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Thema: Kundenproblem.

  1. #1
    TP-Junior goldeneye macht alles soweit korrekt
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    Kundenproblem.

    Hallo,

    ich habe für einen Kunden meines Auftraggebers eine Website mit CMS erstellt.
    Pünktlich zum vereinbarten Termin war alles fertig, rechnung habe ich gestellt und nun warte ich bereits seit einem monat auf bezahlung.

    Nach 2 Wochen habe ich eine Zahlungserinnerung geschickt weil ich nach einigen projekten die arbeitsweise meines auftraggebers kenne.

    leider ist immernoch nichts passiert, er reagiert nicht mal, und da dies mein letzter auftrag für ihn war würde ich das gerne hinter mich bringen, was kann ich tun ? wahrscheinlich ahnt er auch das ich keine lust mehr auf seine art habe mit menschen umzugehen.

    kann ich die seite vom netz nehmen ?

    der zweite punkt ist das impressum, habe ich als urheber ein recht darauf im impressum für gestaltung und programmierung erwähnt zu werden ?


    mfg und danke für die hilfe, goldeneye

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Moin,

    also...

    Gem. §286 (1) BGB gerät der Schuldner durch Mahnung (nicht durch Zahlungserinnerung) in Verzug.

    Der Mahnung bedarf es aber nicht, wenn die Leistung (also in deinem Fall die Zahlung) an einem bestimmten Datum erbracht sein muss [§286 (2) Nr. 1 BGB] oder der Schuldner die Leistung endgültig verweigert [§286 (2) Nr. 3 BGB].

    Der Schuldner einer Entgeltforderung gerät jedoch spätestens 30 Tagen nach Rechnungszugang in Verzug.
    Ist der Schuldner ein Verbraucher (also dein Gegenüber Privatmann und kein Unternehmer) dann muss in der Rechnung darauf hingewiesen werden, dass 30 Tage nach Zugang der Rechnung Verzug eintritt.

    Die Entgeltforderung ist während des Verzugs gem. §288 (1) BGB mit 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Sollte kein Verbraucher an dem Geschäft beteiligt sein, so beträgt die Verzinsung 8%-Punkte über dem Basiszinssatz [§288 (2) BGB].

    Zitat Zitat von goldeneye
    was kann ich tun ?
    Die steht auf Grund es Verzugs die Möglichkeit offen, einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht zu erwirken.

    Weiter besteht für dich die Möglichkeit gem. §323 (1) nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

    Zitat Zitat von goldeneye
    kann ich die seite vom netz nehmen ?
    Ich würde es machen, da es deine Arbeit ist die noch nicht bezahlt wurde (also nach dem Motto "Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware mein Eigentum") - Eine rechtliche Grundlage habe ich dafür allerdings gerade nicht zur Hand...

    Zitat Zitat von goldeneye
    der zweite punkt ist das impressum, habe ich als urheber ein recht darauf im impressum für gestaltung und programmierung erwähnt zu werden ?
    Das glaube ich eher nicht, auf meinem Auto steht ja auch nicht der Name von jedem Mechaniker, der es mit Hergestellt hat...


    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  3. #3
    TP-Junior goldeneye macht alles soweit korrekt
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    gut, vielen Dank für die hilfe, ich werde noch bis montag warten und dann weiter maßnahmen einleiten.

  4. #4
    wys
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    Zitat Zitat von MaWeSol
    Ich würde es machen, da es deine Arbeit ist die noch nicht bezahlt wurde (also nach dem Motto "Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware mein Eigentum") - Eine rechtliche Grundlage habe ich dafür allerdings gerade nicht zur Hand...
    Das halte ich für sehr kritisch, denn wenn Du nicht auch den Webspace als Provider zur Verfügung stellst, dann käme eine solche Maßnahme imho einem Hausfriedensbruch gleich und so könntest Du schnell selbst zum Beklagten werden.
    Ausserdem würde eine solche Maßnahme den Gegenstand eines eventuellen gerichtlichen Mahnverfahrens vernichten, da die Leistung (=die Website) ja nicht mehr beim Kunden vorliegt.

    Edit: Noch ein Nachtrag zur Floskel "bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware mein Eigentum": Bedeutet imho, dass damit die rechtliche Möglichkeit eröffnet wird, die Ware als solche auf gerichtlichem Wege zurückzufordern. Es bedeutet imho nicht, dem Kunden die Ware einfach zu entreissen. Wir leben hier nicht im "Wilden Westen".

    lg
    wys
    Geändert von wys (02.03.2007 um 08:03 Uhr)
    Ich sag mal: OMmmmm ....

  5. #5
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    Sehe ich exakt genauso. Zu solch einem Mittel würde ich nur greifen, wenn absolut alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und keine Chance mehr besteht, das Geld zu bekommen (und selbst dann würde ich mir vorher anwaltlichen Rat einholen).

    Aber mal was anderes: Die Frage tritt ja nicht zum ersten Mal auf, warum macht Ihr das nicht so, dass die HP vorgeführt wird, aber erst auf den Webspace des Kunden gespielt wird, wenn das Geld da ist? Oder auf den Webspace aufspielen, aber mit Passwortschutz versehen, und im Vertrag festhalten, dass dieser erst nach Zahlungseingang entfernt wird und auch erst danach der Kunde das PW für seinen Webspace bekommt? Dann hätte man m. E. ein rechtlich sauberes Druckmittel in der Hand.

  6. #6
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von wys
    Das halte ich für sehr kritisch, denn wenn Du nicht auch den Webspace als Provider zur Verfügung stellst, dann käme eine solche Maßnahme imho einem Hausfriedensbruch gleich und so könntest Du schnell selbst zum Beklagten werden.
    Ausserdem würde eine solche Maßnahme den Gegenstand eines eventuellen gerichtlichen Mahnverfahrens vernichten, da die Leistung (=die Website) ja nicht mehr beim Kunden vorliegt.
    Da ist was dran...
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  7. #7
    TP-Junior goldeneye macht alles soweit korrekt
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    so, hier bin ich wieder, nachdem er mir letzte woche sagte das ich das geld zwischen donnerstag und heute bekomme und ich ihn heute nach etlichen versuchen erreichte, erzählte er mir das ich es donnerstag bekomme da er rund 1000km von hamburg unterwegs sei.

    Ich bin mit den nerven am ende, ich brauche das geld so dringend und kann quasi nichts machen.

    kann ich mich theoretisch an den endkunden wenden oder zerstöre ich damit noch mehr ?

    zu der sache mit dem website offline nehmen, ich hab die site januar 06 gemacht und dann mit monatlicher betreuung ein nutzungsrecht für 06 vereinbart.

    dieses ist ja ab 01.01.07 abgelaufen, gewünscht war nun ein cms für 07, so das die betreuungskosten wegfallen.

    theoretisch kann ich die "alte" 06er website doch vom netz nehmen oder ?
    die cms gestützte website ist ja ohnehin noch offline.

    mfg

  8. #8
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    Ohne Vertragsdetails zu kennen kann Dir hier keiner eine verlässliche Auskunft zu Deiner Frage geben. Und wenn Du jetzt einen (geschwärzten) VErtrag online stellst wäre das ganze dann wieder individuelle Rechtsberatung, und die ist in diesem Rahmen nicht erlaubt.

    Aber dumm gefragt, was willst Du damit erreichen, wenn der Kunde die HP eh nicht mehr will?

  9. #9
    TP-Junior goldeneye macht alles soweit korrekt
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    der kunde will die hp ja. die alte ist nur noch so lange online bis die neue ins netzt geht.

    das problem besteht darin das ich für jemanden arbeite der den kontakt zum endkunden hat und mich da auch schön von fern hält.

    die sache ist halt die das er mir den auftrag erteilt hat, fertigstellung 30.01.07,doch nach der rechnungsstellung kam halt nichts.

    nur das von ihm bekannte verzögern.

  10. #10
    TP-Member DomPromo macht alles soweit korrekt
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    Post

    Hallo goldeneye,

    Zitat Zitat von goldeneye
    Ich bin mit den nerven am ende, ich brauche das geld so dringend und kann quasi nichts machen.
    Doch natürlich! Den offiziellen rechtlichen Weg gehen.
    Das Stichwort heißt hier "gerichtliches Mahnverfahren".
    MaWeSol hat dir hierzu schon etwas geschrieben. Weitere infos dazu findest du im Netz.

    Zitat Zitat von goldeneye
    kann ich mich theoretisch an den endkunden wenden oder zerstöre ich damit noch mehr ?
    Entscheidend ist, gegen wen deine Forderung besteht.


    Offline nehmen würde ich nur nach vorheriger anwaltlicher Beratung machen.

    Zitat Zitat von goldeneye
    das problem besteht darin das ich für jemanden arbeite der den kontakt zum endkunden hat und mich da auch schön von fern hält.
    Wichtig ist meiner Ansicht nach nur, gegen wen die Forderung besteht.

    Zitat Zitat von goldeneye
    die sache ist halt die das er mir den auftrag erteilt hat, fertigstellung 30.01.07,doch nach der rechnungsstellung kam halt nichts.

    nur das von ihm bekannte verzögern.
    Es ist gängige Praxis von vielen Schuldern die Gläubiger durch leere Versprechungen und den abenteuerlichsten Ausreden hinzuhalten.
    Was ein Schuldner sagt, interessiert mich nicht mehr. Ich schaue nur darauf ob die Forderung komplett eingegangen ist. Wenn nicht, Mahnung mit Fristsetzung wenn noch kein rechtlicher Zahlungsverzug vorliegt. Danach geht das ganze zum Anwalt. Der mahnt nochmals ab und dann folgt ein gerichtliches Mahnverfahren. Oder man übergeht den Anwalt und leitet das gerichtliche Mahnverfahren selbst ein. Wichtig ist natürlich auch, ob bei dem Schuldner überhaupt etwas zu holen ist, sonst bleibt man auf seinen Kosten sitzen.

    Viel Glück
    DomPromo

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