nein, siehe § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG im UmkehrschlussAllerdings habe ich den Wagen zu Beginn meiner Selbstständigkeit von Privat gekauft- ohne MwsT. Ich habe diese also vom Finanzamt im Wege der Vst auch nie zurückerhalten. Muss ich nun dennoch die MwSt für die private Nutzung zahlen?
Gruß(9a) Einer sonstigen Leistung gegen Entgelt werden gleichgestellt
1. die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands, der zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch einen Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den privaten Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen;
Sven


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