Dumm gefragt: Warum erfüllt man noch Aufträge von einem Kunden, wenn dieser schon bei zwei oder drei Rechungen im Zahlungsverzug ist?Zitat von chill_n_grill
Kannst Du m. W. zusammenfassen.Kann ich in dem einen Mahnbescheid alle 6 Rechnungen zusammenfassen, oder muss ich für jede Rechnung einen eigenen Mahnbescheid ausfüllen?
M. W. kann er nur dem Gesamtbetrag widersprechen, nicht einem Teil.Was passiert, wenn er aus "taktischen Gründen" z.B. eine Rechnung anzweifelt, den Rest aber akzeptiert, um mehr Zeit zu schinden. Ist das überhaupt möglich? Wenn ja, muss der gesamte Antrag dann neu gestellt werden?
Sofern Du beim Ausfüllen nichts anderes ankreuzt geht das ganze im Falle eines Widerspruches automatisch vor Gericht - und das sollte man gut durchdenken, denn da kommen erst mal weitere Kosten auf einen zu.Und noch kurz eine Frage: was passiert, wenn er dem Mahnbescheid widerspricht? Muss ich dann den Weg vors Gericht gehen, oder gibt es da noch andere Lösungen?
Das ist prinzipiell möglich, als Gläubiger kann man für einen anderen / eine andere Firma Insolvenz beantragen. Ob es Dir was bringt steht auf einem anderen Blatt.Weil man davon "ausgehen muss", dass ein Kunde nicht bezahlt, weil er insolvent ist, kann man selbst für das Unternehmen des Kunden einen Antrag auf Insolvenz stellen, mit dem geprüft werden soll, ob eine Insolvenzverschleppung vorliegt.


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