solange du nachweisen kannst das es dein ´´Geistiges Eigentum`` ist kannst du es offline stellen..... nur ist das mit Sicherheit ein zweischneidiges Schwert.. es wurde nie eine Rechnung oder Mahnung für die HP erstellt??
wenn doch ist es ok.... wenn nicht kann es auf kostenlose Überlassung rauslaufen... riskant im klageFall wird er vermutlich recht bekommen.....
es könnte jedoch sein das die betreffende HP gehäckt wurde und kein Backup vorhanden ist...........
soetwas kann man im forum www.recht.de nachfragen.......fragestellung beachten.


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Laut meiner Auffassung können wir die Website vom Webspace nehmen, da die Basis für den weiteren Betrieb der Website seitens des Kunden nichtig gemacht wurde. Den Webspace wird er auch weiterhin für die nächsten 2 Monate voll nutzen können. Ob er sich da von jemand anderem was online stellen lässt oder nicht ist seine Sache.