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Dann kann ich das ja an das Finanzamt weitergeben.
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Du musst die Voranmeldung berichtigen, nicht das Finanzamt.
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Das wäre meine nächste Frage, denn bisher habe ich auch immer nur den deutschen MwSt Satz bei meinen Kunden in Europa beechnet. Welche von beiden Methoden ist nun die Richtige? :-/
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Amazon wird wohl etwas größer sein und die Lieferschwellen der einzelnen Länder überschreiten, so dass Amazon deutsche USt in Rechnung stellen darf. Geregelt ist das Ganze in § 3c UStG.
Du müsstest einfach nur die Vorsteuer in Kennzahl 66 eintragen wie bei jeder Inlandslieferung auch.
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denn bisher habe ich auch immer nur den deutschen MwSt Satz bei meinen Kunden in Europa beechnet.
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wenn du an Privatkunden lieferst wirst du wohl deutsche USt in Rechnung stellen müssen, da du jeweiligen Lieferschwellen der einzelnen Länder nicht überschreitest.
http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=584614
Gruß
Sven