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Thema: Adsense&Co - Nachweis fürs Finanzamt?

  1. #1
    TP-Member keeny macht alles soweit korrekt
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    Question Adsense&Co - Nachweis fürs Finanzamt?

    So, jetzt hab ich schon einiges über Adsense und Gewerbe gelesen und werde ein solches die Tage nun auch anmelden.

    Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich dem Finanzamt die ganze Chose nachweise...
    Dieser Link besagt folgendes:

    Als Nachweis für die Einnahmen dienen Ausdrucke aus dem Konto-Bereich des Google Adsense-Accounts sowie Kontoauszüge.
    Ist das so grundsätzlich recht? Was soll ich ausdrucken, das Zahlungsprotokoll? Schicke ich denen die Originale der Kto-Auszüge oder Kopien?

    Das Geld wird auf mein Privatkonto überwiesen (möchte mir für die paar Euronen nicht extra ein Firmenkonto einrichten) und auf dem Auszug stehen ja immer noch Posten, die damit gar nichts zu tun haben, kann ich die schwärzen oder wie ist da das beste Handling?

    Neben Adsense erziele ich noch Einnahmen aus Beratungsdienstleistungen für US-Amerikanische Kleinfirmen und Privatpersonen, wobei ich das Geld dabei über Paypal geschickt bekomme und es oft gar nicht aufs Konto auszahlen lasse, sondern damit einkaufe o.Ä., wie bewerkstellige ich da den Nachweis?

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    das Finanzamt verlangt keine Rechnungen. Du musst für das Finanzamt eine EÜR erstellen. Rechnungen werden nur auf Anfrage von dir verlangt. Insofern musst du diese natürlich aufbewahren.

    Neben Adsense erziele ich noch Einnahmen aus Beratungsdienstleistungen für US-Amerikanische Kleinfirmen und Privatpersonen, wobei ich das Geld dabei über Paypal geschickt bekomme und es oft gar nicht aufs Konto auszahlen lasse, sondern damit einkaufe o.Ä., wie bewerkstellige ich da den Nachweis?
    http://www.traum-projekt.com/forum/9...pal-frage.html

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Member keeny macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Sven
    das Finanzamt verlangt keine Rechnungen. Du musst für das Finanzamt eine EÜR erstellen. Rechnungen werden nur auf Anfrage von dir verlangt. Insofern musst du diese natürlich aufbewahren.
    Hervorragend Also solang es keine zehntausende Euro sind, komme ich auch nicht in Geldwäsche-Verdacht, nein?!

  4. #4
    TP-Member psyfig macht alles soweit korrekt
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    Und wie ist das umgekehrt, wenn ich bei US Unternehmern etwas kaufe aber die keine Rechnung ausstellen und ich nur den paypal Ausdruck habe? Kann man das als betriebsausgabe buchen? Oder muss ich das bei der Umsatzsteuervoranmeldung angeben und dann dieses Reverse Charge machen..also ust abführen und dann wieder zurückholen? Aber we geht das ohne Rechnung?

    Gibts irgendwo ne Seite wo das genauer erklärt wird..also Reverse Charge? Hab schon stundenlang gesucht aber immernoch nix brauchbares gefunden..ich krieg nur links über bauunternehmer ...

  5. #5
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    Und wie ist das umgekehrt, wenn ich bei US Unternehmern etwas kaufe aber die keine Rechnung ausstellen und ich nur den paypal Ausdruck habe?
    was wird denn gekauft??? Gegenstände oder Dienstleistungen und wenn letzteres was für Dienstleistungen???

    Gruß
    Sven
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  6. #6
    TP-Member psyfig macht alles soweit korrekt
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    Eigentlich immer nichtmaterielles...Werbung, domains, hosting, ebooks

    Aber eben auch von Leuten aus Foren, kleinen Auktionshäusern die nie ne Rechnung schreiben.....

  7. #7
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    Bei Dienstleistungen die von einem im Ausland ansässigen Unternehmen erbracht werden ist der § 13b UStG anzuwenden.

    Für den Kunden heißt das, dass er eine Rechnung ohne ausgewiesener USt bekommt mit einem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Diese gilt aber auch ohne den Hinweis auf der Rechnung (zum Bleistift: eBay schreibt den Hinweis nicht auf die Rechnung).

    Auf diesen Rechnungsbetrag wird USt gezahlt, die sich der vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer zurückholen kann in Form der Vorsteuer. In der USt-Voranmeldung 2007 sind die Kennzahlen (nicht Zeilen) 52 und 53 auszufüllen für die Umsatzsteuer und für die Vorsteuer die Kennzahl 67.

    Gruß
    Sven
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  8. #8
    TP-Member psyfig macht alles soweit korrekt
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    Wieder mal vielen Dank für deine sachkundige Antwort Sven. Jetzt werd ich es bei der Umsatzsteuer leichter haben. Aber was ist wenn man keine ordentliche Rechnung hat, sondern nur die Zahlungsbestätigung oder maximal so eine kleine Übersicht das und was man gekauft hat.....

    Und wie ist das bei nicht materiellen dingen, die aber keine Dienstleistung darstellen wie z.B Informationsmaterial in digitaler Form?

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