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Thema: Lohnsteuer <-> Geschäftsabschluß

  1. #1
    TP-Supporter Taney macht alles soweit korrekt Avatar von Taney
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    Lohnsteuer <-> Geschäftsabschluß

    Hallo, eine kleine Frage.
    Ich habe die Einkommenssteuererklärung (Anlage, N, GSE) für das Jahr 2006 abgegeben. Für das Gewerbe (GbR) habe ich jedoch noch keine Zeit gehabt um die Umsatzsteuererklärung, FE1 usw. abzugeben.

    Da ich Student bin kriege ich die Steuern vom Ferienjob zurück. Wird das Geld vom Finanzamt auch gleich ausbezahlt oder muss ich auch erst den Geschäftsabschluß für das Jahr 2006 machen?

    Ich hatte vom Arbeitgeber auch eine Lohnsteuerbescheinung mit einer eTIN-Nummer erhalten.
    Hatte alles wie gesagt ausgefüllt und abgegeben.

    Danach habe ich vom gleichen Arbeitgeber noch eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, da ich außerhalb vom Ferienjob in den Semesterferien auch im November und Dezember auf 400 EUR Basis gearbeitet habe. Dies habe ich leider in der Einkommenssteuererklärung nicht berücksichtig? Komme ich dafür jetzt in den Knast. Ne Spaß.
    Muss ich das irgendwie nachreichen oder wie sieht das ganze nun aus?

    Ich dachte, dass man 400 EUR-Job nicht angeben muss.

    Viele Grüße
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  2. #2
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Hast Du für das Gewerbe die Einnahmen/Überschuß Rechnung schon dabei oder fehlt das noch? Ansonsten stehen Deine Einnahmen ja noch nicht fest und das FA kann die Einkommenssteuer nicht bearbeiten.

  3. #3
    TP-Supporter Taney macht alles soweit korrekt Avatar von Taney
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    Ne, das habe ich noch abgegeben. Ohje, das muss ich dann so schnell wie möglich einreichen.
    Danke für die Antwort übrigens.


    Grüße
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  4. #4
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    Würde ich Dir raten Das FA kann Dir ja nichts auszahlen, wenn noch nicht alle Deine Einnahmen feststehen und somit auch nicht feststeht, ob Du wirklich was bekommst oder nicht evtl. sogar im Gegenteil was nachzahlen musst.

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