da kein abgrenzbarer Raum vorliegt ist eine Berücksichtigung als Arbeitszimmer nicht möglich. Die Kosten laufen ins Leere, evtl. kommt aber ein Abzug als Arbeitsmittel in Betracht, z.B. Bürostuhl.1. Ich wohne in einer 1-Zimmer-Wohnung und somit ist der "betriebliche Bereich" mein Schreibtisch mit PC", sowie Teil der Regale. In etwa 1/4 der Wohnfläche. Sind dann die Kosten 1/4 der Miete? Mit oder ohne Nebenkosten?
der Verlust wird zurückgetragen in das Jahr 2005 sofern nicht anders beantragt und falls dieser Verlust im Jahr 2005 nicht ausgeglichen werden konnte wird er in das Jahr 2007 vorgetragen.2. Habe im ersten Jahr einen Verlust gemacht durch viel Werbung und Fortbildungen. So würde sich der Verlust ja durch das Absetzen von Wohnraum wohl um einiges erhöhen. Aber immerhin bestünde ja die Möglichkeit, das dann auf 2007 zu übertragen und mit einem hoffentlich positiven Ergebnis zu verrechnen (auch wenn unselbständige Tätigkeiten hinzukommen), oder?
Gruß
Sven


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren
