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Thema: Steuerbescheide 2001/2002 angefordert?Verjährt?

  1. #1
    TP-Junior idaanja macht alles soweit korrekt
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    Question Steuerbescheide 2001/2002 angefordert?Verjährt?

    Hallo, meine Krankenkasse hat Steuerbescheide von 2001 und 2002 angefordert? Sind etwaige Forderungen der Kasse aus 2001 und 2002 nicht verjährt? Ich war 2001 und 2002 Hauptberuflich Vollzeit 163h/125h Monatliche Arbeitszeit Nichtselbständig Pflichtversichert und habe seit Ende 2001 einen nicht HRB eingetragenen Gewerbeschein. Da ich nie eine Satzung oder einen Auszug einer Satzung der Krankenkasse erhalten habe, oder eine sonstige Nachfrage(seit 1983!), war mir nicht bekannt, das ich einen Nebenerwerb/ Gewerbeschein meiner Krankenkasse melden muss. Ich weiß auch nicht, ob dies in der Satzung steht, da ich bis Heute keine Satzung erhalten habe. Auch hat mich niemand anderes über eine Pflichtmeldung an die Krankenkasse informiert (Finanzamt/Gewerbestelle etc.) Die Krankenkasse ist die Metro BKK. Vielen Dank für die Antwort! Anja

  2. #2
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    Schon mal auf die Idee gekommen, dass Du dich selbst darüber informieren kannst, ohne dass die Krankenkasse auf Dich zukommt? Woher sollte diese auch von Deiner Selbstständigkeit wissen?

  3. #3
    TP-Junior idaanja macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von ThomasMo
    Schon mal auf die Idee gekommen, dass Du dich selbst darüber informieren kannst, ohne dass die Krankenkasse auf Dich zukommt? Woher sollte diese auch von Deiner Selbstständigkeit wissen?
    Sehr hilfreich......

  4. #4
    TP-Junior idaanja macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von 1XbolleX
    Im Sinne dessen, daß deinerseits eine Informationspflicht besteht - finde ich das auch.
    Hallo, ich kann aber nirgends etwas über eine Informationspflicht diesbezüglich finden? auch nicht in der Sozialgesetzgebung? So etwas steht wohl event. in den Satzungen der Kassen? Satzung oder deren Auszug habe ich aber nie erhalten, da ich seit 1983 bei der MBKK versichert bin. Wie ist es denn mit der Verjährung? 2001 eigentlich 31.12.2005 und 2002 dann doch 31.12.2006? Vielen Dank! für Ihre Info Anja

  5. #5
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    Guck mal ob du da was passendes findest: http://www.urbs.de/thema/change.htm?frist.htm

  6. #6
    TP-Junior idaanja macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia
    Guck mal ob du da was passendes findest: http://www.urbs.de/thema/change.htm?frist.htm
    Vielen Dank für den Tip!

  7. #7
    TP-Member oerdiz ist auf einem guten Weg
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    Mir hat man auch nie ein Einkommensteuergesetz geschickt und ich muss trotzdem Steuern zahlen...

    Fragen gibts.... unglaublich.

  8. #8
    TP-Junior idaanja macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von oerdiz
    Mir hat man auch nie ein Einkommensteuergesetz geschickt und ich muss trotzdem Steuern zahlen...

    Fragen gibts.... unglaublich.
    Hallo und vielen Dank für die Info, die Frage war aber nicht zur EstG.. Die Sache ist, ich habe noch nie einen Mitgliedschaftsantrag der MBKK unterschrieben oder gesehen. Durch meine Anstellung in der Metro AG 1983 wurde ich automatisch pflichtversichert. Ein Anwalt hat mir zwischenzeitlich mitgeteilt, das 2001 in 2005 verjährt ist und 2002 zum 31.12.2006. Ein vorsätzliches Vorenthalten der Sozialversicherungsbeiträge, wie z.B. bei Schwarzarbeit, liege nicht vor. Maßgebend sei deshalb die vierjährige Verjährungsfrist, wonach eine Rückforderung der Sozialversicherungsbeiträge erst ab Jahr 2003 in Betracht komme. Nach der Rechtsprechung des BSG ist es für den Eintritt der 30-jährigen Verjährungsfrist erforderlich, dass der Beitragsschuldner mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat, er also seine Beitragspflicht zumindest für möglich gehalten und die Nichtabführung der Beiträge billigend in Kauf genommen hat. Das ist in meinem Fall, bei einer Vollzeitlichen Nichtselbständigen Tätigkeit, nicht gegeben. Wenn es jemanden einmal interessiert, kurze mail und ich sende eine Auswahl von entsprechenden SG/LSG/BSG Urteilen hierzu. Er schreibt, keine Bescheide einreichen, den Einstufungsbescheid abwarten, Widerspruch mit obiger Begründung einlegen und ggf. vor das zuständige SG gehen. !Ich würde mich über weitere User Antworten freuen! Vielen Dank Anja

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