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Zitat von fridge
2. Schlussbilanz machen. Die in der Schlussbilanz enthaltenen Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) müssen zum Teilwert entnommen werden.
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Wertmäßig wird es im Vergleich zum Teilwert wahrscheinlich keine Abweichungen geben, allerdings erfolgt die Entnahme bei einer Betriebsaufgabe zum gemeinen Wert, vgl. § 16 Abs. 3 S. 7 EStG.
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Achso in der Schlussbilanz gebe ich also an was für sachen ich habe , wieviel die Wert sind und das Finanzamt nimmt das dann als eine Art "Firmenwert" ?
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nein, in der Schlussbilanz werden ganz normal die Buchwerte fortgeführt. Es wird ein Wechsel der Gewinnermittlungsart von der EÜR zur Bilanz auf den Tag der Aufgabe des Betriebs durchgeführt.
Die tatsächlichen Werte tauchen nicht in der Bilanz auf. Dazu gibt es noch eine extra Gewinnermittlung zumal der Betriebsaufgabegewinn und der laufende Gewinn streng zu trennen sind.
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Bezieht sich die Abschlussbilanz nur auf Abmelden?
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ja
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Was muss ich für ruhen lassen amchen?
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das Finanzamt schriftlich darüber informieren, dass der Betrieb ruhen soll. Vorher empfiehlt es sich aber dort anzurufen und die Sache im Vorfeld abzuklären. Die beißen nicht.
Gruß
Sven