richtigNun die Frage: Das ganze soll natürlich legal abgewickelt werden. Als Autorin wäre sie dann Freiberuflerisch tätig, sehe ich das richtig?
auch eine freiberufliche Tätigkeit ist beim Finanzamt anzumelden.Als müssen auch keine Anmeldungen etc getätigt werden.
http://www.ihk-wiesbaden.de/fileadmi...eErfassung.pdf
...Wie hoch sind denn die einzelnen Grenzen?
Die Einkünfte und Bezüge dürfen 7.680 EUR nicht übersteigen.Soweit ich das richtig sehe, müsste sie nur auf die Freigrenzen von Kindergeld
Lass mich lügen. Zwischen 340 EUR und 350 EUR im Monat Gewinn. Genaue Zahlen gibt's unter www.klicktipps.deKrankenkasse (gesetzlich)
das zu versteuernde Einkommen darf 7.664 EUR nicht übersteigen.Einkommenssteuerfreibetrag
auch wenn man unterhalb der Grenzen liegt ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben, bei der die Anlage GSE ausgefüllt werden muss und zusätzlich eine EÜR abgegeben werden muss.Nehmen wir an, sie liegt unter diesen Grenzen, muss das ganze dann noch in der Einkommenssteuererklärung oder irgendwo sonst angegeben werden?
Gruß
Sven


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