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Thema: Kleingewerbe Abmeldung & Kein Umsatz?

  1. #1
    TP-Junior Gentlehag macht alles soweit korrekt
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    Kleingewerbe Abmeldung & Kein Umsatz?

    Hallo


    ich habe 2 Fragen zu Kleingewerben.

    Seit einigen jahren haeb ich ein Kleingewerbe gemeldet und da klappt soweit auch alles problem frei.

    Aus beruflichen Gründen kann ich aber momentan nichst für das Kleingewerbe tun und werde vermutlich 1 oder 2 Jahre lang keine oder fast keine Umsätze verbuchen können. Muss ich da irgendetwas beachten?


    Meine 2. Frage ist wenn man ein Kleingewerbe abmeldet, was muss man alles dazu tun ? Wie sind es finanzamttechnisch aus ? Muss man eine Art Abschlussbilanz erstellen, wenn ja wie sieht die aus ?

    Schonmal Danke für die Infos!

  2. #2
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    1. dem FA schreiben, dass das Unternehmen ruht.

    2. Schlussbilanz machen. Die in der Schlussbilanz enthaltenen Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) müssen zum Teilwert entnommen werden.

  3. #3
    TP-Junior Gentlehag macht alles soweit korrekt
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    ok 1. ist mir klar

    was bedeutet 2. genau ?
    Was ist eine schluss bilanz ? Was taucht da drin auf ?

    Mein Kleingewerbe hat nicht wirklich vermögensgegenstände daich einfach nur software erstelle.

    worauf trifft das entehmen noch zu und wie sieht das praktishc aus?

    schonmal danke für die infos!

  4. #4
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    Was ist eine schluss bilanz ? Was taucht da drin auf ?
    (...)
    worauf trifft das entehmen noch zu und wie sieht das praktishc aus?
    Antwort auf beides: Alles, was man noch irgendwie zu Geld machen kann (etwas einfach formuliert).

  5. #5
    TP-Junior Gentlehag macht alles soweit korrekt
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    ok danke für die antwort

    und was bedeutet "entehmen zum Teilwert" ?

    Was ist mit Büchern die ich vor 2,3 Jahren gekauft habe ?
    Bzw. software die ich zum entwickeln von Softwaregekauft habe?


    Schonmal danke!

  6. #6
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    Teilwert ist der aktuelle Zeitwert der Sachen. Sprich: Schau' bei ebay oder im amazon Marktplatz, wie die Sachen gehandelt werden, drucke diese Sachen als Beleg dafür, dass die angegebenen Werte realistisch sind, aus und nehme diese Werte für die Schlußbilanz.

  7. #7
    TP-Junior Gentlehag macht alles soweit korrekt
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    Achso in der Schlussbilanz gebe ich also an was für sachen ich habe , wieviel die Wert sind und das Finanzamt nimmt das dann als eine Art "Firmenwert" ?

    Was passiert mit diesem Wert?

  8. #8
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    Da du die Wirtschaftsgüter zum Teilwert in deinen Privatbesitz übernimmst, stellen sie für dein Untrnehmen Einnahmen dar.

  9. #9
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    achso und das wird dann sozusagen üblich mit versteuert.

    Naja dürfte nicht mehr allzuviel sein
    was ist mit veralteter software die es gar nicht mehr gibt ?

    Und wenn das gewerbe nicht mehr ruht kan ich die software dann wieder als ausgabe angeben?

  10. #10
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    Imho ist ruhen lassen nicht gleich abmelden.

  11. #11
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    Bezieht sich die Abschlussbilanz nur auf Abmelden?


    Was muss ich für ruhen lassen amchen?
    Wie lange kan nei ngewerbe ruhen ?
    Bei mir ginge es um 1-2 Jahre

  12. #12
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    Zitat Zitat von fridge
    2. Schlussbilanz machen. Die in der Schlussbilanz enthaltenen Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) müssen zum Teilwert entnommen werden.
    Wertmäßig wird es im Vergleich zum Teilwert wahrscheinlich keine Abweichungen geben, allerdings erfolgt die Entnahme bei einer Betriebsaufgabe zum gemeinen Wert, vgl. § 16 Abs. 3 S. 7 EStG.

    Achso in der Schlussbilanz gebe ich also an was für sachen ich habe , wieviel die Wert sind und das Finanzamt nimmt das dann als eine Art "Firmenwert" ?
    nein, in der Schlussbilanz werden ganz normal die Buchwerte fortgeführt. Es wird ein Wechsel der Gewinnermittlungsart von der EÜR zur Bilanz auf den Tag der Aufgabe des Betriebs durchgeführt.

    Die tatsächlichen Werte tauchen nicht in der Bilanz auf. Dazu gibt es noch eine extra Gewinnermittlung zumal der Betriebsaufgabegewinn und der laufende Gewinn streng zu trennen sind.

    Bezieht sich die Abschlussbilanz nur auf Abmelden?
    ja

    Was muss ich für ruhen lassen amchen?
    das Finanzamt schriftlich darüber informieren, dass der Betrieb ruhen soll. Vorher empfiehlt es sich aber dort anzurufen und die Sache im Vorfeld abzuklären. Die beißen nicht.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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