Bist du dem Sogenannten tax free angeschlossen?
ansonsten musst du die MwSt abführen..... dein Kunde kann sie vom Fa zurück holen.
Hallo,
ich muß eine Lieferung im Wert von 600 Euro inkl. MwSt. nach Saudi Arabien senden. Gehe ich recht in der Annahme, dass der Privat Kunde dort die Steuern auf den Artikel zahlt und ich dem Kunden also nur 504,20 Euro in Rechnung stelle?
Da wo ich sonst "zzgl. 19% MwSt. 95,80 Euro" stehen hätte, schreibe ich jetzt "zzgl. 0% MwSt. 0,00 Euro"
LG Day
Bist du dem Sogenannten tax free angeschlossen?
ansonsten musst du die MwSt abführen..... dein Kunde kann sie vom Fa zurück holen.
Ähm sagt mir nixAlso bin ich da wohl nicht angeschlossen, oder? Was muss man dafür tun?
Ich hab ne UST. ID![]()
gleiches Prinzip wie hier.
http://www.traum-projekt.com/forum/9...ach-japan.html
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Man man man warum so kompliziert. Da macht es ja fast keinen Sinn in Drittländer zu liefern. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann es keiner so richtig garantieren, dass die Variante mit Versandbeleg ausreicht und es im Ermessensspielraum des Prüfers liegt? Das ist mir dann doch zu heiß. Wenn ich mehrere solcher Rechnungen im Jahr habe und ich bei einer Prüfung die Steuern für ein paar Jahre nachzahlen muss, obwohl ich sie dann garnicht vom Kunden eingenommen habe, wird´s eng.
Scheinbar geht die Meinung hier sehr weit auseinander. Ich habe soeben mit einem Steuerberater gesprochen. Dieser meinte, ich könne ohne Steuer liefern. Es reicht, wenn das Bestimmungsland auf der Rechnung ein Drittland ist. Einen Paketschein oder Zollerklärung meinte er, braucht man garnicht.
So nun weiß ich garnicht was ich machen soll.
ich handhabe es seit einigen Jahren wie im anderen Thread geschildert
- es gibt einen bargeldlosen Zahlungseingang aus einem Drittland, ist durch Kontoauszug dokumentiert
- an das Rechnungsdoppel hefte ich die Paketscheinkopie als Quasi-Ausfuhrbestätigung
- zusätzlich habe ich dann noch die monatlichen Rechnungen der Transportunternehmen, wo ja auch zu gleichem Datum die entsprechenden Auslandspakete in Rechnung gestellt bekomme, da steht Zielland und Paketgewicht drin
- eine Bestellung des Kunden aus dem Drittland liegt dann als weiterer "Beweis" auch noch vor
Klar, ich könnte jetzt auch Backsteine für teuer Porto nach Saudi-Arabien verschicken um in ähnlicher Größenordnung USt. zu unterschlagen ... aber das macht doch keinen Sinn![]()
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