Banken tätigen steuerfreie Umsätze.
Die Aussage der Bank ist richtig (vgl. §4 Nr. 8 UStG)
Gruß,
Matthias
Hallo TP-Forum,
ein Frage brennt mir schon seit längerem auf den Lippen. Habe inzwischen in allen erdenklichen Kombinationen bei Google gesucht und auch hier schon das ein oder andere eingegeben. Leider ohne Erfolg.
Und zwar habe ich als Kleinunternehmer ein Geschäftskonto eingerichtet und auf USt optiert. Jetzt stellt sich mir die Frage, zu welchem Steuersatz ich die Kontoführungsgebühren verbuchen darf/muß.
Auf dem Kontoauszug steht nur "... gilt als Rechnung im Sinne des UStG". Bei der Bank sagte man mir, daß auf die Kontodienstleistung keine Steuer erhoben wird, aber das klang eher so nach gesundem Halbwissen.
Was ist denn nun richtig? Kann es mir hier jemand mit Gewißheit sagen?
Vielen Dank schon im Voraus!
Banken tätigen steuerfreie Umsätze.
Die Aussage der Bank ist richtig (vgl. §4 Nr. 8 UStG)
Gruß,
Matthias
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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wunderbar, vielen Dank für die schnelle Antwort!![]()
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