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Thema: EkSt-Erklärung - bringt das überhaupt was, bei Null Gewinn?

  1. #1
    TP-Junior nicklex macht alles soweit korrekt
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    EkSt-Erklärung - bringt das überhaupt was, bei Null Gewinn?

    Habe im Jahr 2006 durch Arbeitslosigkeit kein unselbständiges Einkommen gehabt und auch meine selbständige Arbeit war ersteinmal durch hohe Werbungs-, Anschaffungs- und Fortbildungskosten verlustreich.

    Frage: Ich muss ja eine EkSt-Erklärung abgeben. Aber, nutzt es überhaupt etwas, sich die Mühe zu machen, ausser in Anlage GSE überhaupt Angaben zu machen/Werbungskosten in Anlage N auszufüllen (Quittungen ordnen, zusammenrechnen, angeben)? Bekomme ja bei Null Einnahme ja auch nichts heraus. Nützen scheinen mir nur die Kosten aus der selbständigen Arbeit, da ich diese aufs nächste Jahr übertrage und mit den Gewinnen in 2007 verrechnen kann.

    Frage 2: Kann man bei Verlusten aus freiberuflicher Arbeit diese genauso mit dem nächsten Jahr verrechnen wie bei gewerblicher Tätigkeit? Gibts dafür Spalten in der Anlage GSE?

  2. #2
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    eine ESt-Erkl. abzugeben ist bei Deinen Einkünften eine gesetzliche Verpflichtung, da kannst Du nicht sagen - will ich oder will ich nicht.

    Bei Deinen Ausgaben für die selbständige Tätigkeit lohnt sich eine EÜR auf jedenfall, denn so bekommst Du Deinen Verlustabzug, den Du im nächsten Jahr oder später , wenn Du Gewinne machst, gegen rechnen kannst.

    Auf der Anlage N Werbungskosten anzugeben, wenn Du kein Arbeitseinkommen hattest macht in der Tat wenig Sinn, die Arbeit kannst Du Dir sparen.

    fridge

  3. #3
    TP-Member Lucie kann nur besser werden
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    Zitat Zitat von fridge

    Auf der Anlage N Werbungskosten anzugeben, wenn Du kein Arbeitseinkommen hattest macht in der Tat wenig Sinn, die Arbeit kannst Du Dir sparen.

    fridge
    Das stimmt so nicht: falls Ihnen Kosten entstanden sind, z.B. durch Bewerbung können Sie diese in der Anlage N angeben, es entsteht dann ein Verlust, der vortragsfähig ist.

  4. #4
    TP-Junior nicklex macht alles soweit korrekt
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    Werbekosten in Anlage N auch vortragsfähig

    Heisst das, dass es sich doch lohnt, die Werbungskosten anzugeben, weil auch diese vortragsfähig sind? Also sind nicht nur Verluste aus selbständiger Arbeit vortragsfähig?

    Wäre ja klasse, denn hatte in diesem Jahr hohe Fortbildungskosten und wäre ja in der Tat ungerecht, diese nicht geltend machen zu können, nur weil man arbeitslos war = doppelte Strafe.

  5. #5
    TP-Member Lucie kann nur besser werden
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    Ja, natürlich lohnt es sich. Die Verluste aus einer der sieben Einkunftsarten werden zunächst mit den Überschüssen/Gewinnen der übrigen Einkünfte verrechnet, der verbleibende Rest ( Verlust) ist rücktrags-oder vortragsfähig.

  6. #6
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    @Lucie: Völlig richtig, da habe ich total gepennt... war wohl schon zu spät für eine richtige Antwort.

    Danke für die Korrektur!!

  7. #7
    TP-Junior nicklex macht alles soweit korrekt
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    Danke für Eure Hilfe!

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