+ Antworten
Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: DJ Gewerbe

  1. #1
    TP-Newbie Ronan macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2007
    Beiträge
    3

    DJ Gewerbe

    Hy

    hab eine meiner Meinung nach dickes Problem mit meiner Nebengewerblichen Steuererklärung. Ich und ein freund haben beide ein Nebengewerbe angemeldet, legen aber zusammen als ein DJ Team auf! Er hat immer denn ganzen rechnungs kram gemacht und wir waren eigentlich so verblieben das eine rechnung auf mich geht die nächste auf ihn usw.. Jetzt wollte ich meine Steuererklärung fürs Gewerbe abgeben und hab mir von ihm alle Einnahmen von 2006 schicken lassen. Zu meinen großen erstauenen hat er alle Rechnungen von 2006 auf meinen namen geschrieben. Das bedeutet für mich einnahmen von knapp 2000€, aber nur ausgaben (Schallplatten usw.) von ca. 800€! Vor allem wusste ich garnix von denn ganzen rechnungen auf meinen namen. Ich hab auch höchsten 4 oder 5 davon selber unterschrieben. Meine große angst ist jetzt natürlich das mir das dickes plus vom nebengewerbe (was ich ja garnicht habe weil wir es geteilt haben) mir von meiner Privaten Steuerrückzahlung abgezogen wirt. Mein wie ich dacht guter DJ kumpel hat mich also dick betrogen.

    Meine Frage jetzt was kann ich tun das meine Steuerrückzahlung nicht drauf geht??????

    MFG Ronan

  2. #2
    TP-Urgestein webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von webcreate
    Registriert seit
    Nov 2003
    Ort
    NRW
    Beiträge
    11.660
    Da stellt einer in Deinem Namen Rechnungen aus? Dem würde ich mal dicke auf die Finger hauen!

    Warum stellt ihr Euch nicht für jeden Auftrag immer wieder gegenseitig Rechnungen?
    Manche Methoden verstehe ich einfach nicht.
    Du stellst ne Re an den Kunden (bsp 500€). Und Deinem Kollegen gibtst Du eine Provision von 250€ (natürlich mit Beleg!). Oder er muss Dir halt ne Re (über 250€) stellen, bevor er Geld sieht.
    Und schon hast Du unterm Strich auch nur das in der Kasse, was Du auch verdient hast.

    Was Du jetzt noch machen kannst? Ich würde diesen Kollegen mal schnell herbei pfeifen, die Rechnungen unter Euch auf einen Nenner bringen und dann erst die Erklärung machen, bzw. wenn sie schon gemacht wurde (USt), eine Korrektur einreichen.
    Gruß Mark

    webcreate IT SOLUTIONS
    www.webcreate-nrw.de

    Photoblog....|....flickr

  3. #3
    TP-Newbie Ronan macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2007
    Beiträge
    3
    das hat nen kumpel von mir hat dazu gemeint:

    mit dem gegenseitig rechungen stellen wäre ich vorsichtig weil das nur geht wenn ich unabhängig voneinander arbeitet was ich gestern schon sagte... leider müsst ihr davon ausgehen das ihr als gbr gewertet werdet und da ist es etwas komlizierter

  4. #4
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
    Registriert seit
    Jan 2007
    Beiträge
    335
    Ihr seit gar keine 2 Einzelpersonen sondern eine Gbr.
    Das heisst eure Rechnungen müssen eigentlich auf die Müller&Schmidt GbR lauten.
    Im Prinzip funktioniert das bei einer GbR so, das ihr eine eigene Steuererklärung für diese GbR abgeben müsst.
    Das ist eine einfache EÜR. Dort werden alle Einnahmerechnungen den Kosten, die der Gbr entstehen gegenübergestellt. Was am Ende als Gewinn rauskommt wird gewöhnlich, sofern nix anderes vereinbart ist 50/50 unter den beiden Gesellschaftern aufgeteilt.

    Davon kannst du dann nochmals in deiner individuellen EÜR deine persönlichen Kosten abziehen und das wird dann dein zu versteuernder Gewinn.

    Das die Rechnungen jetzt persönlich auf deinen Namen lauten ist nicht korrekt und eigentlich müsste die Rechnungsanschrift die GbR sein.
    Ansonsten kann man es aber immer noch so darstellen, das du im Namen der GbR diese Rechnung geschrieben hast und diese Rechnungen eben in eurer gemeinsamen GbR EÜR erfasst werden. Das wird das FA schon akzeptieren. Die wollen nämlich vor allem sehen, wo das Geld hingegangen ist. Das könnt ihr durch eine gemeinsame schriftliche Erklärung hinsichtlich der Geldaufteilung zwischen Euch regeln.
    Du kriegst nur ein Problem, wenn dein geschätzter Kollege jetzt einfach sagt, er habe mit diesen Rechnungen nix zu tun.
    Dann bleibt dir nur der Rechtsweg und durch Nachweisen, das ihr gemeinsam aufgetreten seit, den dann ehemaligen Mitstreiter mit ins Boot zu holen.

    Was lernen wir daraus? Niemandem, wirklich niemandem Geld in die Hand drücken ohne eindeutigen Beleg!

    Und natürlich kann dir dein Kollege Quittungen unterschreiben, das er bei den von dir ausgestellten Rechnungen x € von dir erhalten hat.
    Da nur du alleine die Rechnungen gestellt hast, bist du auf dem Papier der gebuchte DJ gewesen und du hast halt nen 2. DJ dazugeholt und dem was von deinem Honorar bezahlt.
    So machen das Musikgruppen auch permanent, auch wenn der Gesetzgeber eigentlich will, das jede Gruppe als GbR betrachtet wird. Das würde aber alle fAs in Deutschland überlasten, wenn das wirklic so gemacht würde.
    In der Realität halten das die meisten so, das einer die Rechnung an den Veranstalter stellt und dann alle anderen Musiker Rechnungen an den Musiker, der die Hauptrechnung gestellt hat, schreiben.
    Isz twar nicht im Sinne des Gesetzes aber alltägliche REalität und wenn man das ganze Thema beim FA nicht breitritt, wird das auch in der Regel so akzeptiert.
    Auf Dauer solltet ihr zwei aber die GbR Variante wählen, am besten auch mit nem korrekten schriftlichen GbR Vertrag, damit nicht jede üble gesetzliche Bestimmung gilt, die Anwendung findet, wenn man keinen eigenen Gesellschaftervretrag hat...
    Geändert von junimond (25.02.2007 um 14:41 Uhr)

  5. #5
    TP-Newbie Ronan macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2007
    Beiträge
    3
    wie ist das eigentlich mit der steuererklärung privat und gewerblich?

    wenn ich jetzt nach der abrechnung 2006 bei meinem nebengewerbe auf dem papier 200€ plus habe und bei meiner privaten abrechnung eine rückzahlung vonn 1000 euro ins haus stehen würde werden dann die einnahmen aus dem nebengewerbe von meiner privaten steuerrückzahlung abgezogen?

    mfg ronan

  6. #6
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
    Registriert seit
    Jan 2007
    Beiträge
    335
    Ich bin zwar komplett selbstängig, würde aber mal davon ausgehen das die EKST aus abhängiger und selbständiger Tätigkeit miteinander verrechnet werden.
    Also wird deine Rückzahlung entsprechend geringer ausfallen

  7. #7
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    ich will gar nicht auf das Thema eingehen, es sollte aber ein Fachmann ins Boot genommen werden um die Sache ins Reine zu bringen.

    Das Forum hier wird dir nur bedingt helfen können, zumal im Vorfeld bereits zu viel schief gelaufen ist.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  8. #8
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
    Registriert seit
    Oct 2002
    Ort
    Übach-Palenberg
    Beiträge
    2.272
    Also das mit der GbR würde ich mir nochmal gut überlegen, wenn er dich jetzt schon so "nett" behandelt. Bei der GbR würdest du nämlich noch zusätzlich uneingeschränkt mit deinem Privatvermögen haften wenn dein Kollege Mist baut...
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

    http://www.template-shopping.de

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51