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Thema: Arbeitszimmer und Kleingewerbe bzw. freiberufliche Tätigkeit

  1. #1
    TP-Junior nicklex macht alles soweit korrekt
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    Smile Arbeitszimmer und Kleingewerbe bzw. freiberufliche Tätigkeit

    Frage: Wenn man eine freiberufliche Arbeit ausübt, von Zuhause aus, kann ich dann ähnlich wie in der Anlage N der EkSt-Erklärung die Kosten für das Arbeitszimmer als Kosten in der Buchhaltung ansetzen? Ich bin nicht angestellt.

    Hintergrund:
    1. Ich wohne in einer 1-Zimmer-Wohnung und somit ist der "betriebliche Bereich" mein Schreibtisch mit PC", sowie Teil der Regale. In etwa 1/4 der Wohnfläche. Sind dann die Kosten 1/4 der Miete? Mit oder ohne Nebenkosten?

    2. Habe im ersten Jahr einen Verlust gemacht durch viel Werbung und Fortbildungen. So würde sich der Verlust ja durch das Absetzen von Wohnraum wohl um einiges erhöhen. Aber immerhin bestünde ja die Möglichkeit, das dann auf 2007 zu übertragen und mit einem hoffentlich positiven Ergebnis zu verrechnen (auch wenn unselbständige Tätigkeiten hinzukommen), oder?

    Grüße und danke im Voraus

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    1. Ich wohne in einer 1-Zimmer-Wohnung und somit ist der "betriebliche Bereich" mein Schreibtisch mit PC", sowie Teil der Regale. In etwa 1/4 der Wohnfläche. Sind dann die Kosten 1/4 der Miete? Mit oder ohne Nebenkosten?
    da kein abgrenzbarer Raum vorliegt ist eine Berücksichtigung als Arbeitszimmer nicht möglich. Die Kosten laufen ins Leere, evtl. kommt aber ein Abzug als Arbeitsmittel in Betracht, z.B. Bürostuhl.

    2. Habe im ersten Jahr einen Verlust gemacht durch viel Werbung und Fortbildungen. So würde sich der Verlust ja durch das Absetzen von Wohnraum wohl um einiges erhöhen. Aber immerhin bestünde ja die Möglichkeit, das dann auf 2007 zu übertragen und mit einem hoffentlich positiven Ergebnis zu verrechnen (auch wenn unselbständige Tätigkeiten hinzukommen), oder?
    der Verlust wird zurückgetragen in das Jahr 2005 sofern nicht anders beantragt und falls dieser Verlust im Jahr 2005 nicht ausgeglichen werden konnte wird er in das Jahr 2007 vorgetragen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Junior nicklex macht alles soweit korrekt
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    Woran sehe ich, was in 2005 nicht ausgeglichen wurde?

    Danke für die super-schnelle Antwort!

    Woran sehe ich, was in 2005 nicht ausgeglichen wurde, um es in 2007 vorzutragen? Gibt es fürs vortragen ein bestimmtes Feld in der Ekst/GSE?

  4. #4
    TP-Junior BartS1975 macht alles soweit korrekt
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    19
    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    da kein abgrenzbarer Raum vorliegt ist eine Berücksichtigung als Arbeitszimmer nicht möglich. Die Kosten laufen ins Leere, evtl. kommt aber ein Abzug als Arbeitsmittel in Betracht, z.B. Bürostuhl.
    So sehe ich das auch. Was mir jedoch nicht klar ist, ist, ob jemand, der ein Gewerbe als Nebentätigkeit mit einer geringen Wochenstundenzahl (< 10) hat, solche Arbeitsmittel, etwa den Bürostuhl oder den Telefon- und Internetanschluss, auch nur zum entsprechenden Anteil steuerlich absetzen kann oder ob u.U. eine volle Absetzbarkeit gegeben ist.

    Kann dazu jemand etwas sagen?

  5. #5
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von BartS1975 Beitrag anzeigen
    So sehe ich das auch. Was mir jedoch nicht klar ist, ist, ob jemand, der ein Gewerbe als Nebentätigkeit mit einer geringen Wochenstundenzahl (< 10) hat, solche Arbeitsmittel, etwa den Bürostuhl oder den Telefon- und Internetanschluss, auch nur zum entsprechenden Anteil steuerlich absetzen kann oder ob u.U. eine volle Absetzbarkeit gegeben ist.

    Kann dazu jemand etwas sagen?
    Natürlich können auch da gewerbliche Ausgaben geltend gemacht werden (nicht "abgesetzt"). Im Rahmen der üblichen Vorschriften, also zum entsprechenden Anteil.

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