Du musst einfach nur ein Gewerbe anmelden. Als GbR kann man nichts eintragen lassen. Das macht Ihr dann unter euch mit einem Gesellschaftsvertrag.Zitat von vossbote62
Die Rechnungen sollten auf die GbR ausgestellt sein, wegen dem Vorsteuerabzug.Zitat von vossbote62
Ein Konto auf den Namen der GbR wäre m.E. sinnvoller, da du ja auch an das Geld dran möchtest. Im Fall eines Streits hättest du sonst erst mal schlechte Karten an das Geld zu kommen...Zitat von vossbote62
Das bleibt euch überlassen, entweder Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Bilanz. M.E. reicht bei euch die einfache EÜR.Zitat von vossbote62
Wenn dein Kollege Steuerhinterziehung betreibt, dann ist das sein Bier. Was aber die restliche Haftung angeht, also alles das was mit der GbR zu tun hat, da haftet Ihr beide unbeschränkt und solidarisch mit eurem gesamten privaten Vermögen.Zitat von vossbote62
Gruß,
Matthias


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), meine Geschäftspartnerin ebenfalls.