Folgende Situation:
Es kommt ein Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer über einen dritten (Handelsplattform) zustande.
Die Handelsplattform bietet einen Treuhandservice an, über den die Zahlungsabwicklung laut Vertrag laufen soll. Die Handelsplattform schreibt den Käufer mehrmals per Email an. Der Käufer zahlt jedoch nicht. Die Handelsplattform gibt auf und schreibt den Verkäufer an, er könne die Forderung selbst auf dem rechtlichen Weg einfordern.
Der Verkäufer möchte beim Gericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen. Hier muss er angeben, ob die Forderung von einem früheren Gläubiger abgetreten oder übergegangen ist.
Ist dies der Fall, weil die Handelsplattform die Forderung ursprünglich als Treuhänder einziehen wollte?

Wäre schön wenn jemand weiss, wie sich das rechtlich verhält, weil ich im Netz dazu nichts finden konnte.
Tschau
DomPromo