Moin,
wenn er glaubhaft machen kann, dass er die Kosten für den Telefonanschluss getragen hat würde ich sagen, dass dem nichts entgegensteht.
Gruß
Sven
Hallo Gemeinde,
ich soll einem befreundeten "Neueinsteiger" bei der EÜR helfen.
Er ist von der Umsatzsteuer nach §19 befreit und muss nun seinen Gewinn ermittlen.
Nun bin ich auch ein kleines Problem gestoßen:
Als er anfing hat er für fast 8 Monate den Telefonanschluss (handy und Festnetz) auf seine Freundin angemedlet, da er damals Schulden hatte und selbst keinen Anschluss bekommen hätte. Kann er den auch ganz einfach mit der 30%-Regelung als Betriebsausgabe buchen (mit einem Hinweis auf das damls bestehende Finanzproblem) oder wird das nicht anerkannt - wohlgemerkt, der Abschluss wurde fast nur ausschließlich beruflich genutzt.
danke..
Moin,
wenn er glaubhaft machen kann, dass er die Kosten für den Telefonanschluss getragen hat würde ich sagen, dass dem nichts entgegensteht.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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