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Thema: Familienheimfahrten mit Firmenwagen

  1. #1
    TP-Newbie rfrey macht alles soweit korrekt
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    Familienheimfahrten mit Firmenwagen

    Hallo,
    ich verstehe im EStG $ 9 Abs. 2 Satz 9 nicht so richtig.
    Dort steht:
    Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen
    im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht
    berücksichtigt.

    Annahme: man hat einen Frimenwagen mit privater Nutzun, also 1% Regel, da (wegen der Heimfahrten) eindeutig eine vornehmlich betriebliche Nutzung vorliegt. Dann wird noch die 0,002 % auf die Heimfahrtstrecke Geldwertend versteuert.

    Gilt dann noch der Satz 9 oben oder kann man die Heimfahrten ganz normal wie mit einem privaten PKW steuerlich absetzen? Was ist also "... im Rahmen einer Einkunfsart überlassenen ..."?

    So richtig schwierig wird es, wenn z.B. jemand einen Teil des seitens der Firma geliesten Fahrzeuges privat (also vom Netto) dazu bezahlt. Dann hat man ja ein teilweises Privatauto. Ich denke für Rechtsexperten sicherlich eine interessante Frage

    Jendenfalls Danke für Antwort.

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Ich denke mal, dass Folgendes damit gemeint ist:

    a) wenn geldwerter Vorteil versteuert wird kann man Werbungskosten geltend machen
    b) wenn kein geldwerter Vorteil versteuert wird kann man keine Werbungskosten geltend machen

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Newbie rfrey macht alles soweit korrekt
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    Hallo Sven,
    Danke für die Antwort. Das klingt so wie ich denke, kann aber auch anders sein. Was ist zu machen, wenn es das Finanzamt anders sieht? Und was ist dann, wenn man noch ein Teil des Fahrzeuges selber mitfinanziert?

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