letzteres reicht.Muss ich dazu ein Fahrtenbuch führen, oder genügt es, einfach nur die dienstlichen Fahrten zu notieren?
Gruß
Sven
Hallo,
folgendes Problem:
Ich besitze zwar einen privaten PKW, aber der ist über den Vater angemeldet. Mit dem Auto mache ich sowohl meine Privatfahretn als auch die dienstlichen Fahrten. Kann ich für diesen "Quasi-Leih-PKW" einfach die 0,30€ Regelung nutzen? Muss ich dazu ein Fahrtenbuch führen, oder genügt es, einfach nur die dienstlichen Fahrten zu notieren?
Vielen Dank.
letzteres reicht.Muss ich dazu ein Fahrtenbuch führen, oder genügt es, einfach nur die dienstlichen Fahrten zu notieren?
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Hmmm, ist ja irgendwie ungerecht gegenüber denen die ein lückenloses Fahrtenbuch führen müssen.
Wie ist das beim Auto des Ehegatten?
wenn es nur um die 0,30 EUR geht reicht es auch die betrieblich gefahrenen Kilometer aufzuschreiben.
Ein Fahrtenbuch ist soweit ich weiß nur zu führen, wenn sich der PKW im Betriebsvermögen befindet und man die tatsächlichen Kosten bei der Berechnung des privaten Nutzungsanteils berechnen will. Ansonsten sind die strengen Anforderungen des Fahrtenbuchs nicht erforderlich.
Gruß
Sven
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kann das bestätigen.
Hatte mal Steuerprüfung, habe auch immer nur die betrieblich gefahrenen km per Fahrtenbuch erfasst und abgerechnet (Privat-PKW)
die arg pingelige Prüferin hat mein schmuddeliges DIN-A5-Heft aus dem Handschuhfach + monatliche Excel-Berechnungen dazu akzeptiert
regelmäßig gleiche Strecken (z.B. 2 x die Woche Milch holen auf dem Biohof) habe ich noch nicht mal aufgeschrieben sondern nur nach Anzahl Fahrten in einer Excel-Tabelle aufgelistet (9 x Milch holen á 42 km z.B.)
Im Zweifelsfall hätte es zu solchen Fahrten aber Lieferscheine/Rechnungen gegeben
hat dann noch nach meiner Jahres-Gesamt-km-Leistung gefragt, das passte dann wohl zusammen und das war's![]()
Super, dann werde ich das so aufschreiben:
Fahrt Betriebsstätte - Gewerbeamt am 09.02.07 um 11 Uhr, Hin und zurück je 8,9km mit PKW, amtliches KZ: AA-A 1234.
Kann ich das in elektronischer Form machen, also quasi als Exel-Tabelle, oder muß das handschriftlich sein?
Sind mit diesen 0,30€ pro km eigentlich auch die Parkgebühren abgedeckt, oder gehen die noch mal extra?
das geht auch elektronisch. Ein elektronisches Fahrtenbuch wird hingegen nicht akzeptiert.Kann ich das in elektronischer Form machen, also quasi als Exel-Tabelle, oder muß das handschriftlich sein?
mit 0,30 EUR sind alle Kosten abgegolten. Ausnahme: Unfall auf einer betrieblich veranlassten Fahrt.Sind mit diesen 0,30€ pro km eigentlich auch die Parkgebühren abgedeckt, oder gehen die noch mal extra?
Gruß
Sven
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Vielen Dank, Sven! Wie immer alle Fragen restlos geklärt!![]()
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