zu 1. Nein. Solche Beiträge können nur in der EkSt.-Erklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
zu 2. Alle gewerblichen Ausgaben können geltend gemacht werden. Guthabenzinsen sind dann übrigens Einnahmen.
Hallo zusammen,
ich habe einige Fragen zur Buchhaltung allgemein, vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ich führe ein Einzelunternehmen und mache noch von der Kleinunternehmerregelung gebrauch. Habe das erste Wirtschaftsjahr abgeschlossen und wollte meine Papiere beim FA einreichen, da ich keine Lust auf Probleme habe versuche ich diese im vorhinein durch eure Hilfe auszuschließen.
1. Kann ich die Versicherungsbeiträge für Renten- und Private Krankenversicherung vom Gewinn abziehen?
2. Können auch Kontoführungsgebühren und Zinsen vom Gewinn abgezogen werden?
Das sind eigentlich die einzigen beiden Fragen die noch offen sind. Ich bedanke mich schonmal vorweg für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
André Böttcher
zu 1. Nein. Solche Beiträge können nur in der EkSt.-Erklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
zu 2. Alle gewerblichen Ausgaben können geltend gemacht werden. Guthabenzinsen sind dann übrigens Einnahmen.
Vielen dank, mir wurde mit deinen Antworten geholfen.![]()
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)