ja, Papierform sollte "sicher" sein.
Die Papiere der verscheidenen Lieferanten sind unterschiedlich, die Drucker auch, das ist das Entscheidende denke ich.
(ich schicke meinen Kunden z.B. "schöne" farbige Rechnungen, die Doppel für die eigene Buchhaltung hingegen drucke ich mit s/w-Laser auf grauem Ökopapier aus - ich mache mir null Gedanken darüber, dass das mal zu Schwierigkeiten führen könnte

)
Letztendlich ist alles Spekulation bzw. auch vom Steuerprüfer oder dessen Tagesform oder Erfolgsstreben abhängig.
Solange die Buchhaltung in sich schlüssig ist, stellt sich wahrscheinlich auch bei einer Steuerprüfung diese Frage erst gar nicht.
Von der Logik her sollte für einen Zeitraum X nach Inkrafttreten dieser Vorschrift (2002?) wahrscheinlich auch eine gewisse Nachsichtigkeit angeordnet sein.
Die Vorschrift ist bescheuert - da sind wir uns glaube ich alle einig - aber nun mal trotzdem gültiges europäisches Recht
Bei unbeliebten Lieferanten/Dienstleistern habe ich schon mal das Spielchen gemacht, einfach nur die Nettobeträge zu überweisen mit dem Hinweis, dass ich ja keine Vorsteuer ziehen kann, sie also auch nicht bezahle.
Habe immer ganz schnell "korrekte" Rechnungen bekommen, und sei es per Fax
Mit allen anderen Lieferanten wurde das Thema im Zweifelsfall besprochen und einvernehmlich geklärt.
Z.B. auch in der Form, dass die Rechnungen erst mal unsigniert per email kommen, aber einmal im Monat portosparend dann noch mal alle im Original per Post.
Anfangs war auf beiden Seiten viel Unsicherheit/Unwissen. Mittlerweile ist bei allen Beteiligten "angekommen" dass diese blöde Vorschrift nun mal existiert und man damit klarkommen muss.
Mich wundert es ehrlich gesagt, dass es im Jahr 2008 immer noch Lieferanten - gerade im online-bereich! - geben soll, die diese Vorschriften meinen ignorieren zu können. Vielleicht sollte man diese Betriebe dann auch besser bei seinen Bestellungen ignorieren ...
