+ Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Fax und Buchhaltungssoftware

  1. #1
    TP-Member Chris_Media macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Dec 2004
    Beiträge
    40

    Fax und Buchhaltungssoftware

    Hallo zusammen,

    habe mir ein Fax sowie eine Buchhaltungssoftware gekauft.

    Fax gerade mal 40 Euro die Software 80 Euro.

    Muss das FAx unter EDV-Hardware (Anlagevermögen) gebucht werden oder kann man es als geringwertige Wirtschäftsgüter (bis 410 Euro) verbuchen. Gleiches Frage dann auch für die Software, EDV-Software oder g. Wirtschaftsgüter?

    Danke und Grüße

    Chris

    ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

    ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1.734
    Gem. § 6 (2) EStG sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von beweglichen, selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgütern im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe Betriebsausgaben, wenn die Anschaffungs oder Herstellungskosten 410,- netto (wenn nicht Vorsteuerabzugberechtigt 410,- brutto) nicht übersteigen.

    Computerprogramme deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 410,- betragen sind gem. R 5.5 (1) Satzs 3+2 EStR wie bewegliche Wirtschaftsgüter zu behandelnund können auch im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.


    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

    JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE


  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    (wenn nicht Vorsteuerabzugberechtigt 410,- brutto)
    das spielt keine Rolle, bei den 410 EUR ist immer auf den Nettobetrag abzustellen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  4. #4
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1.734
    Aber im §9b (1) EStG steht:"[...]gehört, soweit er bei der Umsatzsteuer abgezogen werden kann, nicht zu den AHK[...]"

    Im Umkehrschluss heißt das doch dann, das der Vorsteuerbetrag zu den AHK gehört, wenn er nicht bei der Umsatzsteuer abgezogen werden kann.

    in H 6.2 - Vorsteuerbeträge - wird auch auf den §9b (1) EStG verwiesen.

    Steh ich da gerade so auf der Leitung

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

    JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE


  5. #5
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Steh ich da gerade so auf der Leitung
    ja

    Siehe R 9b Abs. 2 EStR
    http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=915816

    Da wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der § 9b EStG bei der 410 EUR-Grenze nicht anzuwenden ist. Das ist eine Ausnahme, die man sich merken sollte. So etwas wird auch gerne in Prüfungen gefragt.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  6. #6
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1.734


    o.k., alle Fragen beseitigt...

    THX

    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

    JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE


+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51