man streiche das Wort "ähnlich" und der Satz ist richtigich habe gelesen, daß Schenkung ähnlich wie Erben versteuert werden muss.
nein, der Kaufpreis ist für die Erb- und Schenkungsteuer irrelevant. Es wird ein eigener Wert errechnet, der sogenannte Bedarfswert oder Grundbesitzwert. Dieser berechnet sich nach § 146 BewG.Wäre ein symbolischer Verkauf zu einem sehr niedrigen Preis ein Ausweg?
Zu beachten sind außerdem die Freibeträge.
http://bundesrecht.juris.de/erbstg_1974/__16.html
http://bundesrecht.juris.de/erbstg_1974/__15.html
Gruß
Sven


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