Du bekommst doch Geld, oder?
Wenn ja, dann benötigst du m.E. keine Rechnung i.S.d. §14 UStG. Diese Vorschriften sind in erster Linie für den Vorsteuerabzug maßgeblich.
Das Geld das du vereinnahmst unterwirfst du einfach der USt und gut.
Kein FA beschwehrt sich, wenn du USt-Pflichtige Umsätze erklärst...
Ob dein Gegenüber dann einen Vorsteuerspruch hat ist eine andere Frage (welche Dich ja eigentlich auch garnicht interessieren muss)...
Gruß,
Matthias


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