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Thema: Rechnungsnummer wiederverwenden?

  1. #1
    TP-Senior daytrader macht alles soweit korrekt
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    Rechnungsnummer wiederverwenden?

    Hallo,

    kann man Rechnungsnummern für eine andere Rechnung verwenden, falls mit der Ursprungsrechnung etwas nicht geklappt hat? Folgendes Problem: Ein Kunde hat im Dezember 06 was bestellt. Es wurde eine Rechnung geschrieben, da die Lieferung lt. Hersteller nicht lange dauern sollte. Nun wurde doch nichts aus der Lieferung und der Kunde hat abbestellt. Da der Kunde per Nachnahme beliefert werden wollte, ist ja noch kein Geld auf dem Konto eingegangen.
    Sollte man nun einen Storno für diese bereits ausgestellte Rechnung schreiben oder klammheimlich die Nummer für eine andere Bestellung verwenden? Es würde ja kein Schaden entstehen und der Aufwand für eine Stornorechnung mit buchen ist immer ziemlich groß. Sieht halt nur etwas blöd aus, weil ich nun schon ca. 400 Rechnungsnummern weiter bin.

    Lg Day

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Also "klamm heimlich" ist nie gut...

    Ich würde jetzt eine Gutschrift/Storno-Rg. schreiben mit einer "Gutschrift-Nummer" aus der hervor geht, das die Rg. storniert wurde...

    Gruß,
    Matthias

    PS: Aber auf den USt-Satz achten... die Storno-Rg./Gutschrift muss den gleichen Steuersatz haben wie die damalige Rechnung...
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Senior daytrader macht alles soweit korrekt
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    Hab ich befürchtet.
    Andere Sache. Was ist wenn ein Kunde vorschnell (ich bitte ja im Shop ausdrücklich erst meine manuelle Bestätigung abzuwarten, aber interessiert ja kaum jemanden)per Vorkasse überweist und ich den Betrag zurück erstatte, wenn ein Artikel mal gerade nicht lieferbar ist.
    Vermutlich ist auch hier die Aufwendige Variante( Rechnung für den Artikel ausstellen + gleichzeitig Storno/Gutschrift) oder reicht es einfach den Betrag zurück zu überweisen und eventl. noch den Kontoauszug mit Einzahlung und Rückerstattung abheften?

  4. #4
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Wenn du keine Leistung erbracht hast, dann brauchst du auch keine Rechnung schreiben. Einfach das Geld zurück überweisen und gut ist...
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  5. #5
    TP-Senior daytrader macht alles soweit korrekt
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    Ich dachte vieleicht, dass im Falle einer Steuerprüfung auch das Geschäts- Bankkonto kontrolliert wird und dem Prüfer interessieren könnte, was das für ein Geldeingang war!?

  6. #6
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von daytrader
    Ich dachte vieleicht, dass im Falle einer Steuerprüfung auch das Geschäts- Bankkonto kontrolliert wird und dem Prüfer interessieren könnte, was das für ein Geldeingang war!?
    Er sieht ja auch, dass das Geld wieder abfließt...
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