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Thema: Sofort absetzfähige Kosten

  1. #1
    TP-Insider Bodensee bringt sich richtig ein Bodensee bringt sich richtig ein
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    Sofort absetzfähige Kosten

    Hallo,

    ich bin soeben auf eine Unklarheit gestossen und bin mir nciht sicher, ob mein Gedankengang richtig ist.

    Also, alle Kosten, die nicht zum Anlagevermögen zählen und über 400,- Euro (GWG) liegen, sind Kosten, die abgeschrieben werden.
    Alle anderen Kosten, wie z.B. Fachliteratur, Fortbildung und Kosten von unter 400,- Euro (GWG) sind sofort abzugsfähig, in der vollen Höhe.

    Wie schaut es jetzt z.B. mit Kosten für Reparatur von z.B. Navigationsgeräten, PDA`s usw. aus? Ich kann ja einen Punkt Reparaturkosten angeben und die Kosten dann ja auch in voller Höhe anrechnen, egal ob unter oder über 400,- Euro. Liege ich da richtig?
    Grüsse vom Bodensee

    "EDV-Systeme verarbeiten nur womit sie gefüttert werden. Kommt Mist rein, kommt auch Mist raus." André Kostolany

    Ihr Computer-Service am Bodensee: www.bodensee-computerservice.de

  2. #2
    sowhat83
    Guest
    hey jörg,

    also abnutzbare wirtschaftsgüter des anlagevermögens musst du grundsätzlich alle über die betriebsgewöhnliche nutzungsdauer abschreiben.

    es gibt aber ein wahlrecht bei so genannten geringwerten wirtschaftsgüter (hierbei handelt es sich um abnutzbare bewegliche wirtschaftsgüter des anlagevermögens die selbstständig nutzungsfähig sind). diese sind im wirtschaftsjahr der anschaffung in voller höhe als betriebsausgaben bzw. werbungskosten absetzbar, SOFERN die anschaffungskosten für das wirtschaftsgut unter 410 € betragen (ist im übrigen immer ein nettowert). hierunter fällt beispielsweise ein multifunktionsgerät (drucker/scanner/kopierer), weil er unabhängig von einem pc genutzt werden kann aber hingegen nicht nur ein drucker, weil er ohne pc nicht selbstständig nutzungsfähig ist.

    die anderen von dir erwähnten kosten (fachliteratur, fortbildungskosten) sind in der regel sofort abzugsfähige betriebsausgaben bzw. werbungskosten; so auch die reparaturkosten unerheblich in welcher höhe, sofern sie betrieblich / beruflich veranlasst sind.

    hoffe, ich konnte dir bissl weiterhelfen .

    sowhat83
    Geändert von sowhat83 (12.03.2007 um 21:05 Uhr)

  3. #3
    TP-Insider Bodensee bringt sich richtig ein Bodensee bringt sich richtig ein
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    Hallo,

    vielen Dank, das hilft mir erstmal weiter. Eine Frage bleibt noch bezüglich der geringwertigen wirtschaftsgüter...... darunter fallen aber keine PC Einzelteile oder? Die sind ja ebensowenig "allein" nutzbar, sehe ich das richtig? Also muss ich sowas, Board, HDD usw. über die Jahre hin abschreiben, obwohl sie unter den besagten 410 Euro sind?
    Grüsse vom Bodensee

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  4. #4
    sowhat83
    Guest
    richtig, diese kosten werden -unabhängig von der höhe- meines erachtens als nachträgliche anschaffungskosten aktiviert und dann mit abgeschrieben.

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