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Thema: Firmenwagen oder Privatwagen

  1. #1
    TP-Member hanne0511 macht alles soweit korrekt
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    Smile Firmenwagen oder Privatwagen

    Hallo, ich überlege, ob ich meinen gebraucht gekauften Privatpkw in das Firmenvermögen einbringe, weiss aber nicht, ob das die günstigere Alternative ist.
    Die Daten sind wie folgt: Anschaffung: 12.2006; AK: 15000.-; Listenpreis incl. Extras: 30.000.-, Ich fahre mit dem Auto für meine Firma ca 35000 km p.a.; privat nutze ich das Auto natürlich auch, aber wenig.

    Toll wäre, wenn ich auch noch die entsprechenden Konten bei der Buchung des geldwerten Vorteils mitgeteilt bekäme!!

    Ich bin neu und hoffe, es ist nicht so viel auf einmal!!

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Grundsätzlich gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2006 folgendes:

    1%-Regelung

    Ab dem Veranlagungszeitraum 2006 ist die 1%-Regel nur noch dann anzuwenden, wenn die betriebliche Kfz-Nutzung mehr als 50% beträgt.

    Der Umfang der betrieblichen Nutzung ist in jeder geeigneten Form möglich, z.B. Terminkalender, Reisekostenaufstellungen, etc.

    Ein Verzicht auf den Nachweis ist nur dann möglich, wenn sich aus der ausgeübten Tätigkeit eine betriebliche Nutzung von mehr als 50% ergibt, z.B. Taxiunternehmer, Handelsvertreter, Bauhandwerker, etc.
    Weiter bedarf es keinem Nachweis, wenn die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte und die Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung mehr als 50% der Jahreskilometerleistung ausmachen.

    Wurde der Umfang der betrieblichen Nutzung einmal dargelegt, kann er auch in den Folgejahren zugrunde gelegt werden, vorausgesetzt es ergeben sich keine gravierenden Änderungen.

    Es ist also zu überlegen, welchen Nutzen du von der Einlage hast (Betriebsausgaben, Vorsteuerabzug, AfA), ob der Pkw zu mehr als 50% bewtrieblich genutzt wird und wie hoch der zu versteuernde Eigenverbrauch (1%-Regelung) sein wird.


    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Zu überlegen ist da eigentlich nix. Bei einer beruflichen Nutzung zu mehr als 50% MUSS der Wagen ins Betriebsvermögen. Daq lässt einem das FA gar nicht die Wahlmöglichkeit

  4. #4
    TP-Member hanne0511 macht alles soweit korrekt
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    Firmenwagen oder Privatvermögen

    danke für den Hinweis. Kennst Du dich auch in Buchhaltung aus? Wie muss ich denn die 1% regelung und die Fahrten Whg-Arbeitsstätte als Firma buchen. Kontonummern und Soll oder Haben würden mir sehr helfen.

  5. #5
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    im SKR 03:

    Soll-Kto.: 1880

    Haben-Kto.: 8921 (Anteil mit 19% USt) und 8924 (Anteil ohne USt)

    Gruß,
    Matthias
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  6. #6
    TP-Junior borki macht alles soweit korrekt
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    Privatwagen mit Firmennutzung

    Hallo,

    ich habe mir 2006 einen Firmenwagen zugelegt (1%-Regelung). Damals brauchte ich nicht nachweisen, dass der Wagen 50 % gewerblich genutzt wurde. Jetzt will mein Finanzamts-Fappel mir nen Strich durch die Rechnung machen und mir den Firmenwagen fast 2 1/2 Jahre nach Anschaffung rückwirkend aberkennen (USt, Sprit, Reparaturen, alles).

    Wenn der das rechtlich schafft / darf, dann bin ich also meinen Privatwagen die letzten 2 1/2 Jahre gewerblich gefahren und darf pro gewerblich gefahrenen km 30 ct Kosten ansetzen, oder? Wie sieht das denn in dem Fall mit der Vorsteuer aus? Gilt da netto=brutto, oder darf ich als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer noch für diese fiktiven Kosten Vorsteuer ziehen? Sonst wäre es ja unfair, oder? Bin ja vorsteuerabzugsberechtigt...

    Schöne Grüße und danke vorab,

    borki

  7. #7
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von borki Beitrag anzeigen
    Wie sieht das denn in dem Fall mit der Vorsteuer aus?
    Ist nicht. Aus Pauschalen kann keine Vorsteuer gezogen werden.

    copy

  8. #8
    TP-Junior borki macht alles soweit korrekt
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    :-/

    Also werde ich dann umsatzsteuerrechtlich als Privatmann behandelt? Na ja, zumindest ist 30 ct ja ein einigermaßen passabler Betrag. Wenn ich mal soviel verdienen würde, dass ich Steuern zahlen zu müsste, würde mir das sogar etwas bringen

  9. #9
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Das mit den 30cent ist aber so eine Sache.
    Die kriegst du nur für Dienstfahrten, nicht für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte.
    Da gibt es dann nämlich nur die 30 cent pro Entfernungskilomter, de facto also nur 15 cent pro km, und das erst ab dem 21. km...

  10. #10
    TP-Junior borki macht alles soweit korrekt
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    Hmmpf

    Ist ja alles nicht so erfreulich. Aber sagt mal, ich habe da ja von der Rechtsprechung keine Ahnung: Kann man mir denn nach 2 1/2 Jahren noch an der Umsatzsteuer rütteln? Habe für die Anschaffung 2006 etwa 2000 EUR VSt erstattet bekommen, und jetzt auf einmal mache ich denen zu wenig Gewinn (Verlustvortrag momentan um die 2500,- EUR), und die schaffen meinen Firmenwagen ab? Ich bin doch ein Startup ;-)

  11. #11
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Also ändern können die immer, weil eigentlich immer alle Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen werden.
    Du kannst aber versuchen, die Aberkennung des Geschäftswagens zu verhindern, indem du halt nachweist, das du zu mehr als 50% beruflich gefahren bist, immer vorausgesetzt, das dem auch so war.
    Dazu müsstest du halt mal alles aufschreiben und durch andere Belege, die diese Aufzeichnungen stützen, nachweisen, das du den Wagen entsprechend genutzt hast.
    So einfach die Auffassung eines Steuerbeamten auf dem FA akzeptieren und hinnehmen ist nicht unbedingt die beste Variante.
    In diesem Falle könnte sich auch das Einschalten eines qualifizierten Steuerberaters lohnen, denn die können einem solchen Beamten oftmals auch entsprechend was entgegenhalten. Wenn es um mehrere tausend Euro geht, würde ich da durchaus ein paar euros in einen Steuerberater investieren...

  12. #12
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    da geht einiges durcheinander

    Jetzt will mein Finanzamts-Fappel mir nen Strich durch die Rechnung machen und mir den Firmenwagen fast 2 1/2 Jahre nach Anschaffung rückwirkend aberkennen (USt, Sprit, Reparaturen, alles).
    gewichtiger Unterschied: der PKW wird nicht aus dem Betriebsvermögen gestrichen, es wird die Ermittlungsmethode der Privatnutzung geändert. Alternativ kannst du den PKW ins Privatvermögen gewinnwirksam überführen.

    Wenn der das rechtlich schafft / darf, dann bin ich also meinen Privatwagen die letzten 2 1/2 Jahre gewerblich gefahren und darf pro gewerblich gefahrenen km 30 ct Kosten ansetzen, oder?
    nein, du hast dann ein Wahlrecht den PKW im Betriebsvermögen zu lassen und den Privatanteil zu schätzen (mindestens 50 % oder alternativ Fahrtenbuch für 3 Monate führen und Privatanteil aufs Jahr hochrechnen). Willst du den PKW nicht im BV belassen und ins Privatvermögen überführen wird erst einmal ein Entnahmegewinn ermittelt und danach können Fahrten mit 30 Cent je Kilometer angesetzt werden (Ausnahmen gelten bei Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Fahrten bei doppelter Haushaltsführung).

    Wie sieht das denn in dem Fall mit der Vorsteuer aus?
    ganz andere Baustelle. Umsatzsteuer ist getrennt von der Einkommensteuer zu betrachten. Bleibt der PKW im BV wird der dann ermittelte Privatanteil der USt unterworfen. Ansonsten wird bei der Entnahme auf den Entnahmewert USt fällig. Aus den 30 Cent kann keine Vorsteuer gezogen werden.

    Aber sagt mal, ich habe da ja von der Rechtsprechung keine Ahnung: Kann man mir denn nach 2 1/2 Jahren noch an der Umsatzsteuer rütteln?
    wenn die USt-Erklärung verarbeitet wurde und kein separater Steuerbescheid erteilt wurde steht diese Steuerfestsetzung unter "Vorbehalt der Nachprüfung" und kann noch grob gesagt mindestens 4 Jahre danach geändert werden.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  13. #13
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    Zitat Zitat von borki Beitrag anzeigen
    Habe für die Anschaffung 2006 etwa 2000 EUR VSt erstattet bekommen, und jetzt auf einmal mache ich denen zu wenig Gewinn (Verlustvortrag momentan um die 2500,- EUR), und die schaffen meinen Firmenwagen ab? Ich bin doch ein Startup ;-)
    Bei größeren Vorsteuererstattungen verstehen die Finanzämter wenig Spaß, wenn dann nicht in den nächsten Jahren auch Gewinne gemacht werden.

  14. #14
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Bei größeren Vorsteuererstattungen verstehen die Finanzämter wenig Spaß, wenn dann nicht in den nächsten Jahren auch Gewinne gemacht werden.
    Was heisst hier Grössere?
    Die verstehen nie Spass, wenn man öfters mal Vorsteuer erstattet bekommt trotz Gewinne.
    Ich kenne allein zwei Fälle in meinem Bekanntenkreis, in denen es gehäuft zu Vorsteuererstattungen mit kleineren Beträgen von nur 100-300 € p.a. kam, weil auf den Honoraren nur 7% USt war, aber in den Ausgaben halt 16 bzw. 19%, wodurch schnell mal ne Erstattung rauskommt, und zack hatten die eine Umsatzsteuerprüfung an der Backe.
    Schliesslich brauch unser Staat ja immer mehr Geld, um angeblich die Neuverschuldung runterzudrücken

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