Ich empfehle dringend eine Markenrecherche bei dpma.de zu starten. Besonders eine eingetragene Marke mit der Registernummer 30516986.6 von einer gewissen "Microsoft Corp., Redmond, Wash., US" (was immer das für eine Firma sein mag...

) halte ich für interessant.
Für die Benutzung von Marken in Domainnamen kann eine Genehmigung des Markeninhabers notwendig sein.
Im übrigen werden die Kosten für eine anwaltliche Abmahnung anhand des Streitwertes berechnet. Und je bekannter die Marke, desto höher ist der Streitwert.
Zitat:
|
Zitat von caseback
Wie geht das mit der Domain, die ja immernoch bei meinem Hoster ist?
|
Ein neuer Inhaber stellt (bei .de Domains) bei seinem Hoster einen Antrag zur Übernahme der Domain.
Beim alten Provider geht dann dieser "KK-Antrag" ein und der Provider oder du als Kunde müssen dem Antrag dann zustimmen.
Viele Hoster halten auch entsprechende Informationen bereit, wie dies genau von statten geht. Und viele verlangen auch eine schriftliche Bestätigung, die vom Domainkäufer und Domainverkäufer unterschrieben ist, dass die Domain den Inhaber und Provider wechseln soll.
Stichworte für Suchmaschinen:
Konnektivitätskoordination
Domainübertragung
Tschau
DomPromo