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15.03.2007, 08:37
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2005
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Urheberrecht auf Website nur wenn Vertrag geschlossen wurde?
Hallo,
ich habe vor gut 2 Jahren für ein Fitnessstudio die Internetseite erstellt und seitdem gepflegt. Da ich den Besitzer gut kannte habe ich auf einen Webdesignvertrag verzichtet (Nicht unterschriebene Dokumente inkl. AGB hat er aber).
Nun wurde das Studio verkauft und der neue Besitzer möchte die komplette Site gemailt (60Mb) haben. Was er damit möchte wurde mir nicht gesagt.
Muß ich ihm die Seite überlassen oder habe ich automatisch mit der Erstellung das alleinige Urheberrecht am Design sowie allen bearbeiteten Bilder und Grafiken?
In der AGB steht, das ich das Urheberrecht daran habe. Wird mit Auftragserteilung (seinerzeit) sowie Bezahlung der Rechnungen nicht automatisch die AGB anerkannt oder muß man darauf nochmal hinweisen?
Hoffentlich könnt Ihr mir helfen.
Viele Grüße
Dieter
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15.03.2007, 09:20
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#2
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2005
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Hallo,
das mit dem mailen habe ich auch nicht verstanden. Profis können sich die Site ja runterladen und Layen werden mit dem kompletten Code (inkl. Golive Aufbau) sowieso nichts anfangen können.
Also wenn ich dich richtig verstehe, habe ich sowieso das Urheberrecht auf die Site und brauche sie keinem Dritten (z.B. zur Pflege) zugänglich zu machen, egal ob ein Vertrag seinerzeit unterschrieben wurde oder nicht.
Stimmt das so?
Viele Grüße
Dieter
Geändert von didaschi (15.03.2007 um 09:43 Uhr).
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15.03.2007, 09:50
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Niederbayern
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Ja, da geb ich Bolle Recht - versuch den neuen Besitzer als Deinen neuen Kunden zu gewinnen. So hast Du dann auch noch was davon  .
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15.03.2007, 10:05
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2005
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Hallo,
natürlich versuche ich ihn als Kunden zu gewinnen.
Kann ich dem alten Besitzer (Übergabe an Neubesitzer ist heute), bitten mir noch den Vertrag (Datum 2004) zu unterschreiben?
Kann ich dann darauf bestehen, daß die jetzige Site nicht weiterverwendet werden darf, ausser ich Pflege sie?
Viele Grüße
Dieter
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15.03.2007, 10:35
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2005
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Hallo,
gerade rief mich der neue Inhaber an und bat um Zusendung der kompletten Daten auf CD.
Ob er meine Dienste zukünftig benötigen würde, wüsste er noch nicht. Vorerst wölle er nur die kompletten Unterlagen zur Einsicht und damit er (Zitat) "Seine Rechte sichere".
Ich sagte ihm, daß ich zwar die CD zusenden könne, aber die Rechte der Site alleine bei mir lägen. Er hätte ein Nutzungsrecht, solange ich die Site pflegen würde. Dies wäre laut meinen AGB's so geregelt.
Muß ich Ihm nun die CD zusenden (mit allen Golive Beiwerk) und den psd-Dateien?
Viele Grüße
Dieter
Geändert von didaschi (15.03.2007 um 10:44 Uhr).
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15.03.2007, 11:04
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2005
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Hallo,
Nutzungsvertrag gibt es ja keinen.
In meinen AGB's steht:
7. Urheberrecht am WEBDESIGN
Dieter ... besitzt alle Urheberrechte an den von ihm erstellten Webdesign. Eine Weiterveräußerung, auch in veränderter Form, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Dieter ... . Gleiches gilt für eine Ummeldung auf einen anderen Anbieter.
9. URHERBERRECHT UND VERÖFFENTLICHUNGSFREIGABEN
Alle zu veröffentlichen Inhalte müssen die Kopier- und Veröffentlichungsrechte des Auftraggebers besitzen. Der Auftraggeber bestätigt die Berechtigung auf Veröffentlichung bereits mit der Zusendung des Materials an Dieter ....
Laut § 7 müsste ich doch nichts rausrücken. Auch wenn kein Nutzungsvertrag vorhanden ist.
Da ich gestern von dem Vorbesitzer erst informiert wurde, daß heute die Firma verkauft wird, habe ich alle offenen Posten (ca. 340 Euro) erst gestern berechnet und per mail zugesandt. Alleine daher sollte ich wohl erst mal auf die Bezahlung warten, bevor ich sozusagen aus "Goodwill" etwas rausrücke.
Zusätzlich gibt es hinsichtlich der Providermiete eine 1 Jahresrechnung (18.08.06-17.08.07). Mit Hinweis "Kündigungsfrist 3 Monate". Somit müsste der neue Inhaber doch sowieso mit einem Wechsel bis 18.08.07 warten, oder sehe ich das falsch?
Viele Grüße
Dieter
Geändert von didaschi (15.03.2007 um 11:07 Uhr).
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15.03.2007, 11:18
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2005
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Hallo,
danke für die Info.
Ich warte mal ab, ob meine Rechnung bezahlt wird.
Wenn nicht, werde ich sowieso einen Anwalt aufsuchen.
Ich dachte: Ein Vertrag käme automatisch zustande, sobald der Käufer(Kunde) die Ware (Internetseite) erhält und bezahlt (Rechnung).
Anscheinend gilt das wohl nur, wenn man Ware im Geschäft kauft.
Viele Grüße
Dieter
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