Also "klamm heimlich" ist nie gut...
Ich würde jetzt eine Gutschrift/Storno-Rg. schreiben mit einer "Gutschrift-Nummer" aus der hervor geht, das die Rg. storniert wurde...
Gruß,
Matthias
PS: Aber auf den USt-Satz achten... die Storno-Rg./Gutschrift muss den gleichen Steuersatz haben wie die damalige Rechnung...


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