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Thema: Frage zum Thema Einkommenssteuer

  1. #1
    TP-Newbie Gerrit_K macht alles soweit korrekt
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    3

    Frage zum Thema Einkommenssteuer

    Hallo,

    ich, bzw. eine gute Bekannte, hat da eine Frage:

    Folgender Sachverhalt: Meine Bekannte, sie ist Studentin, empfängt kein Bafög, die Eltern erhalten noch Kindergeld und sie ist auch noch in der Familienversicherung. Letztens hat sie ein Angebot als Autorin bei einem Internetportal erhalten, bei dem sie schon einige Zeit unentgeltlich mitgewirkt hat. Sie würde da monatlich umgerechnet ca. 170 Euro als Vergütung für das Texten erhalten. Dieser Betrag wird in $US ausgezahlt, und zwar per Paypal oder Moneybookers.

    Nun die Frage: Das ganze soll natürlich legal abgewickelt werden. Als Autorin wäre sie dann Freiberuflerisch tätig, sehe ich das richtig? Als müssen auch keine Anmeldungen etc getätigt werden. Soweit ich das richtig sehe, müsste sie nur auf die Freigrenzen von Kindergeld, Krankenkasse (gesetzlich) und Einkommenssteuerfreibetrag achten. Unter diesen grenzen sollte sie mit 170 € liegen, denke ich? Wie hoch sind denn die einzelnen Grenzen?

    Nehmen wir an, sie liegt unter diesen Grenzen, muss das ganze dann noch in der Einkommenssteuererklärung oder irgendwo sonst angegeben werden? Bisher musste sie sowas noch nicht machen. Oder erübrigt es sich, da es innerhalb des Freibetrages liegt?

    Leider kenne ich mich mit den Sachverhalt auch nicht aus. Über kompetente Hilfe wären wir sehr dankbar!

    Viele Grüße, Gerrit.

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Nun die Frage: Das ganze soll natürlich legal abgewickelt werden. Als Autorin wäre sie dann Freiberuflerisch tätig, sehe ich das richtig?
    richtig

    Als müssen auch keine Anmeldungen etc getätigt werden.
    auch eine freiberufliche Tätigkeit ist beim Finanzamt anzumelden.
    http://www.ihk-wiesbaden.de/fileadmi...eErfassung.pdf

    Wie hoch sind denn die einzelnen Grenzen?
    ...

    Soweit ich das richtig sehe, müsste sie nur auf die Freigrenzen von Kindergeld
    Die Einkünfte und Bezüge dürfen 7.680 EUR nicht übersteigen.

    Krankenkasse (gesetzlich)
    Lass mich lügen. Zwischen 340 EUR und 350 EUR im Monat Gewinn. Genaue Zahlen gibt's unter www.klicktipps.de

    Einkommenssteuerfreibetrag
    das zu versteuernde Einkommen darf 7.664 EUR nicht übersteigen.

    Nehmen wir an, sie liegt unter diesen Grenzen, muss das ganze dann noch in der Einkommenssteuererklärung oder irgendwo sonst angegeben werden?
    auch wenn man unterhalb der Grenzen liegt ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben, bei der die Anlage GSE ausgefüllt werden muss und zusätzlich eine EÜR abgegeben werden muss.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Newbie Gerrit_K macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort, Sven, du hast uns sehr geholfen!

  4. #4
    TP-Member oerdiz ist auf einem guten Weg
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    78
    Zitat Zitat von Sven
    auch wenn man unterhalb der Grenzen liegt ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben, bei der die Anlage GSE ausgefüllt werden muss und zusätzlich eine EÜR abgegeben werden muss.
    Gruß
    Sven
    Rein vom Gesetz her, § 25 EStG, § 56 EStDV ist eine Abgabe nicht erforderlich, wenn ein Gesamtbetrag der Einkünfte von 7664 nicht überschritten wird.

    Es wird aber in der Regel so sein, dass man vom Finanzamt aufgefordert wird zur Abgabe, weil man dort in einem Pflichtveranlagungsbezirk geführt wird.

  5. #5
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Also ich hab das mal vom FA so gesagt gekriegt, das wenn dauerhaft davon auszugehen ist, das der Gewinn unter dem Freibetrag liegt, nicht zwingend eine Steuererklärung abzugeben ist.
    Die sind nämlich auch froh, wenn sie sich das sparen können.
    Nur muss man dann trotzdem unbedingt eine korrekte EÜR machen, die im Falle des Falles dies auch belegen kann. Sonst wird man ja bekanntlich geschätzt und das kann teuer werden

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