das wirst du hier nicht so gelesen haben. Zumindest nicht im Zusammenhang mit einem Kfz.Ich hab mir jetzt eine offizielle Bewertung des PKW nach Schwacke besorgt, weil ich hier gelesen hab, das man den Wagen mit dem aktuellen Zeitwert einstellen muss,
§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG
Eine Privateinlage erfolgt grds. zum Teilwert. Es sei denn die Einlage erfolgt innerhalb von 3 Jahren nach ursprünglicher Anschaffung und die fortgeführten Anschaffungskosten sind niedriger als der Teilwert.
Teilwert dürfte hier der Händlerverkaufspreis sein - demnach die 15.000 EUR.
Jetzt muss man die fortgeführten Anschaffungskosten ermitteln:
18.600 / 6 Jahre = 3.100 EUR per anno
AfA 2005 3 Monte = 775 EUR
AfA 2006 6 Monate = 3.100 EUR
18.600 EUR abzgl. 3.875 EUR = 14.725 EUR
Demnach ist der PKW maximal mit 14.725 EUR einzulegen. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich.
Der PKW ist auf die Restnutzungsdauer von 4 3/4 Jahre abzuschreiben.
Gruß
Sven


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