hey jörg,
also
abnutzbare wirtschaftsgüter des anlagevermögens musst du grundsätzlich alle über die betriebsgewöhnliche nutzungsdauer
abschreiben.
es gibt aber ein
wahlrecht bei so genannten geringwerten wirtschaftsgüter (hierbei handelt es sich um abnutzbare bewegliche wirtschaftsgüter des anlagevermögens die selbstständig nutzungsfähig sind). diese sind
im wirtschaftsjahr der anschaffung in voller höhe als betriebsausgaben bzw. werbungskosten absetzbar, SOFERN die anschaffungskosten für das wirtschaftsgut unter 410 € betragen (ist im übrigen immer ein nettowert). hierunter fällt beispielsweise ein multifunktionsgerät (drucker/scanner/kopierer), weil er unabhängig von einem pc genutzt werden kann aber hingegen nicht nur ein drucker, weil er ohne pc nicht selbstständig nutzungsfähig ist.
die
anderen von dir erwähnten kosten (fachliteratur, fortbildungskosten) sind in der regel
sofort abzugsfähige betriebsausgaben bzw. werbungskosten; so auch die reparaturkosten unerheblich in welcher höhe, sofern sie betrieblich / beruflich veranlasst sind.
hoffe, ich konnte dir bissl weiterhelfen

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sowhat83