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Thema: Kleinunternehmer: Pflicht-Angaben in emails und Frage zu Widerruf 2 bzw. 4 Wochen

  1. #1
    TP-Member Kugelfisch macht alles soweit korrekt
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    Kleinunternehmer: Pflicht-Angaben in emails und Frage zu Widerruf 2 bzw. 4 Wochen

    Hallo,

    ein paar kurze Fragen:

    1.) email-Angaben:
    Was muss ich als Kleinunternehmer, der ein Einzelunternehemn führt, in geschäftlichen emails alles an Pflichtanagben machen? Nach meinen bisherigen Recherchen heisst es:
    'Immer angegeben werden müssen in einer gewerblichen E-Mail die Firma mit Rechtsform, der Ort der Handelsniederlassung, das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer'.

    Da ich nicht eingetragen bin, würde das doch bedeuten, dass ich in der email immer mein Impressum angeben muss, oder? Muss ich auch noch explizit dazu schreiben, dass ich Einzelunternehmer bin (als Rechtsform), oder ergibt sich das aus der Tatsache, dass der Vor- und Zuname als Firma angegeben ist? Das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer sollten ja wegfallen, da diese nicht gegeben sind. Muss man darauf hinweisen, dass man nicht eingetragen ist?

    2.) Impressum:
    Generell ist im Impressum ja vorgeschrieben, neben der Angabe der Firma und Anschrift auch die Telefonnummer anzugeben. Ich möchte aber kein Telefon anmelden, sondern mich nur über email austauschen. Ist das überhaupt gestattet?

    3.) Widerruf und AGB:
    Laut BGB muss man den Kunden ja vor Vertragsabschluss auf das Widerrufsrecht hinweisen (belehren), damit man "nur" eine 2 wöchige Frist setzen kann und nicht 1 Monat. Generell machen das die meisten ja, indem sie im Shop bei der Bestellung sich die Anerkennung der AGB anklicken lassen. Ist dieses Vorgehen eigentlich rechtlich abgedeckt? Der Kunde muss doch die AGb samt Widerruf in schriftlicher Form vorliegen haben, was doch in all diesen Fällen eigentlich nicht so ist. Wie ist denn hier die Lage?


    Vielen Dank!

  2. #2
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    Zitat Zitat von Kugelfisch
    1.) email-Angaben:
    Was muss ich als Kleinunternehmer, der ein Einzelunternehemn führt, in geschäftlichen emails alles an Pflichtanagben machen? Nach meinen bisherigen Recherchen heisst es:
    'Immer angegeben werden müssen in einer gewerblichen E-Mail die Firma mit Rechtsform, der Ort der Handelsniederlassung, das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer'.

    Ist bei Einzelunternehmern imho noch nicht notwendig.


    Zitat Zitat von Kugelfisch
    2.) Impressum:
    Generell ist im Impressum ja vorgeschrieben, neben der Angabe der Firma und Anschrift auch die Telefonnummer anzugeben. Ich möchte aber kein Telefon anmelden, sondern mich nur über email austauschen. Ist das überhaupt gestattet?
    Soweit ich weiss muss eine Tel.-Nr. angegeben werden.

    Zitat Zitat von Kugelfisch
    3.) Widerruf und AGB:
    Der Kunde muss doch die AGb samt Widerruf in schriftlicher Form vorliegen haben, was doch in all diesen Fällen eigentlich nicht so ist. Wie ist denn hier die Lage?
    Der Kunde muss es ohne Umschweife lesen können und sich z.B. ausdrucken können, und das kann er mit so einer vorgeschalteten Belehrung, wo ein Link zu den AGB ist.

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