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Thema: Nicht korrekte Gutschriften als Rechnungsersatz

  1. #1
    TP-Member DomPromo macht alles soweit korrekt
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    76

    Post Nicht korrekte Gutschriften als Rechnungsersatz

    Hallo,
    ich bin umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer in DE und nehme an mehreren Partnerprogrammen und Partnerprogrammnetzwerken teil, die ebenfalls ihren Geschäftssitz in DE haben. Ich leite also Kunden online auf Websites weiter und werde dafür pro Klick, pro Verkauf oder per Lead (Formular ausfüllen etc.) vergütet.

    Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass mir außer eine Ausnahme bisher alle Anbieter keine finanzamtstauglichen Provisionsabrechnungen zukommen lassen. Ich meine damit, dass bei den Rechnungen mit umgekehrten Vorzeichen (Gutschriften) nicht die notwendigen Formvorschriften für Rechnungen beachtet werden. Was mich echt verwundert, da nehmen doch einige Menschen Teil und keiner erwartet korrekte Gutschriften und bei Betriebsprüfungen bei den Partnerprogrammanbietern fallen die nicht formgemäßen Gutschriften nicht auf?!

    Ein Beispiel aus einem Partnerprogrammnetzwerk; welche Formvorschriften nicht beachtet wurden:
    - Gutschrift ist nur online einsehbar, keine Zusendung per Post oder per Email mit qualifizierter elektronischer Signatur
    - Zeitpunkt der sonstigen Leistung fehlt
    - Beschreibung der sonstigen Leistungen (Art, Menge und Umfang) fehlt
    - Fortlaufende Nummer fehlt


    Jetzt habe ich mir folgende Vorgehensweise überlegt und bitte euch um eure Meinung, ob dies so richtig ist.
    Ich schreibe die Anbieter an und widerspreche den unkorrekten Gutschriften. Damit verlieren die Gutschriften ihre Wirkung als Rechnungsersatz. Ich frage die Anbieter ob sie bereit sind, mir finanzamtstaugliche Guschriften zukommen zu lassen. Das werden die Anbieter sehr wahrscheinlich verneinen. Demzufolge werde ich selbst korrekte Rechnungen über die von mir vermittelten Leistungen ausstellen und diese als Belege abheften. Den Anbietern sende ich meine Rechnungen auf Wunsch per Post zu. Dies werden diese wahrscheinlich ablehnen. Das kann mir jedoch egal sein, ich spare dann den Aufwand und die Kosten für die Zusendung der Rechnungen.

    Die mir ausbezahlte Umsatzsteuer führe ich natürlich an mein Finanzamt ab.

    Vielen Dank für eure Einschätzung im vorraus.
    DomPromo

    Ps. Noch 2 Links zum Thema, kann man leider nur als Mitglied dort komplett sehen
    http://www.akademie.de/fuehrung-orga...rogrammen.html

    http://www.akademie.de/fuehrung-orga...sdokument.html

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Du bekommst doch Geld, oder?

    Wenn ja, dann benötigst du m.E. keine Rechnung i.S.d. §14 UStG. Diese Vorschriften sind in erster Linie für den Vorsteuerabzug maßgeblich.

    Das Geld das du vereinnahmst unterwirfst du einfach der USt und gut.
    Kein FA beschwehrt sich, wenn du USt-Pflichtige Umsätze erklärst...

    Ob dein Gegenüber dann einen Vorsteuerspruch hat ist eine andere Frage (welche Dich ja eigentlich auch garnicht interessieren muss)...

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    Zitat Zitat von MaWeSol
    Du bekommst doch Geld, oder?
    (...)
    Kein FA beschwehrt sich, wenn du USt-Pflichtige Umsätze erklärst...
    genau das dachte ich auch, als ich deine Frage/Sorgen las
    hast du jemals dem Wirt in deiner Kneipe oder Disse eine Rechnung geschrieben, damit er die Kohle, die du ihm für Bier oder Schnaps - schwarz im Aldi gekauft - gibst, dann auch "korrekt" verbuchen kann?
    nee, woll?
    Du gibst ihm die Kohle und es interessiert dich - zu Recht - nicht, wie oder ob er seine Einnahmen verbucht.

    Kostenrechnungen müssen akribisch korrekt und überprüfbar gehandhabt werden, damit sie bei einer eventuellen Steuerprüfung Bestand haben.

    Einnahmen, hingegen - wie Matthias schon sagt - die du mehr oder weniger freiwillig dem FA gegenüber erklärst hingegen nicht. Die freuen sich im Gegenteil richtig, wenn du möglichst viele Einnahmen buchst, egal wie

  4. #4
    TP-Member DomPromo macht alles soweit korrekt
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    Hallo,
    Danke für eure Antworten.

    Ja, ich bekomme Geld für Leistungen die ich zur Verfügung stelle. Und wenn ich etwas an einem Unternehmer verkaufe muss ich doch eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen, laut Umsatzsteuergesetz.
    Klar, mit dem Vorsteuerabzug habe ich in diesem Fall kein Problem, dass ist das Problem des Leistungsempfängers. Darüber mache ich mir auch keine Gedanken.
    Und natürlich beschwert sich kein Finanzamt wenn ich Einnahmen geltend mache.

    Unter den beiden Links von Akademie.de steht jedoch auch, dass bei Gutschriften die als Rechnungsersatz dienen, die gleichen Formvorschriften wie für "normale" Rechnungen gelten und das der Fiskus hierauf großen Wert legt. Auch wird die IHK Stade angeführt, die das genauso sieht. Wenn ich das jetzt richtig verstehe, sind die nicht korrekten Gutschriften jedoch immer nur ein Problem des Leistungsempfängers (?)
    Wäre ja schön, aber so rechtig überzeugt bin ich davon leider noch nicht.

    Das Beispiel mit der Kneipe / Disco ist meiner Einschätzung nach nicht passend, da ich dort (privat) Leistungsempfänger bin.

    Schöne Grüße
    DomPromo

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