen ab Feb. 07 ins Betriebsvermögen einstellen und noch bis Okt. 2010 abschreiben (Nutzungsdauer 6 Jahre), jeweils mit 1/6 des Anschaffungspreises (der war 24.000€), also mit 4.000€ im Jahr, von 2007 bis 2010.
Gruß
Sven


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