hier kann kein igE vorliegen, weil USt von Amazon ausgewiesen wurde.Habe den Nettobetrag in das Feld "Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen (§15 Abs. 1 atz 1 Nr.3 UStG)" eingetragen und Vorsteuer abgezogen, da Amazon den MwSt. Satz von Deutschland verwendet hat.
Wieso wurde von Amazon deutsche USt in Rechnung gestellt obwohl sie ihren Sitz nicht in Deutschland haben?
Bei einem igE müssen beide Unternehmer ihre UStID-Nr. angegeben haben, so dass eine Rechnung ohne ausgewiesener USt erstellt wird. Diese ist dann in Deutschland zu versteuern und man kann sich im Gegenzug die Vorsteuer ziehen.
Gruß
Sven


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren