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Thema: Website von Kunden offline nehmen, weil Rechnungen nicht gezahlt werden? Folgen?

  1. #1
    TP-Junior chill_n_grill macht alles soweit korrekt
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    Website von Kunden offline nehmen, weil Rechnungen nicht gezahlt werden? Folgen?

    Das hier ist ein Spin-Off von dem anderen Thread
    Sorry für ein zweites Posting, aber ich muss aus diversen gründen heute was unternehmen.

    Deshalb hier die dringende Frage:


    Ein Kunde hostet seine Website bei uns. Die Webhostingkosten werden immer ein Jahr im Voraus bezahlt. Die Website ansich enstand im Rahmen eines "Deals" mit dem Marketingleiter. D.h. es wurde nie dafür bezahlt, sondern wir haben es so zusagen über die ganzen monatlichen Aufträge refinanziert. Es wurde uns fest zugesagt, dass wir die gesamten werblichen Aufträge exklusiv bekommen und kein anderen Dienstleister und dass wir die Website dem Kunden so lange zur Verfügung stellen, so lange wir auch für ihn arbeiten. Ein Vertrag für die Website wurde nie unterzeichnet. Also praktisch ein Nutzungsrecht für die Länge der Zusammenarbeit.

    Der Kunde hat mittlerweile Ausstände von 3000€ Netto bei uns offen, die er nicht zahlt. Die Rechnung für den Webspace wurde bezahlt, jedoch ist in ca. 2 Monaten die nächste Zahlung für das nächste Jahr fällig.

    Kann ich die Website , nicht den Webspace, jetzt einfach stilllegen, weil er gegen die mit dem Marketingleiter getroffene Vereinbarung verstößt und uns keine Aufträge mehr erteilt & bezahlt, sondern eine andere Agentur mittlerweile alles übernimmt.
    Ich würde ihm in dem Fall einen Zugang zum leeren Webspace zuschicken, damit ich meine Pflichten nicht verletzte. Er hat ja immerhin für das Webhosting im Voraus bezahlt und das alles läuft in gut 2 Monaten aus. Er hätte also keine Website mehr online, sondern nur eine leeren Webspace. Da die Website sehr sehr gut besucht ist, würde ich ihm damit zusätzlich "schaden" und ihn ggf. zu einer schnellen Zahlung der Ausstände bewegen.
    Auf die Androhung einer Stillegung meiner Seits von einigen Wochen, hat der Marketingleiter bereits sehr allergisch reagiert. Deshalb glaube ich, dass dies ein Weg wäre an mein Geld zu kommen.


    Danke im Voraus
    Geändert von chill_n_grill (22.02.2007 um 02:13 Uhr)

  2. #2
    TP-Newbie wilbur macht alles soweit korrekt
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    solange du nachweisen kannst das es dein ´´Geistiges Eigentum`` ist kannst du es offline stellen..... nur ist das mit Sicherheit ein zweischneidiges Schwert.. es wurde nie eine Rechnung oder Mahnung für die HP erstellt??
    wenn doch ist es ok.... wenn nicht kann es auf kostenlose Überlassung rauslaufen... riskant im klageFall wird er vermutlich recht bekommen.....
    es könnte jedoch sein das die betreffende HP gehäckt wurde und kein Backup vorhanden ist...........


    soetwas kann man im forum www.recht.de nachfragen.......fragestellung beachten.
    Geändert von wilbur (22.02.2007 um 09:13 Uhr)

  3. #3
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    Ich denke NICHT, dass Du die HP unter diese Voraussetzungen heute offline nehmen kannst, ohne Ärger zu riskieren. Wie Du sagst ist der Webspace für noch zwei Monate gezahlt, und ohne das Einverständnis des Kunden darfst Du dort nicht einfach was löschen / die ebsite umleiten.

    Zwar wurden andere Zahlungen nicht geleistet, jedoch betreffen diese erst mal nicht direkt die Dienstleistung mit der Website. Man könnte evtl. zwar argumentieren, dass Ihr das Geld für die nächsten Monate Website osting mit den anderen Außenständen verrechnet habt, das halte ich aber für sehr heikel.

    Das die Kosten für die Website nie beglichen wurden stimmt zwar, dennoch tätigst Du so einen Eingriff in den Webspace, der mit den Vertraglichen Rechten und Pflichten nicht zu gerechtfertigen ist.

  4. #4
    TP-Junior chill_n_grill macht alles soweit korrekt
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    Der Kunde selbst hat keinen Zugriff auf den Webspace. Es läuft alles über uns, und wir managen alles was damit zusammen hängt, da wir natürlich nicht eine Website praktisch kostenlos erstellen und dem Kunden einfach uneingeschränkten Zugriff ermöglichen, damit er mit den umfangreichen Code machen kann was er will.

    Die Erstellung der Website beruhte, wie geschildert, auf der Tatsache, dass wir alle werblichen Dienstleistungen exklusiv für den Kunden übernehmen. Es war auch klar, dass er die Website nur so lange nutzen kann, wie wir auch für ihn arbeiten.

    Ne Mahnung ist auch nie rausgegangen, weil ja nie ein Kaufpreis vereinbart wurde. Ich könnte vll anmahnen, dass wir keine Aufträge mehr bekommen, aber naja ... das gehts ja nur indirekt um Geld, also kann ich ja keine Zahlung anmahnen. In der Website stecken unendlich viele Arbeitsstunden. Da diese nun nicht mehr durch neue Aufträge refinanziert werden können, sehe ich eine Pflichtverletzung des Kunden.

    Da wir nicht unrechtmäßig auf den Webspace zugreifen, da sowieso vereinbart wurde, dass wir uns um den Space kümmern, sehe ich nach meinem Rechtsverständnis keine oder kaum Probleme auf mich zukommen. Er bekommt seinen Webspace, so wie er für ihn bezahlt hat. Bei 1&1 bekommt man ja auch keine Website inklusive ...

    Er hat weder Nutzungs- noch Eigentumsrecht an der Website, da wir ihm weder das eine noch das andere Recht jemals zugesprochen haben.
    Also sehe ich das so, dass ich nur unsere Rechte ware und ihm ab sofort keine Nutzung mehr erlaube.
    Wieso sollte er zustimmen müssen, wenn wir UNSER EIGENTUM wieder an uns nehmen?

  5. #5
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    Zitat Zitat von chill_n_grill
    Die Erstellung der Website beruhte, wie geschildert, auf der Tatsache, dass wir alle werblichen Dienstleistungen exklusiv für den Kunden übernehmen. Es war auch klar, dass er die Website nur so lange nutzen kann, wie wir auch für ihn arbeiten.
    Hat er in der Zwischenzeit andere Agenturen mit derartigen Diensten beauftragt? Ansonsten sehe ich keine Pflichtverletzung, auch wenn das für Dich bitter ist.

    In der Website stecken unendlich viele Arbeitsstunden. Da diese nun nicht mehr durch neue Aufträge refinanziert werden können, sehe ich eine Pflichtverletzung des Kunden.
    Ich sehe da auch eine undurchdachte Vertragsgestaltung durch Euch. Es wurde keine konkrete Gegenleistung vereinbart. Ihr habt gehofft, dass es eine entsprechende Anzahl an bezahlten Folgeaufträgen gibt, dies wurde aber nirgends fest vereinbart. Um's mal ganz platt zu sagen: Ich kann auch nicht zur Lottozentrale fahren und 'ne Million einfordern, weil ich erwartet habe, dass meine Zahlen gezogen werden.

    Da wir nicht unrechtmäßig auf den Webspace zugreifen, da sowieso vereinbart wurde, dass wir uns um den Space kümmern, sehe ich nach meinem Rechtsverständnis keine oder kaum Probleme auf mich zukommen.
    Es wurde vereinbart, dass Ihr die Homepage der Firma dort hostet und dies wurde lt. Deiner Aussage auch bezahlt, zumindest für noch zwei Monate.

    Er bekommt seinen Webspace, so wie er für ihn bezahlt hat. Bei 1&1 bekommt man ja auch keine Website inklusive ...
    Selbst wenn ein Kaufpreis vereinbart worden wäre und dieser nicht gezahlt worden wäre würde ich ein Problem sehen - zumindest, solange nicht beides im selben Vertrag steht. Auch wenn der Kunde irgendwelche Pflichten in irgendeiner anderen Hinsicht gebrochen hat, gibt euch das nicht das Recht, einen anderen Vertrag mit dem Kunden eurerseits zu brechen. Sonst klagt am ende einer den anderen an und man einigt sich nach vielen teuren Anwaltsstunden, die Anzeigen gegenseitig zurückzuziehen.

    Er hat weder Nutzungs- noch Eigentumsrecht an der Website, da wir ihm weder das eine noch das andere Recht jemals zugesprochen haben.
    Also sehe ich das so, dass ich nur unsere Rechte ware und ihm ab sofort keine Nutzung mehr erlaube.
    Da kenne ich mich mit den Paragraphen des Urheberrechts zu wenig aus, um jetzt detailiert zu antworten. Zu 90% bin ich mir aber sicher, dass Du mit der Einstellung vom Kunden eine Schadensersatzklage bekommen wirst.

  6. #6
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    Hat er in der Zwischenzeit andere Agenturen mit derartigen Diensten beauftragt? Ansonsten sehe ich keine Pflichtverletzung, auch wenn das für Dich bitter ist.
    Ja, 3 mal.

    Ich sehe da auch eine undurchdachte Vertragsgestaltung durch Euch. Es wurde keine konkrete Gegenleistung vereinbart. Ihr habt gehofft, dass es eine entsprechende Anzahl an bezahlten Folgeaufträgen gibt, dies wurde aber nirgends fest vereinbart. Um's mal ganz platt zu sagen: Ich kann auch nicht zur Lottozentrale fahren und 'ne Million einfordern, weil ich erwartet habe, dass meine Zahlen gezogen werden.
    Natürlich war das damals undurchdacht. Aber dass keine Gegenleistung vereinbart wurde stimmt so nicht. Es wurde ausdrücklich, zwar nur mündlich, vereinbart, dass die Website so lange genutzt werden kann, wie wir auch für den Kunden arbeiten. Da dieser mittlerweile andere Dienstleister mit der Arbeit, die nur für uns vorgesehen war, beauftragt, sehe ich keine Grundlage, weder rechtlich, noch moralisch, für einen weiteren Betrieb der Website.

    Es wurde vereinbart, dass Ihr die Homepage der Firma dort hostet und dies wurde lt. Deiner Aussage auch bezahlt, zumindest für noch zwei Monate.
    Es wurde vereinbart, dass der Kunden für XY €/Jahr XY Space & Traffic bekommen. Das werden wir ihm auch nicht streitig machen. Da die Verwendung der Website und die Pflege durch uns auf Pflichten basiert, die der Kunde nicht erfüllt, sehe ich keinen weiteren Grund unsere Pflichten zu erfüllen.
    Wenn ein Kunde versäumt seine Autoversicherung zu zahlen, und dann irgendwann einen Unfall baut, kann der Versicherer ja schließlich auch den Schutz verweigern, da für die Leistung nicht bezahlt wurde.

    Da kenne ich mich mit den Paragraphen des Urheberrechts zu wenig aus, um jetzt detailiert zu antworten. Zu 90% bin ich mir aber sicher, dass Du mit der Einstellung vom Kunden eine Schadensersatzklage bekommen wirst.
    Eben das ist die Kernfrage Laut meiner Auffassung können wir die Website vom Webspace nehmen, da die Basis für den weiteren Betrieb der Website seitens des Kunden nichtig gemacht wurde. Den Webspace wird er auch weiterhin für die nächsten 2 Monate voll nutzen können. Ob er sich da von jemand anderem was online stellen lässt oder nicht ist seine Sache.
    Geändert von chill_n_grill (22.02.2007 um 13:13 Uhr)

  7. #7
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    Ich sehe halt hier vor allem das Problem des mündlichen Vertrags: Dann steht es am Ende Aussage gegen Aussage, allerdings ist unstrittig, dass der Kunde für den Webspace bezahlt hat und dass Ihr die Website von dort gelöscht habt - somit wäre von den belegbaren Fakten der Kunde im Vorteil...

  8. #8
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    Da gebe ich dir natürlich Recht. Allerdings bleibt doch die Frage wieso wir jemanden eine so umfangreiche Website kostenlos zur Verfügung stellen sollten? Das ist doch völlig abwägig und jeder Richter sollte erkennen, dass es keinen anderen Grund, als den von uns aufgeführten gibt.

  9. #9
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    Wenn es nur nach der Logik geht dürften min. 50% der ebay-Anbieter ihre Waren nicht zu diesen Preisen anbieten...

  10. #10
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    Naja, der Vergleich hinkt doch ein wenig

  11. #11
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    Nicht unbedingt. Es gibt mittlerweile *sehr* viele Anbieter, die unter den Kosten anbieten, aus verschiedenen Gründen. Von daher sehe ich das nicht als offensichtlich an.

  12. #12
    TP-Member GwenDragon ist auf einem guten Weg
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    Ihr könnt die Website nicht stillegen. Es existiert ja kein Vertragsverhältnis zwischen Euch und dem Kunden, denn der hat nachweislich nur das Hosting bei euch.
    Die mündlichen Absprachen nutzen euch nichts. Kommt es zum Prozess kann Aussage gegen Aussage stehen.

    Ihr werdet wohl auf den Kosten sitzen bleiben.
    Es sei denn, ihr klagt und könnt die mündlichen Verträge beweisen, indem ihr Zeugen vorweist. Aber selbst das ist wqckelig.

    Aber ganz ehrlich, sowas wie die Erstellung einer Website macht man nicht mündlich ab.
    So eine Grünschnäbeligkeit kostet viel Geld.

    Ich wünsche euch trotzdem viel Glück.
    Geändert von GwenDragon (23.02.2007 um 18:50 Uhr)

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