Wenn die festgesetzte Steuer 0 € beträgt, sind die Angaben jeglicher Sonderausgaben = Versicherungen etc mangels steuerlicher Auswirkung nicht erforderlich.
Hallo,
wennn die Summe der Einkünfte unter der Einkommenssteuergrenze liegt, ist es dann notwendig, ratsam, empfehlenswert,
Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen mit anzugeben?
Und kennt jemand eine Übersicht, bei der aufgelistet ist, was als Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen gelten (hauptsächlich im Bereich der Versicherungen), wie hoch die Pauschalbeträge sind, was bis zu welcher Höhe und dann vor allem wie steuermindernd angerechnet wird?
Ganz konkret an meinem Beispiel: Ich bin Student mit kleinem Nebenbeiverdienst und gebe nun jedes Jahr private Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung, Riester-Rente,... in die entsprechenden Felder ein (WISO), aber ob und was das bewirkt, bleibt mir weitestgehend verborgen.
Mit dem Einkommenssteuerbescheid bekomme ich dann jährlich den Hinweis, dass diese oder jene Sache eher an anderer Stelle der Steuererklärung angegeben werden sollte.
Wem nicht zu helfen ist dem ist vielleicht zu schaden.
Wenn die festgesetzte Steuer 0 € beträgt, sind die Angaben jeglicher Sonderausgaben = Versicherungen etc mangels steuerlicher Auswirkung nicht erforderlich.
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