eine ESt-Erkl. abzugeben ist bei Deinen Einkünften eine gesetzliche Verpflichtung, da kannst Du nicht sagen - will ich oder will ich nicht.
Bei Deinen Ausgaben für die selbständige Tätigkeit lohnt sich eine EÜR auf jedenfall, denn so bekommst Du Deinen Verlustabzug, den Du im nächsten Jahr oder später , wenn Du Gewinne machst, gegen rechnen kannst.
Auf der Anlage N Werbungskosten anzugeben, wenn Du kein Arbeitseinkommen hattest macht in der Tat wenig Sinn, die Arbeit kannst Du Dir sparen.
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