Tja, das ist das Los der Nebenleistung. Du musst auch für die dem Kunden in Rechnung gestellten Versandkosten 19% an das FA abführen.
Wenn die DPD die 19%, auf dem Beleg den du bekommst, ausweist und du vorsteuerabzugsberechtigt bist, dann kannst du dir die gezahlten 19% erstatten lassen.
Bei der Deutschen Post geht das nicht, da die keine MwSt. ausweisen .....


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