+ Antworten
Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: nebenberufliches Studium

  1. #1
    TP-Newbie y.p. macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2007
    Beiträge
    3

    Post nebenberufliches Studium

    Hallo,
    ich hoffe, Ihr könnt mir etwas weiterhelfen.
    Ich studiere nebenberuflich Naturheilkunde.
    Die Steuererklärung 2006 habe ich bereits abgeschickt und eine Rückerstattung erhalten.
    Jetzt habe ich erfahren, daß man das Studium doch absetzen kann, gibt ein neues Urteil. Das Studium steht nicht im direkten ZUsammenhang mit dem ausgeübten Beruf, von daher war dies nicht möglich und wir haben es wieder gelöscht... , dann das neue Urteil...
    Jetzt ist das Studium im Januar 2008 beendet.
    Kann ich es 2007 noch rückwirkend mit absetzen? Die meisten Kosten fielen 2006 an.
    Oder ist es erst möglich im Rahmen einer Selbständigkeit ( rückwirkend die Ausbildung absetzen?)
    Oder soll man Widerspruch einlegen und nochmal einsenden?


    Danke

    Y.P.

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    gibt ein neues Urteil
    und genau dieses Urteil ist auf dich anzuwenden???? Ich gehe mal davon aus, dass es sich um dieses Urteil handelt. Das betrifft aber nur die Jahre bis einschließlich 2003. Ab 2004 sagt der neu eingeführte § 12 Nr. 5 EStG, dass ein Erststudium nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden kann, sofern es nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses durchgeführt wird. Insofern erübrigen sich die Fragen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Newbie y.p. macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2007
    Beiträge
    3
    Hallo Sven,

    danke erstmal für die Antwort.
    Es handelt sich hierbei nicht um eine Erstausbildung, sondern um ein nebenberufliches Studium.
    Da ist jetzt das Urteil: es kann ein nebenberufliches Studium steuerlich abgesetzt werden, auch wenn es nicht im direkten Zusammenhang mit der Erstausbildung steht, vorher ging es nur, wenn ein Zusammenhang besteht.

    Da kannst Du mir auch nicht weiterhelfen, oder?
    Ich weiß eben nicht, ob ich es nächstes Jahr auch noch geltend machen kann...

    Eine Kollegin hat es agbesetzt und es hat funktioniert!

    Danke

    Y.P.

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Hast du einen Link zu dem Urteil oder ein Aktenzeichen.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  5. #5
    TP-Newbie y.p. macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2007
    Beiträge
    3
    Hallo nochmal,

    www.begger.de/index.php?id=51

    Az: VI R 120/01
    Az: VI R 137/01

    Ich hatte das zwar vorher bereits gelesen, jedoch legte man uns nahe, eine Bescheinigung des AG vorzulegen, damit ein Zusammenhang bestehe. Leider weiß mein AG nichts vom nebenberuflichen Studium.
    Hätte ich gewußt, daß es doch geht...

    LG

    Y. P.

  6. #6
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Na wenn ich das so lese, ist das alles noch von sehr vielen sollte, könnte und müsste geprägt.
    Und imho das wichtigste sind diese 2 Sätze:
    "Doch nach wie vor wird das Finanzamt genau prüfen, ob Seminare beruflich veranlasst waren."
    "Nur wer den Fiskus überzeugt, dass er zeitnah mit dem neuen Job Geld verdient, wird ihn voll an seinen Kosten beteiligen können."

    Viel Glück beim Überzeugen deines FAs.

  7. #7
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    die Urteile und der Artikel sind wie erwartet aus der Zeit wo es den § 12 Nr. 5 EStG noch nicht gab.

    Daher ist ein Abzug für das Erststudium nicht möglich. Es gilt das was ich in Beitrag 2 geschrieben habe.

    Hier findet man auch ein BMF-Schreiben zum Thema.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51