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Thema: Arbeits- und Steuerrecht bei Nebentätigkeit

  1. #1
    TP-Newbie rolly07 macht alles soweit korrekt
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    1

    Arbeits- und Steuerrecht bei Nebentätigkeit

    Guten Tag

    ich habe da ein Problem. Da ich leider von Arbeits- und Steuerrecht keine Ahnung habe, hoffe ich, jemand von Ihnen kann mir da helfen.

    Also:
    ich bin hauptberuflich Angestellter im öffentlichen Dienst (Universität) und verdiene 1200€ Netto im Monat (Steuerklasse I).
    Vor einem Jahr habe ich zusammen mit zwei Kollegen eine Firma gegründet (Rechtsform Limited). In dieser Firma bin ich ehrenamtlicher Geschäftsführer und hab mich selber (auf Anraten unseres Steuerberaters) als 400€-Jober engestellt.
    Mein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst hat die Nebentätigkeit (als Minijob) genehmigt.

    Jetzt meine Fragen:
    Die Firma wirft mittlerweile soviel ab, das ich mir pro Monat gerne 1000€ auszahlen würde.

    (1) Aber: wie macht man das legal? Gibt es eine Möglichkeit, wie ich auf legalem Wege mehr als 400€ verdienen kann?
    Kann man einfach eine zweite Lohnsteuerkarte (Steuerklasse VI) beantragen und sich dann Geld auszahlen wann man will? Wie funktioniert so etwas?
    (2) Muss man seinem AG im öffentlichen Dienst mitteilen, dass man jetzt mehr als 400€ verdient?
    (3) muss ich mit meiner eigenen Firma dann einen Arbeits-Vertrag schließen?
    (4) Zur LSt-Klasse VI: Wieviel von den 1000€ im Monat bleiben übrig, und wieviel bekommt man ungefähr beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück?

    Ich hoffe, Sie können mir mit diesem Problem helfen!

    Mit freundlichen Grüßen
    Rolly

  2. #2
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    (1) Aber: wie macht man das legal? Gibt es eine Möglichkeit, wie ich auf legalem Wege mehr als 400€ verdienen kann?
    Kann man einfach eine zweite Lohnsteuerkarte (Steuerklasse VI) beantragen und sich dann Geld auszahlen wann man will? Wie funktioniert so etwas?
    der Arbeitsvertrag müsste umgestaltet werden. Der 400 EUR-Job müsste in normales Angestelltenverhältnis umgestellt werden. Er würde also auf Lohnsteuerkarte laufen und somit zwangsweise mit Steuerklasse VI.

    (2) Muss man seinem AG im öffentlichen Dienst mitteilen, dass man jetzt mehr als 400€ verdient?
    im ÖD ist man verpflichtet die Nebentätigkeit dem Arbeitgeber anzuzeigen. Ebenso ist über die Arbeitszeit Auskunft zu erteilen, nicht jedoch über den Verdienst.

    (3) muss ich mit meiner eigenen Firma dann einen Arbeits-Vertrag schließen?
    ja, wurde bisher ja auch so gemacht.

    (4) Zur LSt-Klasse VI: Wieviel von den 1000€ im Monat bleiben übrig, und wieviel bekommt man ungefähr beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück?
    für den monatlichen Lohnsteuerabzug: http://www.abgabenrechner.de
    und für die Einkommensteuererklärung am Jahresende: http://www.n-heydorn.de/steuer.html

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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