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Thema: Werbung schalten "nicht gewinnorientiert" ohne Gewerbe?

  1. #1
    TP-Junior Maddin007 macht alles soweit korrekt
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    Werbung schalten "nicht gewinnorientiert" ohne Gewerbe?

    Hallo, ich habe meine Web-Seite schon fast fertig nur gibt es ein Problem:
    Brauche ich einen Gewerbeschein um Werbung auf meiner Seite zu schalten? Ich möchte keinen Gewinn damit machen sondern nur die Server und Domain kosten damit decken. Das sind dann ca. 20€ Servergebühren. Ich habe mir es so vorgestellt:
    Werbung schalten bis 20€ und diese dann auszahlen lassen und dann auf mein Konto da ich den Server schon für 1 Jahr im vorraus bezahlt habe...nun ist die Frage ob ich das darf (ohne Gewerbeschein). Ich habe schon mehrere Webseiten gesehen bei denen steht das die Werbung nur gemacht wird um die Kosten abzudecken. Ist das dann nicht ähnlich wie Spenden? Bei Spenden brauche ich doch keinen Gewerbeschein (denke ich).

    Danke euch

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    m.E. ist das eine Gewinnerzielungsabsicht... Du willst ja Geld einnehmen... Kann dem Finanzamt ja auch nicht sagen, ich melde kein Gewerbe an weil ich nur meinen Lebensunterhalt bestreiten möchte...

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  3. #3
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von MaWeSol
    Kann dem Finanzamt ja auch nicht sagen, ich melde kein Gewerbe an weil ich nur meinen Lebensunterhalt bestreiten möchte...
    Genau das gleiche hab ich auch gedacht.
    Ich hab mein Gewerbe auch nur um Kosten wie Miete, Auto und Nahrungsmittel zu decken ...

  4. #4
    Don
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    Zitat Zitat von MaWeSol
    m.E. ist das eine Gewinnerzielungsabsicht... Du willst ja Geld einnehmen...
    Das bedeutet also im Umkehrschluss grundsätzlich: Einnahme = Gewinn ... richtig?

    Zitat Zitat von dorintia
    Ich hab mein Gewerbe auch nur um Kosten wie Miete, Auto und Nahrungsmittel zu decken ...
    Zitat Zitat von MaWeSol
    Kann dem Finanzamt ja auch nicht sagen, ich melde kein Gewerbe an weil ich nur meinen Lebensunterhalt bestreiten möchte...
    Seltsam, man könnte den Eindruck gewinnen, dem Threadersteller sei es um eine eng umrissene Tätigkeit gegangen, bei der die Kosten für das hobbymäßige Betreiben einer Website i.H.v. € 20 Werbeeinnahmen i.H.v. € 20 zur Finanzierung der genannten Website gegenüberstehen - und nicht um das Bestreiten seines Lebensunterhalts ...?

    Zitat Zitat von Maddin007
    nun ist die Frage ob ich das darf (ohne Gewerbeschein).
    Hallo Maddin,

    ich würde Dir raten, Dein Ansinnen beim für Dich zuständigen Finanzamt vorzutragen und die hier gegebenen Antworten dort bestätigen - oder widerlegen - zu lassen. In Anbetracht der Summen, die von Dir genannt wurden, und ausgehend davon, dass es sich hierbei tatsächlich um ein Nullsummenspiel mit Hobbyhintergrund handelt (und es auch in Zukunft dabei bleibt), halte ich es für nicht unwahrscheinlich, dass dies vom Finanzamt als Liebhaberei statt als Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht eingeordnet wird. Lass Dir in jedem Falle den Namen des dortigen Ansprechpartners geben, der die entsprechende Auskunft erteilt hat, damit Du Dich im Zweifelsfalle später darauf berufen kannst.
    Geändert von Don (03.03.2007 um 05:34 Uhr)

  5. #5
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von Don
    Das bedeutet also im Umkehrschluss grundsätzlich: Einnahme = Gewinn ... richtig?
    Nein,

    entweder:
    Einnahmen ./. Ausgaben = Gewinn/Verlust (§4 (3) EStG)

    oder:
    Betriebsvermögen zum 31.12. ./. Betriebsvermögen 01.01. + Entnahmen ./. Einlagen = Gewinn/Verlust (§4 (1) EStG oder § 5 EStG)

    Die Absicht durch nachhaltige Tätigkeit Geld einzunehmen = Gewinnerziehlungsabsicht. (m.E.)

    Gruß,
    Matthias
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  6. #6
    Don
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    Zitat Zitat von MaWeSol
    Nein,

    entweder:
    Einnahmen ./. Ausgaben = Gewinn/Verlust (§4 (3) EStG)

    oder:
    Betriebsvermögen zum 31.12. ./. Betriebsvermögen 01.01. + Entnahmen ./. Einlagen = Gewinn/Verlust (§4 (1) EStG oder § 5 EStG)

    Die Absicht durch nachhaltige Tätigkeit Geld einzunehmen = Gewinnerziehlungsabsicht. (m.E.)

    Gruß,
    Matthias
    Hallo Matthias,

    die Frage war nicht wirklich ernst gemeint, sondern sollte lediglich augenzwinkernd in die Richtung deuten, dass ich persönlich Einnahmen und Gewinnerzielung(sabsicht) eben nicht per se gleichsetzen würde (wie man es aus Deiner Formulierung schließen könnte), zumal bei dem hier gegebenen Rahmen von € 20 Einnahmen gegenüber € 20 Ausgaben per annum = 0 ... Aber das FA hat bei der Beurteilung, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder nicht, ohnehin das letzte Wort, eine Nachfrage des Threaderstellers dort wird sicher hilfreich sein.
    Geändert von Don (03.03.2007 um 07:47 Uhr)

  7. #7
    TP-Junior Maddin007 macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank schonmal! Ja es soll vorerst so bleiben also es handelt sich wirklich nur um 20€. Ich werde dann mal nachfragen aber wie kann ich dann bei Problemen Nachweisen das ich gefragt habe?

  8. #8
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    Zitat Zitat von Don
    Lass Dir in jedem Falle den Namen des dortigen Ansprechpartners geben, der die entsprechende Auskunft erteilt hat, damit Du Dich im Zweifelsfalle später darauf berufen kannst.
    Schreibst halt noch Datum und Uhrzeit dazu ...

  9. #9
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    Ich finde ja sowieso das man bei solchen "Grenzbereichen" immer sein zuständiges FA fragen sollte bzw. manche Fragen sich generell durch ein entsprechendes Telefonat präziser und verbindlicher beantworten lassen.
    Keine Ahnung ob die Leute immer meinen sie müssten was vor dem FA verbergen ......

    Einen ähnlich gelagerten Thread gab es hier schon:
    http://www.traum-projekt.com/forum/9...highlight=holz

  10. #10
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    Zitat Zitat von Maddin007
    Vielen Dank schonmal! Ja es soll vorerst so bleiben also es handelt sich wirklich nur um 20€. Ich werde dann mal nachfragen aber wie kann ich dann bei Problemen Nachweisen das ich gefragt habe?
    Und wenn Dir morgen dann ein weiterer Werbekunde auf einmal noch 10 Euro mehr zahlen will sagst Du nein?

  11. #11
    TP-Junior Maddin007 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von ThomasMo
    Und wenn Dir morgen dann ein weiterer Werbekunde auf einmal noch 10 Euro mehr zahlen will sagst Du nein?
    Werde ich wohl oder übel müssen

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