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Thema: Private KV und Beihilfe auch mit eigener Firma?

  1. #1
    TP-Junior Hendrik macht alles soweit korrekt
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    Private KV und Beihilfe auch mit eigener Firma?

    Wenn jemand privat über seinen Vater (Beamter) krankenversichert ist, so trägt die Beihilfe einen großen Teil der Kosten. Jedoch nur, wenn der monatliche Verdienst maximal 400€ beträgt.

    Angenommen, man gründet nun eine Firma (GmbH, Limited), und ist deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer, und würde sich einen Monatslohn von 400€ auszahlen, den Rest des Umsatzes jedoch im Eigentum der Firma lassen, behält man dann den Anspruch auf die Krankenversicherung und die Beihilfe?

    Wie sieht die Situation aus, wenn man nicht alleiniger Geschäftsführer bzw. Gesellschafter ist, sondern zusammen mit einer weiteren Person?

  2. #2
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    Angenommen, man gründet nun eine Firma (GmbH, Limited), und ist deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer, und würde sich einen Monatslohn von 400€ auszahlen, den Rest des Umsatzes jedoch im Eigentum der Firma lassen, behält man dann den Anspruch auf die Krankenversicherung und die Beihilfe?
    maßgebend ist der Gewinn und nicht die Privatentnahmen für die 400 EUR Grenze.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Junior Hendrik macht alles soweit korrekt
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    Danke für deine Antwort.

    Also wird bei einem alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer das Kapital der Firma als "Privatkapital" betrachtet?

    Wie sieht es aus, wenn die Firma aus zwei oder drei Personen besteht. Teilt sich das "Privatkapital", das für PKV, Kindergeld usw. relevant ist, dann gemäß den Geschäftsanteilen (bsp. je ein Drittel) auf?

  4. #4
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    bin ich blind????
    stand da vorher auch schon GmbH und Limited???

    egal.

    Bei Kapitalgesellschaften sieht das anders aus. Da diese eigenständige Steuersubjekte sind gibt es keine Privatentnahmen und -einlagen.

    Der Gewinn wird von der Kapitalgesellschaft versteuert und nicht auf Ebene des Gesellschafters. Insofern wirkt sich der Gewinn nicht auf die 400 EUR-Grenze aus, sondern nur der gezahlte Arbeitslohn.

    Wie sieht es aus, wenn die Firma aus zwei oder drei Personen besteht.
    bei einer Kapitalgesellschaft wird wie gesagt der Gewinn auf Ebene der Gesellschaft mit Körperschaftsteuer belastet. Erst Gewinnausschüttungen (Dividenden) wirken sich auf der Ebene des Gesellschafters bei den Einkünften aus Kapitalvermögen aus.

    Gruß
    Sven
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  5. #5
    TP-Junior Hendrik macht alles soweit korrekt
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    Hallo Sven,

    ja, das mit GmbH und Ltd. stand schon vorher da

    nochmal danke für deine Antwort!

    Was mich allerdings wundert... in oben genannten Beispiel würde die Person, selbst wenn die Firma einen großen Jahresgewinn hat, über die Eltern versichert sein und Kindergeld bringen. Als ich damals BaFöG beantragte wurde mir das allerdings verwehrt, da das Firmenkapital meinem Privatkapital zugerechnet wurde.

    Gelten da so unterschiedliche Gesetze und Richtlinien?
    Geändert von Hendrik (23.02.2007 um 12:59 Uhr)

  6. #6
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    Gelten da so unterschiedliche Gesetze und Richtlinien?
    das kann durchaus sein.

    Bezüglich der Sozialversicherungspflicht von Allein-Geschäftsführern gibt es aber soweit ich das in Erinnerung habe ein paar Besonderheiten. Inwieweit sich diese auf die Familienversicherung der PKV auswirken weiß ich nicht.

    btw: es lohnt sich nicht eine Kapitalgesellschaft zu gründen nur um Kindergeld und dergleichen noch zu bekommen. Da sind die Gründungskosten bereits wesentlich höher als der Nutzen.

    Gruß
    Sven
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