maßgebend ist der Gewinn und nicht die Privatentnahmen für die 400 EUR Grenze.Angenommen, man gründet nun eine Firma (GmbH, Limited), und ist deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer, und würde sich einen Monatslohn von 400€ auszahlen, den Rest des Umsatzes jedoch im Eigentum der Firma lassen, behält man dann den Anspruch auf die Krankenversicherung und die Beihilfe?
Gruß
Sven


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren
