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Thema: Privater Musiklehrer - Rechtliche Verpflichtungen?

  1. #1
    TP-Newbie toastmoere macht alles soweit korrekt
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    Privater Musiklehrer - Rechtliche Verpflichtungen?

    Hallo!
    Ich bin momentan Zivi, und im September studiere ich. Dazwischen sind 3 Monate Pause.
    Nebenbei bin ich noch privater Gitarrenlehrer (mit 12 Schülern) und suche eine Antwort auf die Frage, was ich dabei (steuer-)rechtlich beachten muss. Momentan läuft der Unterricht "unter der Hand". Da ich auch gerne Verträge machen möchte würde ich gerne wissen, wie/wo ich das (theoretisch) anmelden müsste (, welche Folgen es hat wenn man das nicht tut), wie das mit der Steuer aussieht usw.
    Es wäre schön, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
    Wenn jemand einen Tipp hat, an wen ich mich da weiter wenden kann, wäre das auch schon eine gute Hilfe.
    Vielen Dank und freundliche Grüße
    'toastmoere'

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich. Dafür muss aber die Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet werden.
    http://www.ihk-wiesbaden.de/fileadmi...eErfassung.pdf

    Ansonsten hast du die gleichen Verpflichtungen wie alle Gewerbetreibenden auch. Du musst am Jahresende eine ESt-Erklärung abgeben mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). USt brauchst du nicht zahlen, weil die Leistungen steuerfrei sind.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Newbie toastmoere macht alles soweit korrekt
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    Danke Dir für deine schnelle Antwort, Sven!

    Was könnte denn passieren, wenn ich mich nicht beim Finanzamt melde?!

    Vielen Dank,
    'toastmoere'

  4. #4
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    Dan begehst Du Steuerhinterziehung, was sonst?

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