M.E. sind bei der doppelten Haushaltsführung wöchentliche Familienheimfahrten anzuerkennen (vgl. R 43 (7) LStR i.V.m. § 9 (1) Satz 3 Nr. 5 EStG)
Gruß,
Matthias
Hallo,
bin neu hier und hab da gleich mal eine Frage. Bin Zeitsoldat und seit April 2006 als Erstwohnsitz in Eckernförde/SH gemeldet. Nun fahre ich regelmäßig jedes WE nach Hause und wollte auch wöchentlich eine Familenheimfahrt beim Finanzamt geltend machen. Dieses erkennt aber nur eine Familienheimfahrt pro Monat an. Ist das so richtig bzw gibt es die Möglichkeit eine Heimfahrt pro Woche abzusetzen(zum gemeldeten Zweitwohnsitz versteht sich)??
M.E. sind bei der doppelten Haushaltsführung wöchentliche Familienheimfahrten anzuerkennen (vgl. R 43 (7) LStR i.V.m. § 9 (1) Satz 3 Nr. 5 EStG)
Gruß,
Matthias
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Also das Finanzamt hier gewährt im Monat nur eine!! Familienheimfahrt, obwohl ich zu Hause mein eigenes Zimmer,meine Vereine und meine Freundin (seit 4Jahren habe). Sollte ich mich also auf den Artikel,den du mir genannt hast, berufen, muss das Finanzamt mir dann alle vier Fahrten im Monat anerkennen?? Aber schon mal danke für deine Hilfe. Find ich echt klasse von dir!!
Also dein du hast quasi nur ein Zimmer im Haus/Wohnung deiner Eltern oder wie?
Es wird bei der doppelten Haushaltsführung auf einen eigenen Hausstand abgestellt (eigener Hausstand vgl. R 34 (3) LStR). Dieser würde dann ja nicht bestehen, auch dann nicht, wenn du für das Zimmer Miete zahlst. Somit wäre es m.E. dann auch keine doppelte Haushaltsführung.
Gruß,
Matthias
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Das heisst also,dass ich nicht mehr als eine Familienheimfahrt pro Monat absetzen kann?? Gibt es keine anderen Möglichkeiten??
Beteiligt sich der Bund nicht an den Kosten?
Vielleicht kann dieser Beitrag noch weiter helfen... (gefunden über Google)
Hier heißt es ja explizit, dass ledige Soldaten nur einmal im Monat eine Familienheimfahrt geltend machen können...
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Nein der Bund beteiligt sich leider nicht an den Kosten. Ist es eigentlich auch möglich seine Steuererklärung am angemeldeten Zweitwohnsitz abzugeben zur Bearbeitung.
Nein, m.E. muss die Steuererklärung am Ort des Erstwohnsitzes abgegeben werden. Das hat aber keine Auswirkungen, oder versprichst du Dir da was von?
Gruß,
Matthias
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Also bei uns hat das einer gemacht und dort wird die Steuererklärung auch bearbeitet. Der bekommt jetzt plötzlich 1800 EUR,weil die jede Woche vier Fahrten anerkannt haben. Das kann es doch nicht sein,oder?
Vielleicht hat er ja einen eigenen Hausstand als Erstwohnsitz...
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Nein hat er definitiv nicht.Weiß nur,dass seine Mutter bei dem FA arbeitet...................
Das sollte keine Auswirkungen haben, da seine Mutter seine Steuersachen im Amt nicht bearbeiten darf...
Vielleicht solltest du einfach mal beim FA anrufen und da nachfragen. Hast du denn schon einen Bescheid bekommen?
Wann wurde der Bescheid erlassen?
Gruß,
Matthias
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ich möchte mal gerne wissen woraus sich das ergibt, dass du überhaupt eine Fahrt im Monat ansetzen konntest. Der oben genannte Link spielt hier nämlich keine Rolle weil es dort um das Reisekostengesetz geht. Ich hätte dir nämlich keinen Cent gewährt.
Dienstreisegrundsätze sind nicht anzuwenden und eine doppelte Haushaltsführung liegt auch nicht vor. Weshalb sollte man denn dann Werbungskosten geltend machen können?
EDIT: dazu muss ich aber auch sagen, dass lohnsteuerrechtliche Fragen nicht meine Welt sind.
Gruß
Sven
Geändert von SvenWeb (06.03.2007 um 19:44 Uhr)
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Gibt es evtl. irgend welche Besonderheiten bei Soldaten, deren Standort nicht der Wohnort ist?
Gruß,
Matthias
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