es ist möglich wenn der PKW zu mehr als 10 % betrieblich genutzt wird alle Kosten als BETRIEBSAUSGABEN geltend zu machenStimmt das so?
Im Gegenzug ist die private Nutzung als Betriebseinnahme zu erfassen. Dieser Privatanteil kann durch die 1 % - Regelung ermittelt werden, sofern der PKW zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Der Privatanteil kann aber auch anhand eines Fahrtenbuchs ermittelt werden, was somit eine genaue Abgrenzung darstellt. Ebenso ist eine Schätzung möglich, wobei über einen repräsentativen Zeitraum (ca. 3 Monate) die betrieblich gefahrenen Kilometer aufgezeichnet werden und dann auf das Jahr hochgerechnet werden.
Die private Nutzung des betrieblichen PKW ist der USt zu unterwerfen, sofern bei Anschaffung ein Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde.
Gruß
Sven


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