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Thema: Aufwand absetzbar

  1. #1
    TP-Junior stp69 macht alles soweit korrekt
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    Aufwand absetzbar

    Guten tag,

    da keine individuelle Beratung stattfindet, fase ich mich mal allgemein:

    Der Steuerpflichtige Müller ist in einem Steuerpflichtigen Job beschäftigt. Nebenbei betreibt er noch einige kleinere Tätigkeiten die er auch angemeldet hat und in den Jahren zuvor brav seine Einnahmen dazu erklärt hat.

    Im Jahre 2005 und im Jahre 2006 wurde er wegen einer Wettbewerbsgeschichte in drei Fällen ( 2005 1x & 2006 2x) zu einem Ordnungsgeld verurteilt welche aus seiner gewerblichen Tätigkeit herführt.

    Das Ordnungsgeld aus 2005 zahlt Müller nun seit März 2006 in Raten zurück, die Aufwendung für die Ordnungsgelder aus 2006 fallen erst dieses Jahr an.

    Sind diese Aufwendungen steuerlich absetzbar?

    Weil Müller ein wirklich armer Kerl ist darf er die Anwaltskosten des Gegners und seine eigenen auch noch zahlen, die Anwaltskosten des Gegners werden praktischerweise im Rahmen eine Konto und Gehaltspfändung an den Gläubiger abgeführt, sind diese Aufwendungen Absetzbar?

    Da weder für das Ordnungsgeld noch für die in Teilbeträgen abgeführten Pfändungen Belege existieren, wie macht Müller diese dem Finanzamt am besten glaubhaft und Plausiebel?

    Für Eure Ratschläge und Eure Tipps bin ich euch dankbar.

    STP

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Siehe § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Junior stp69 macht alles soweit korrekt
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    ein typisch deutsches Gesetz welches ich leider nicht so wirklich begreife. Kannst Du mir auf die Sprünge helfen?

    Gehen wir mal davon aus, dass Müller, der ja nur nebenberuflich ein gewerbe betreibt, im Jahre 2006 etwa 5000 Euro umsatz gemacht hat demgegenüber aber 10.000 Euro an Ordnungsgeldern und 1000 € Gerichtskosten und 2500 € Anwaltskosten stehen.

    Darf Müller diese Summen auch nicht seinem normalen Gehallt gegenüberstellen?

    Danke für das Gesetz

    Gruß
    STP

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Soweit ich das Gesetz richtig deute ... nein.

  5. #5
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    ein typisch deutsches Gesetz welches ich leider nicht so wirklich begreife.
    Hallo ...

    was ist denn das für eine bescheuerte Aussage?

    Kennen Sie ein Land, in dem Ordnungs- oder Strafgelder als abzugsfähige Betriebsausgaben geltend gemacht werden können?

    Wenn ja... dann nix wie da hin!

    MfG
    BEBOUB
    I N F O:
    Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

    Anfragen bitte an unsere eMail!

  6. #6
    TP-Junior stp69 macht alles soweit korrekt
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    Oh danke für diese äußerst deutsame Bewertung

    Nein ich kenne kein Land in dem diese Dinge Abzugsfähig sind, was aber nicht bedeutet das diese nicht doch irgendwo abzugsfähig sind.

    Ich kenne mich nämlich weder mit Ordnungsgeldern aus, noch mit den einzelnen Möglichkeiten wie diese Ausgaben in der Steuererklärung aufgeführt werden, das sollte aus dem eingangsbeitrag ersichtlich sein. Wüßte ich darum, hätte ich Ihnen die unglückliche Frage ersparen können.

    Danke

    STP

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