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Thema: Steuerklasse

  1. #1
    TP-Newbie Eklis macht alles soweit korrekt
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    Steuerklasse

    Hi,

    mein Mann ist seit kurzem freiberuflich tätig. Aufgrund dieser freiberuflichen Tätigkeit benötigt er keine Lohnsteuerkarte mehr.
    Ist es für mich als Ehefrau sinnvoll in Lohnsteuerklasse 3 zu wechseln und er geht in 5???

    Meine Angst ist jetzt, dass er am Jahresende aufgrund der Steuerklasse 5 viel zahlen muss (auch wenn er keine Lohnsteuerkarte mehr hat).

    Kann mir da einer weiterhelfen?

    Vielen Dank.

    Liebe Grüsse,
    Silke

  2. #2
    TP-Member Petz ist auf einem guten Weg
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    Hallo,

    du musst Steuerklasse III nehmen, steht so im Gesetz.

    Dein Mann braucht keine Lohnsteuerkarte mehr und daher auch keine Lohnsteuerklasse.

    Wenn er Gewinne erzielt, müsst Ihr einen Antrag auf Festsetzung von Vorauszahlungen stellen.

    Einfach mal anrufen......

    Gruß

    der Petz
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  3. #3
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von Petz
    Hallo,

    du musst Steuerklasse III nehmen, steht so im Gesetz.

    Dein Mann braucht keine Lohnsteuerkarte mehr und daher auch keine Lohnsteuerklasse.

    Wenn er Gewinne erzielt, müsst Ihr einen Antrag auf Festsetzung von Vorauszahlungen stellen.

    Einfach mal anrufen......

    Gruß

    der Petz
    Wo soll das bitte stehen?

    M.E. ist Steuerklasse IV günstiger, da in Steuerklasse III zu wenig Steuern einbehalten werden. Somit würde am Jahresende eine entsprechende Nachzahlung (alleine aus deinem Angestelltenverhältnis) entstehen. Dazu kommen dann der von deinem Mann erzielte Gewinn.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  4. #4
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Zitat Zitat von MaWeSol
    Wo soll das bitte stehen?
    In §38b Satz 2 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG und in der Nr.4

    Zitat Zitat von §38b
    § 38b Lohnsteuerklassen Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer in Steuerklassen eingereiht. 2 Dabei gilt Folgendes:
    . . .
    3. in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer,
    a) die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und
    aa) der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder . . .
    4. in die Steuerklasse IV gehören Arbeitnehmer, die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers ebenfalls Arbeitslohn bezieht;

  5. #5
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    O.K., das hab ich jetzt glatt überlesen...

    Aber, ich kenne den Fall, das die Ehefrau Arbeitnehmerin ist und der Ehemann Rentner.

    Steuerklasse der IV/IV - wird auch jedes Jahr so eingetragen und das FA bemängelt auch nichts.

    M.E. ist die Kombination Steuerklasse III und Selbstständig sehr unvorteilhaft, da so eine Nachzahlung ja programmiert ist (es sei denn der selbstständig tätige macht einen Verlust).

    Edit:

    Da war doch was, wußte nur nicht mehr genau wo...

    Zitat Zitat von §39 Abs.3b EStG
    1Für die Eintragungen nach den Absätzen 3 und 3a sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend, für das die Lohnsteuerkarte gilt.2Auf Antrag des Arbeitnehmers kann eine für ihn ungünstigere Steuerklasse oder Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.3In den Fällen der Steuerklassen III und IV sind bei der Eintragung der Zahl der Kinderfreibeträge auch Kinder des Ehegatten zu berücksichtigen.4Die Eintragungen sind die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen im Sinne des § 179 Abs. 1 der Abgabenordnung, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.5Den Eintragungen braucht eine Belehrung über den zulässigen Rechtsbehelf nicht beigefügt zu werden.
    Da fällt ja dann die Steuerklasse IV drunter... und "ungünstiger" heißt ja nur, das man im Monat weniger Netto hat, am Jahresende gleicht es sich eh wieder aus...

    Gruß,
    Matthias
    Geändert von MaWeSol (01.03.2007 um 17:54 Uhr)
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  6. #6
    TP-Member Petz ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von MaWeSol
    Da fällt ja dann die Steuerklasse IV drunter... und "ungünstiger" heißt ja nur, das man im Monat weniger Netto hat, am Jahresende gleicht es sich eh wieder aus...
    Stimmt schon.

    Aber Vorauszahlungen werden immer nach Steuerklasse III berechnet, egal welche er tatsächlich hat.

    Ein altes Thema.......
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  7. #7
    TP-Member oerdiz ist auf einem guten Weg
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    Wenn er Gewinne erzielt, müsst Ihr einen Antrag auf Festsetzung von Vorauszahlungen stellen
    Ist das so? Und wenn ja, wo finde ich die Rechtsgrundlage.

  8. #8
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    Zitat Zitat von oerdiz
    Ist das so? Und wenn ja, wo finde ich die Rechtsgrundlage.
    §37 Abs. 1 Satz 1 EStG: Der Steuerpflichtige hat .....

    Ludwig Schmidt zu §37 : Die Einkommensteuervorauszahlungsschuld ist eine auflösend bedingte Schuld....

  9. #9
    TP-Member oerdiz ist auf einem guten Weg
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    Ich wüsste nicht, dass dies eine Verpflichtgung für den Steuerzahler sein sollte. Genauso gibt es keine Pflicht, wenn die Einkünfte vorhersehbar deutlich steigen, eine Heraufsetzung der Vorauszahlungen zu beantragen.

  10. #10
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    im Gesetz steht der Steuerpflichtige hat und nicht kann....

    Wenn Du eine andere Meinung hast, unterlege diese dochmal mit Vorschriften, Kommentarmeinungen oder Richterrecht.

    Mecken ist leicht, argumentieren ist schwer...

  11. #11
    TP-Member oerdiz ist auf einem guten Weg
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    Das der Steuerpflichtige Vorauszahlungen zu leisten hat stelle ich nicht in Frage. Es geht darum, ob der selbst einen Antrag stellen muss, wie es der Petz benannt hat.

    Und da gehe ich nicht mit konform. § 37 sagt nur, dass grundsätzlich Vorauszahlungen zu leisten sind, es kann also niemand sagen, er zahle nur nach Veranlagung.

    Wenn z. B. bei richtigen Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Vorauszahlungen entstehen würden und das Finanzamt -aus welchen Gründen auch immer- keine festsetzt, dann muss der Steuerzahler sich nicht weiter darum kümmern. Er zahlt eben nicht und verstößt nicht gegen das Gesetz.

  12. #12
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    so, habe nun im Kommentar nachgelesen. Der Steuerpflichtige ist nicht verpflichtet sich veränderte Einkommensverhältnisse dem FA anzuzeigen, klar ,das FA darf natürlich anpassen.

    Das ist aber nicht gerade eindeutig, das Gesetz. nun denn...

    schönen abend noch

  13. #13
    TP-Member oerdiz ist auf einem guten Weg
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    @ fridge

    Ich habe gerade erfahren, dass ich Ihnen einen roten Punkt zu verdanken habe mit der Begründung "der Mensch ist nur am nörgeln..."

    Erklären Sie mir mal, was das soll. Ich habe hier richtige Antworten gegeben, im Gegensatz zu Ihnen, und darf mich einer schlechten Bewertung darüber erfreuen.

    Ich rate Ihnen nur dringendst, dies künftig zu unterlassen. Wenn Sie selbst nicht die notwendigen Fachkenntnisse haben, sollten Sie Ihren Unmut darüber nicht mit schlechten Bewertungen bei anderen Unsern auslassen.

  14. #14
    Super Moderator Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Robert
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    Vielleicht sollten sich beide einfach ein wenig am Riemen halten.
    In einer so sachlichen Angelegenheit wie im Steuerrecht sollte man versuchen so sachlich und mit klaren Quellen und Aussagen zu diskutieren. Das wäre in jedem Fall wichtig, damit es hier eine vernünftige Diskussion gibt.

    Das Recht Bewertungen zu vergeben ist jedem freigestellt, sollte aber mit Vernunft und Sorgfalt verwendet werden.

    Ich bitte nun beide darum, entweder ihre jeweiligen Aussagen zu untermauern oder entsprechend diese Diskussion zu beenden.

    Robert
    Traum-Projekt.com weiterhin der "Klick zum Know-how"
    Dann bin ich ja froh, dass nun der erste Teil geschafft ist vom TP Relaunch.

  15. #15
    TP-Member oerdiz ist auf einem guten Weg
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    Es ist für mich leider nicht nachvollziehbar, warum hier beliebig und ohne Konsequenzen Bewertungen durchgeführt werden können, die nur darauf abzielen, dem anderen zu schaden.

    Ich war es, der hier die richtige Antwort gegeben hat und derjenige, der hier leider nicht die entsprechenden Fachkenntnisse hat, gab mir zum Dank eine schlechte Bewertung, so dass ich einige Tage mit einem roten Punkt hier auftreten musste.

    Was die besagte Person hier in diesem Thread so verwerflich fand, kann ich nicht nachvollziehen.

    Wenn jedoch hier gewünscht ist, dass Fachleute nicht willkommen sind, dann werde ich selbstverständlich gehen, denn auch dem Supermoderator scheint es ziemlich egal zu sein.

    Und @ Robert, es ist bereits geklärt, was hier die richtige und was die falsche Aussage war.

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