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Alt 09.03.2007, 13:00   #1
TP-Junior
 
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Lohnsteuerklasse 1 und 6


1. Ich habe einen Bekannten, der der ganzjährig auf 1 und 6 arbeitet.
Gebe ich nur die Daten der Lohnsteuerkarte 1 in WISO ein, bekommt er nichts zurück,
bei beidem zusammen sind es noch 400 EUR Nachzahlung.

Einzeln in einem Gehaltskalkulator eingegeben ist die Höhe der jeweils monatlich abgeführten Lohnsteuer korrekt, wie kommen dann solche Unterschiede bei der "Zusammenlegung"?
Also wie beeinflusst die Arbeit auf Klasse 6 die gesammte Einkommensteuer?

2. Etwas kürzer: Wenn ich eine Monatsmarke für die ÖPNV habe, es steuerlich für mich aber günstiger ist, die Kilometer einzeln abzurechnen, darf ich dieses dann auch tun?

Vielen Dank.
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Geändert von Palenie (09.03.2007 um 13:35 Uhr).
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Alt 09.03.2007, 14:12   #2
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Zitat:
1. Ich habe einen Bekannten, der der ganzjährig auf 1 und 6 arbeitet.
Gebe ich nur die Daten der Lohnsteuerkarte 1 in WISO ein, bekommt er nichts zurück,
bei beidem zusammen sind es noch 400 EUR Nachzahlung.
Nachzahlung????? ... kann ich nicht nachvollziehen.

Zitat:
2. Etwas kürzer: Wenn ich eine Monatsmarke für die ÖPNV habe, es steuerlich für mich aber günstiger ist, die Kilometer einzeln abzurechnen, darf ich dieses dann auch tun?
das ist möglich. Wenn es sich um Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte handelt gilt aber nur die einfache Entfernung und nicht der Hin- und Rückweg. Ab 2007 sind nur noch die Pauschalen ab dem 21. Kilometer zum Abzug zugelassen werden; ebenfalls einfache Entfernung.

Gruß
Sven
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Alt 09.03.2007, 14:28   #3
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Zitat:
Zitat von Sven
Nachzahlung????? ... kann ich nicht nachvollziehen.
Kann es damit zusammenhängen, dass auf der 6 kein Arbeitnehmeranteil zur Rente (Punkt 23) eingetragen ist, er augenscheinlich auf der 6 keine bezahlt???
Der Betrag entspricht in etwa der Nachzahlung.

MfG
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Alt 09.03.2007, 14:39   #4
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Kann es damit zusammenhängen, dass auf der 6 kein Arbeitnehmeranteil zur Rente (Punkt 23) eingetragen ist, er augenscheinlich auf der 6 keine bezahlt???
nein, die Steuererklärung betrifft nur die Steuern und nicht die Sozialversicherungsbeiträge.

Gruß
Sven
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Alt 09.03.2007, 14:51   #5
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Zitat:
Zitat von Sven
nein, die Steuererklärung betrifft nur die Steuern und nicht die Sozialversicherungsbeiträge.

Gruß
Sven
Ist was dran, eine entsprechende Ergänzung in WISO hat am Ergebnis nichts unwesentlich geändert.
Andererseit hat das Finanzamt aufgrund der Verhältnisse in 2005 (die waren gleich - auch Nachzahlung) auch eine quartalsweise Vorauszahlung von 400 EUR angeordnet, was dem ausgleich der Rückforderung entsprechen würde...also muss ja was dran sein.

Die Frage ist nur, durch was diese Rückzahlung hervorgerufen wird, ob z.B. die Umstellung des Beschäftigungsverhltnisses auf Minijob (es handelt sich um montalich 250 EUR brutto auf der 6) etwas ändern würde.


MfG
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Alt 09.03.2007, 18:49   #6
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Alberich macht alles soweit korrekt
1. Ich habe einen Bekannten, der der ganzjährig auf 1 und 6 arbeitet.
Verstehe ich nicht. Handelt es sich um zwei Arbeitsverhältnisse, eins auf Steuerklasse I und eins auf Steuerklasse VI?

Gebe ich nur die Daten der Lohnsteuerkarte 1 in WISO ein, bekommt er nichts zurück, bei beidem zusammen sind es noch 400 EUR Nachzahlung.
Entschuldige, du formulierst nicht genau. Welche Zahlen gibst du ein? Und wer zahlt nach?

Einzeln in einem Gehaltskalkulator eingegeben ist die Höhe der jeweils monatlich abgeführten Lohnsteuer korrekt, wie kommen dann solche Unterschiede bei der "Zusammenlegung"?
Ich weiß wieder nicht, ob ich die Frage richtig verstehe.
Die maßgeblichen Lohnverhältnisse werden für jedes Arbeitsverhältnis separat lohnsteuerlich erfasst. Die Werte der Lohnsteuerklasse VI sind nichts anderes als eine ungenaue Schätzung.

Also wie beeinflusst die Arbeit auf Klasse 6 die gesammte Einkommensteuer?
Wieder so eine unpräzise Frage!
Arbeit beeinflußt keine Einkommensteuer, Arbeitslohn schon.

Andererseit hat das Finanzamt aufgrund der Verhältnisse in 2005 (die waren gleich - auch Nachzahlung) auch eine quartalsweise Vorauszahlung von 400 EUR angeordnet, was dem ausgleich der Rückforderung entsprechen würde...also muss ja was dran sein.
Lohnsteuer nach VI wird nicht per Einkommensteuervorauszahlung erhoben.
Es mag sein, dass der Arbeitgeber quartalsweise die Lohnsteuern erklärt.

Die Frage ist nur, durch was diese Rückzahlung hervorgerufen wird, ob z.B. die Umstellung des Beschäftigungsverhltnisses auf Minijob (es handelt sich um montalich 250 EUR brutto auf der 6) etwas ändern würde.
Minijobs sind durch die 30%Pauschale+Umlage abgegolten. Da wird keine Lohnsteuer mehr erhoben, am wenigsten auf Steuerklasse VI.
Kann das sein, dass du uns auf den Arm nehmen willst?
Alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2007, 19:45   #7
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Zitat:
Zitat von Alberich
Verstehe ich nicht. Handelt es sich um zwei Arbeitsverhältnisse, eins auf Steuerklasse I und eins auf Steuerklasse VI?
Vermutlich ja, hatte ich letztes Jahr auch für einen Monat (bezahltes Proaktikum auf 2. Karte mit Lohnsteuerklasse 6 während der Hauptjob über die erste weitergelaufen ist)
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2007, 20:06   #8
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Zitat:
Zitat von Alberich
Entschuldige, du formulierst nicht genau.
Zitat:
Zitat von Alberich
Ich weiß wieder nicht, ob ich die Frage richtig verstehe.
Zitat:
Zitat von Alberich
Wieder so eine unpräzise Frage!
Arbeit beeinflußt keine Einkommensteuer, Arbeitslohn schon.
Zitat:
Zitat von Alberich
Kann das sein, dass du uns auf den Arm nehmen willst?
Meinst du nicht es geht auch ein bischen freundlicher? Nicht jeder ist im Steuerrecht zuhause und kann sich in der "Steuerfachsprache" korrekt ausdrücken. Hier im Forum stellen unter anderem Leute Fragen, die keine Steuerrechtler sind...

Zitat:
Zitat von Alberich
Lohnsteuer nach VI wird nicht per Einkommensteuervorauszahlung erhoben.
Es mag sein, dass der Arbeitgeber quartalsweise die Lohnsteuern erklärt.
Auch bei Steuerklasse 4 können Vorauszahlungen festgesetzt werden, z.B. wenn der Steuerpflichtige oder der Ehegatte Einkünfte hat, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen.

Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2007, 13:07   #9
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Zitat:
Zitat von Alberich
1. Ich habe einen Bekannten, der der ganzjährig auf 1 und 6 arbeitet.
Verstehe ich nicht. Handelt es sich um zwei Arbeitsverhältnisse, eins auf Steuerklasse I und eins auf Steuerklasse VI?

Gebe ich nur die Daten der Lohnsteuerkarte 1 in WISO ein, bekommt er nichts zurück, bei beidem zusammen sind es noch 400 EUR Nachzahlung.
Entschuldige, du formulierst nicht genau. Welche Zahlen gibst du ein? Und wer zahlt nach?

Einzeln in einem Gehaltskalkulator eingegeben ist die Höhe der jeweils monatlich abgeführten Lohnsteuer korrekt, wie kommen dann solche Unterschiede bei der "Zusammenlegung"?
Ich weiß wieder nicht, ob ich die Frage richtig verstehe.
Die maßgeblichen Lohnverhältnisse werden für jedes Arbeitsverhältnis separat lohnsteuerlich erfasst. Die Werte der Lohnsteuerklasse VI sind nichts anderes als eine ungenaue Schätzung.

Also wie beeinflusst die Arbeit auf Klasse 6 die gesammte Einkommensteuer?
Wieder so eine unpräzise Frage!
Arbeit beeinflußt keine Einkommensteuer, Arbeitslohn schon.

Andererseit hat das Finanzamt aufgrund der Verhältnisse in 2005 (die waren gleich - auch Nachzahlung) auch eine quartalsweise Vorauszahlung von 400 EUR angeordnet, was dem ausgleich der Rückforderung entsprechen würde...also muss ja was dran sein.
Lohnsteuer nach VI wird nicht per Einkommensteuervorauszahlung erhoben.
Es mag sein, dass der Arbeitgeber quartalsweise die Lohnsteuern erklärt.

Die Frage ist nur, durch was diese Rückzahlung hervorgerufen wird, ob z.B. die Umstellung des Beschäftigungsverhltnisses auf Minijob (es handelt sich um montalich 250 EUR brutto auf der 6) etwas ändern würde.
Minijobs sind durch die 30%Pauschale+Umlage abgegolten. Da wird keine Lohnsteuer mehr erhoben, am wenigsten auf Steuerklasse VI.
Kann das sein, dass du uns auf den Arm nehmen willst?

Wenn du nichts verstehst, warum antwortest du dann erst?

Zitat:
Zitat von Alberich
Und berufliche Beleidigungen sollten ganz wegbleiben.

Trotzdem möchte ich den anscheinend nicht für jedermann verständlichen Sachverhalt gerne näher erläutern, vielleicht kann mir ja noch vernünftig weitergeholfen werden.
Zuerst möcht ich mich aber entschuldigen: Offensichtlich kann man mich missverstehen, wenn ich beispielsweise statt Steuerklasse I Steuerklasse 1 schreibe. Damit habe ich nicht nur meine Unkenntnis auf diesem Sachgebiet zum Ausdruck gebracht, sondern anscheinend auch den erfahrenen Sachverstand altgedienter Forenteilnehmer beleidigt...

Nun zu den Fakten:
Es handelt sich tatsächlich um zwei Arbeitsverhältnisse, eines auf Lohnsteuerkarte I, das zweite auf Lohnsteuerklasse VI.
In die Software habe ich die Daten der Lohnsteuerbescheinigungen aus 2006 des Arbeitgebers eingegeben, dass ist in der Regel auf der bunten Steuerkarte aufgedruckt, inzwischen gerne auch auf einer extra Seite.
Nur allein aus den gemachten Eingaben (ohne Angabe von Ausgaben als Arbeitnehmer, Sonderausgaben,...) berechnet mir die Software eine Nachzahlung an das Finanzamt von circa 400 EUR. Nutze ich aber einen über Google gesuchten Lohnsteuerrechner, entspricht die für das jeweilige Arbeitsverhältnis einbehaltene Lohnsteuer dem Betrag in der Realität.

Offensichtlich werden also nicht "...die maßgeblichen Lohnverhältnisse [...] für jedes Arbeitsverhältnis separat lohnsteuerlich erfasst...", da sowohl Software als auch Finanzamt bei der gleichzeitigen Betrachtung beider Arbeitsverhältnisse wie bereits erwähnt ein Nachzahlung errechnen.

Nun folgere ich daraus, dass es eine Wechselwirkung geben muss, deren Erklärung mir helfen würde, etwas an der IST-Situation zu ändern (z.B. eine Umstellung des Arbeitsverhältnisses von Lohnsteuerklasse VI auf Minijob), um bei gleicher Arbeit geringere Abgaben zu erzielen.

Meine erste Vermutung, dass es mit dem fehlenden AN-Anteil zur Rente zu tun hat, wurde widerlegt.
Nun habe ich noch eine zweite Erklärung, geholfen hat mir dabei wieder ein Lohnsteuerrechner aus dem Internet:
Nehme ich den Bruttoarbeitslohn aus dem Beschäftigungsverhältnis nach Steuerklasse VI und addiere es zu dem Bruttoarbeitslohn aus dem Beschäftigungsverhältnis nach Steuerklasse I und versteuere diese Summe nach Lohnsteuerklasse I, so erhalte ich als zu zahlende Lohnsteuer nach Abzug der beiden bereits gezahlten Beträge für Lohnsteuer laut Lohnsteuerbescheinigung noch einen Rest von circa 400 EUR.

MfG
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Wem nicht zu helfen ist dem ist vielleicht zu schaden.

Geändert von Palenie (10.03.2007 um 16:22 Uhr).
Palenie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2007, 16:43   #10
TP-Senior
 
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Alberich macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von MaWeSol
Meinst du nicht es geht auch ein bischen freundlicher? Nicht jeder ist im Steuerrecht zuhause und kann sich in der "Steuerfachsprache" korrekt ausdrücken. Hier im Forum stellen unter anderem Leute Fragen, die keine Steuerrechtler sind...


Gruß,
Matthias
Doch, es geht freundlicher. Wie heißt es noch? Aber wenn der Fragende sich nur geringe Mühe gibt, wie kann er dann erwarten, dass sich jemand mit seiner Sache Mühe gibt. Ich habe mir Mühe gegeben, wenngleich ungehalten, da ich die Präzision der Fragestellung eher aus mangelnder Mühe denn aus mangelnder Kenntnis gespeist ansehe.

Zitat von Alberich
Lohnsteuer nach VI wird nicht per Einkommensteuervorauszahlung erhoben.
Es mag sein, dass der Arbeitgeber quartalsweise die Lohnsteuern erklärt.

Auch bei Steuerklasse 4 können Vorauszahlungen festgesetzt werden, z.B. wenn der Steuerpflichtige oder der Ehegatte Einkünfte hat, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen.

Und das ist auch so eine Antwort, in der der Sinn meiner Aussage erst entstellt, und das Entstellte widerlegt wird.
Es bleibt dabei, Lohnsteuer wird nicht via Einkommensteuervorauszahlung festgesetzt.
Und eine Einkommensteuervorauszahlung festzusetzen, das geht bei sonstigen positiven Einkünften immer.
Solch eine Antwort widerlegt nichts.
Alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2007, 16:55   #11
TP-Senior
 
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Alberich macht alles soweit korrekt
Wenn du nichts verstehst, warum antwortest du dann erst?
Das meinte ich! Erst beleidigen, anstatt sich zu entschuldigen..


Zitat von Alberich
Und berufliche Beleidigungen sollten ganz wegbleiben.

Dann sinnentstellt aus einem anderen Thread zitieren...


Trotzdem möchte ich den anscheinend nicht für jedermann verständlichen Sachverhalt gerne näher erläutern,
nochmal eine kleine Beleidigung nachlegen...

Zuerst möcht ich mich aber entschuldigen: Offensichtlich kann man mich missverstehen, wenn ich beispielsweise statt Steuerklasse I Steuerklasse 1 schreibe. Damit habe ich nicht nur meine Unkenntnis auf diesem Sachgebiet zum Ausdruck gebracht, sondern anscheinend auch den erfahrenen Sachverstand altgedienter Forenteilnehmer beleidigt...
und mich nochmal verspotten!
Ziemlich viel Aufwand, um von deiner laxen Fragestellung auf meine angebliche Überreaktion abzulenken.
Dein Bedarf an sachlichen Antworten scheint kleiner zu sein.
Alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2007, 23:18   #12
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Zitat:
Zitat von Alberich
Lohnsteuer nach VI wird nicht per Einkommensteuervorauszahlung erhoben.
Für die meisten Bürger dieses Landes gibt es keinen Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer... Du kennst den Unterschied, ich auch.... Es gibt noch sehr viele, meist ältere Leute, die sagen, sie geben den Lohnsteuerjahresausgleich ab, nicht die Einkommensteuererklärung...

Ich wollte Dich nicht angreifen oder so, aber wenn hier jemand im Forum eine Frage stellt, und diese nicht präzise ist, dann finde ich, dass man da ein bisschen Rücksicht walten lassen muss. Nur weil sich jemand unpräzise ausdrückt, heißt es nicht, das man sich keine Mühe gegeben hat (gerade was Steuerrecht & Co. angeht).

Ich habe hier im Forum schon so manche Beiträge gesehen, da hätte man sich auch die Hände über dem Kopf zusammen schlagen können, aber das lag dann nicht daran, dass die Aussagen unpräzise waren, sondern weil sich wirklich keine Mühe gegeben wurde (Satzzeiche, Rechtschreibung, Form, Sprachgebrauch, etc.) - Ich sag mir einfach, "Nobody is perfect"...

Es gibt halt mehr Laien im Steuerrecht als Fachleute... und das ist auch gut so, sonst wären eingie Leute in Deutschland Arbeitslos...

Gruß,
Matthias
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